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Fachverband Ethik Baden Württemberg

Fachverband Ethik Baden Württemberg

Sterbehilfe-Kriterien

Veröffentlichung:1.1.2007

Der Zeitungsartikel „Unzumutbare Behinderung. Die Freitodhilfe darf auf objektive Kriterien nicht verzichten“, erschienen am 8. Dezember 2007 in der Süddeutschen Zeitung, setzt sich mit der ethischen Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen eine institutionell unterstützte Suizidassistenz moralisch vertretbar sein kann. Ausgangspunkt ist die Diskussion über die Praxis von Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz. Im Mittelpunkt steht der Begriff der „unzumutbaren Behinderung“. Der Text fragt, ob allein die subjektive Einschätzung eines Menschen ausreichen kann, um einen assistierten Suizid zu rechtfertigen, oder ob zusätzlich objektiv überprüfbare Kriterien notwendig sind. Problematisiert werden insbesondere die Kriterien Autonomie, Wohlerwogenheit und Dauerhaftigkeit eines Sterbewunsches. Dabei werden körperliche Erkrankungen, psychische Erkrankungen, Einsamkeit, schwierige Pflegesituationen und persönliche Lebenskrisen berücksichtigt. Als Vergleich wird die gesetzliche Regelung im US Bundesstaat Oregon herangezogen. Der Autor vertritt die Position, dass institutionelle Suizidassistenz nur dann moralisch gerechtfertigt werden könne, wenn die Ausweglosigkeit einer Situation auch durch Dritte anhand nachvollziehbarer Kriterien festgestellt werden kann. Zugleich fordert der Text einen gesellschaftlichen Umgang mit Sterbewünschen, der nicht allein das Sterben, sondern ebenso die Bedingungen für ein menschenwürdiges Leben in den Blick nimmt.

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 insbesondere innerhalb der Themenfelder Menschenwürde, Sterben und Tod, Verantwortung, Gewissen, Freiheit, Selbstbestimmung und christliches Menschenbild. Der Artikel eröffnet einen anspruchsvollen ethischen Konflikt zwischen dem Recht eines Menschen auf Selbstbestimmung und der Verantwortung der Gesellschaft für den Schutz menschlichen Lebens. Lernende können daran erkennen, dass ethische Entscheidungen häufig nicht durch eine einfache Gegenüberstellung von richtig und falsch getroffen werden können, sondern eine Abwägung unterschiedlicher Werte und Normen verlangen.

Für die Erarbeitung empfiehlt es sich zunächst, zentrale Begriffe des Textes zu klären. Dazu gehören Suizidassistenz, Freitodhilfe, Menschenwürde, Autonomie, Wohlerwogenheit, Dauerhaftigkeit, Verantwortung und „unzumutbare Behinderung“. Die Lernenden können anschließend die Argumentationsstruktur des Artikels erschließen. Dabei sollten sie zwischen Beispielen, Fragen, Argumenten, Gegenargumenten und der abschließenden Position des Autors unterscheiden. Besonders geeignet ist eine Tabelle, in der auf der einen Seite Argumente für eine weitgehende Berücksichtigung des individuellen Sterbewunsches und auf der anderen Seite Argumente für objektive Kriterien und gesellschaftliche Schutzpflichten gesammelt werden.

In einem weiteren Unterrichtsschritt können die Lernenden untersuchen, was der Autor unter objektiven Kriterien versteht. Dabei lässt sich herausarbeiten, dass ein dauerhaft geäußerter Sterbewunsch allein nach seiner Argumentation noch keine ausreichende Voraussetzung für Suizidassistenz darstellt. Die Lernenden können diskutieren, inwieweit Autonomie tatsächlich unabhängig von äußeren Umständen gedacht werden kann. Pflegenotstand, Einsamkeit, familiäre Konflikte, psychische Erkrankungen oder gesellschaftlicher Leistungsdruck können hierbei als Faktoren untersucht werden, welche Entscheidungen beeinflussen können.

