Der Artikel bietet einen Zwischenstand zur Etablierung des Islamischen Religionsunterrichts (IRU) als bekenntnisgebundenes Schulfach in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Ballnus untersucht drei zentrale Herausforderungen: Erstens analysiert er die rechtlichen Rahmenbedingungen gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes. Hier zeigt sich, dass bislang in keinem der neun Bundesländer mit IRU eine formal anerkannte Religionsgemeinschaft als Ansprechpartner des Staates fungiert. Stattdessen existieren unterschiedliche Kooperationsmodelle (Beiräte, Verbände). Problematisch ist, dass Modellfristen in mehreren Bundesländern 2019 auslaufen. Zweitens beleuchtet der Autor die Verankerung der Islamischen Theologie im universitären Fächerkanon. An den Universitäten Osnabrück und Münster wurden fachwissenschaftliche, religionspädagogische und fachdidaktische Perspektiven curricular etabliert. Allerdings sind beide Institute außerhalb theologischer Fakultäten angesiedelt, was Integrationsschwierigkeiten mit sich bringt. Die Islamische Theologie befindet sich in einem Prozess theologisch-theoretischer Selbstfindung gegenüber anderen Fachdisziplinen. Drittens dokumentiert Ballnus, dass sich die Islamische Religionspädagogik und Fachdidaktik noch in einer Adaptions- und Übergansphase befinden. Die Praxismodelle werden bislang vorwiegend adaptiv aus der Katholischen und Evangelischen Religionsdidaktik übernommen. Eine eigenständige Theoriebildung liegt erst in Ansätzen vor. Der Artikel identifiziert Forschungsdefizite in den Bereichen Religionspädagogik als Teil der Islamischen Theologie, Konzepte religiösen Lernens und empirische Forschung zu Religiosität am Lernort Schule. Abschließend konstatiert Ballnus, dass das Fach in die Schulen gekommen ist, sich aber weiterhin in der Findungsphase bewegt und auf Impulse aus der Grundlagenforschung angewiesen bleibt.