Didaktisch besonders ergiebig ist die Gegenüberstellung von Selbstbestimmung und Lebensschutz. Eine Lerngruppe kann beispielsweise arbeitsteilig Positionen aus der Perspektive eines sterbewilligen Menschen, eines Angehörigen, einer Ärztin oder eines Arztes, einer Pflegekraft, einer Sterbehilfeorganisation und einer christlichen Ethikerin oder eines christlichen Ethikers untersuchen. Die Lernenden sollten dabei nicht lediglich persönliche Meinungen äußern, sondern ihre Positionen mithilfe ethischer Kriterien begründen. Möglich ist auch eine strukturierte Diskussion über die Frage, ob ausschließlich der betroffene Mensch beurteilen kann, ob sein Leiden für ihn noch zumutbar ist. Dadurch wird die im Artikel formulierte Spannung zwischen subjektivem Leiden und objektiver Beurteilung unmittelbar erfahrbar.

Für den Religionsunterricht bietet sich anschließend die Verbindung mit dem christlichen Verständnis der Menschenwürde an. Die Vorstellung von der unverfügbaren Würde jedes Menschen kann mit dem Gedanken individueller Autonomie in Beziehung gesetzt werden. Dabei sollte vermieden werden, christliche Ethik lediglich als Verbotsethik zu behandeln. Vielmehr können Fragen nach Fürsorge, Begleitung Sterbender, Hoffnung, Schutz verletzlicher Menschen und Verantwortung für Leidende einbezogen werden. Ebenso bietet sich eine Auseinandersetzung mit Hospizarbeit und Palliativversorgung an.

Methodisch kann der Artikel zunächst in Sinnabschnitte gegliedert werden. Die Lernenden formulieren für jeden Abschnitt eine Kernaussage und markieren anschließend Argumente für Selbstbestimmung sowie Argumente für Lebensschutz. Darauf kann eine Gruppenarbeit folgen, in der die Kriterien Autonomie, Wohlerwogenheit, Dauerhaftigkeit und objektive Ausweglosigkeit jeweils anhand eines Fallbeispiels untersucht werden. Eine abschließende Diskussion oder schriftliche Urteilsaufgabe ermöglicht den Lernenden, ein eigenes begründetes Sachurteil und Werturteil zu entwickeln. Aufgrund der Sensibilität des Themas sollte im Unterricht deutlich gemacht werden, dass Lernende keine persönlichen Erfahrungen mit Suizid, psychischen Erkrankungen oder Sterbewünschen offenlegen müssen. Fallbeispiele ermöglichen eine notwendige sachliche Distanz.

Der Artikel eignet sich darüber hinaus sehr gut zur Klausurvorbereitung. Er ermöglicht Aufgaben aus unterschiedlichen Anforderungsbereichen. Im ersten Bereich können Lernende Aussagen des Textes wiedergeben und zentrale Begriffe erläutern. Im zweiten Bereich können sie Argumentationszusammenhänge analysieren und ethische Positionen miteinander vergleichen. Im dritten Bereich können sie auf Grundlage zuvor erarbeiteter ethischer Kriterien ein begründetes Urteil entwickeln. Besonders wichtig ist hierbei die Unterscheidung zwischen der Position des Autors und der eigenen ethischen Beurteilung.


Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1: Beschreiben Sie das zentrale ethische Problem, mit dem sich der Autor des Textes auseinandersetzt.

Musterantwort:

Der Autor beschäftigt sich mit der Frage, unter welchen Bedingungen Suizidassistenz moralisch gerechtfertigt werden kann. Im Mittelpunkt steht das Problem, ob die persönliche Einschätzung eines Menschen, sein Leiden sei für ihn unzumutbar, als Begründung ausreicht. Der Autor bezweifelt dies und fordert zusätzlich objektive Kriterien, die auch von anderen Menschen überprüft werden können. Damit entsteht ein Konflikt zwischen der Selbstbestimmung des sterbewilligen Menschen und der Verantwortung anderer Menschen sowie der Gesellschaft für den Schutz des Lebens.


Aufgabe 2: Erläutern Sie die Bedeutung der Kriterien „autonom“, „wohlerwogen“ und „dauerhaft“ für die Beurteilung eines Sterbewunsches.

Musterantwort:

Autonom bedeutet, dass ein Mensch seine Entscheidung möglichst selbstbestimmt und ohne unzulässigen äußeren Druck trifft. Wohlerwogen bedeutet, dass die Entscheidung nach gründlicher Überlegung zustande gekommen ist und der betroffene Mensch Konsequenzen und Alternativen berücksichtigt hat. Dauerhaft bedeutet, dass der Sterbewunsch nicht lediglich aufgrund einer kurzfristigen Krise besteht, sondern über einen längeren Zeitraum erhalten bleibt. Der Autor zeigt jedoch, dass diese Kriterien schwierig zu überprüfen sind. Eine Entscheidung kann beispielsweise durch Einsamkeit, schlechte Pflegebedingungen oder eine psychische Erkrankung beeinflusst werden. Deshalb hält er diese drei Kriterien allein nicht für ausreichend.


Aufgabe 3: Analysieren Sie, weshalb der Autor den Begriff der „unzumutbaren Behinderung“ für problematisch hält.

Musterantwort:

Der Autor hält den Begriff für problematisch, weil nicht eindeutig bestimmt werden kann, wann eine Beeinträchtigung tatsächlich unzumutbar ist. Menschen erleben Krankheit, Behinderung, Einsamkeit und Leid unterschiedlich. Deshalb enthält die Beurteilung eine starke subjektive Komponente. Gleichzeitig müssen bei institutioneller Suizidassistenz andere Personen darüber entscheiden, ob sie Hilfe leisten. Dadurch übernehmen sie moralische Verantwortung. Besonders schwierig erscheint dem Autor die Beurteilung bei psychischen Erkrankungen. Hier könne möglicherweise nicht sicher ausgeschlossen werden, dass sich die Situation durch Behandlung oder veränderte Lebensumstände verbessert. Deshalb fordert er Kriterien, anhand derer die Ausweglosigkeit einer Situation auch von Dritten überprüft werden kann.


Aufgabe 4: Vergleichen Sie die Bedeutung von Selbstbestimmung und Lebensschutz in der Argumentation des Textes.

Musterantwort:

Selbstbestimmung bedeutet im Zusammenhang des Textes, dass ein urteilsfähiger Mensch grundsätzlich Entscheidungen über sein eigenes Leben und Sterben treffen möchte. Diese Position nimmt das individuelle Leiden und den persönlichen Sterbewunsch ernst. Dem steht der Lebensschutz gegenüber. Er verlangt, dass insbesondere in Krisensituationen geprüft wird, ob ein Sterbewunsch tatsächlich dauerhaft und die Situation wirklich ausweglos ist. Der Autor erkennt die Bedeutung der Selbstbestimmung an, hält sie jedoch bei institutioneller Suizidassistenz nicht für das einzige relevante Kriterium. Sobald andere Personen beim Suizid helfen, tragen auch sie Verantwortung. Deshalb fordert der Autor eine Verbindung von Selbstbestimmung und überprüfbaren Schutzkriterien.


Aufgabe 5: Erklären Sie, welche Funktion das Beispiel Oregon in der Argumentation des Autors besitzt.

Musterantwort:

Das Beispiel Oregon dient dem Autor als Modell dafür, wie überprüfbare Voraussetzungen für einen assistierten Suizid gestaltet werden können. Der Artikel nennt unter anderem eine ärztlich festgestellte begrenzte Lebenserwartung, die wiederholte Äußerung des Sterbewunsches, eine schriftliche Erklärung, eine Wartezeit und die Volljährigkeit. Das Beispiel unterstützt somit die zentrale Forderung des Autors, dass institutionelle Suizidassistenz nicht allein von einer subjektiven Einschätzung des Leidens abhängig sein sollte. Vielmehr sollen nachvollziehbare Bedingungen geschaffen werden, die auch von Dritten überprüft werden können.


**Aufgabe 6: Erörtern Sie die Aussage: „Nur der betroffene Mensch selbst kann entscheiden, ob sein Leiden für ihn unzumutbar ist.“ Beziehen Sie die Argumentation des Textes und ethische Gesichtspunkte ein.

Musterantwort:**

Für die Aussage spricht zunächst das Recht auf Selbstbestimmung. Schmerzen, Angst, Verlust von Fähigkeiten und die persönliche Lebensqualität werden individuell erlebt. Außenstehende können deshalb nur begrenzt beurteilen, wie stark ein anderer Mensch leidet. Die Entscheidung über das eigene Leben betrifft außerdem einen besonders persönlichen Bereich menschlicher Freiheit.

Gegen eine ausschließlich subjektive Entscheidung spricht jedoch, dass ein Sterbewunsch durch äußere Faktoren beeinflusst werden kann. Einsamkeit, mangelnde Pflege, familiäre Konflikte oder psychische Erkrankungen können die Wahrnehmung der eigenen Lebenssituation verändern. Bei institutioneller Suizidassistenz kommt hinzu, dass andere Menschen aktiv an der Umsetzung der Entscheidung beteiligt sind und dadurch Verantwortung übernehmen.

Aus ethischer Sicht stehen sich deshalb Selbstbestimmung und Lebensschutz gegenüber. Ein begründetes Urteil muss beide Werte berücksichtigen. Die persönliche Wahrnehmung des betroffenen Menschen besitzt großes Gewicht, zugleich erscheint eine sorgfältige Prüfung der Entscheidungsfähigkeit, der Dauerhaftigkeit des Sterbewunsches, möglicher Hilfsangebote und der konkreten Lebenssituation notwendig. Dadurch kann sowohl die Autonomie des Menschen ernst genommen als auch verhindert werden, dass eine möglicherweise vorübergehende Krise vorschnell als endgültig ausweglos angesehen wird.


Aufgabe 7: Beurteilen Sie die Forderung des Autors, institutionelle Suizidassistenz nur zuzulassen, wenn die Situation eines Menschen auch für Dritte als ausweglos beurteilt werden kann. Beziehen Sie dabei das christliche Verständnis der Menschenwürde ein.

Musterantwort:

Die Forderung lässt sich aus dem Gedanken des Lebensschutzes begründen. Aus christlicher Perspektive besitzt jeder Mensch eine Würde, die nicht von Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder gesellschaftlichem Nutzen abhängig ist. Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit vermindern daher nicht den Wert eines Menschen. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung für Menschen, die sich in Krisen oder existenziellen Notsituationen befinden.

Gleichzeitig muss die Selbstbestimmung eines leidenden Menschen ernst genommen werden. Eine christlich orientierte Ethik kann deshalb nicht darin bestehen, das Leiden eines Menschen zu ignorieren oder seine persönliche Wahrnehmung abzuwerten. Sie fordert vielmehr Fürsorge, Begleitung und konkrete Unterstützung.

Die Forderung nach einer Prüfung durch Dritte kann deshalb mit dem Schutz menschlichen Lebens begründet werden. Problematisch bleibt jedoch, ob Außenstehende die Ausweglosigkeit des Leidens eines anderen Menschen tatsächlich vollständig beurteilen können. Eine ethische Beurteilung muss daher die Spannung zwischen Autonomie, Fürsorge, Menschenwürde und Lebensschutz berücksichtigen. Besonders wichtig erscheint, dass vor einer unumkehrbaren Entscheidung erreichbare medizinische, psychologische, soziale und palliative Hilfen berücksichtigt werden.


Aufgabe 8: Nehmen Sie begründet Stellung zu der abschließenden Forderung des Textes, bei der Diskussion über Freitodhilfe nicht nur nach einem humanen Sterben, sondern auch nach einem humanen Leben zu fragen.

Musterantwort:

Die Forderung erweitert die Diskussion über Sterbehilfe um die gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen Sterbewünsche entstehen können. Ein Sterbewunsch kann nicht in jedem Fall isoliert von der Lebenssituation eines Menschen betrachtet werden. Einsamkeit, fehlende Unterstützung, schlechte Pflegebedingungen oder gesellschaftlicher Leistungsdruck können dazu beitragen, dass Menschen ihr Leben als belastend oder perspektivlos erleben.

Aus der Perspektive christlicher Sozialethik lässt sich daraus eine Verantwortung der Gemeinschaft ableiten. Menschenwürde bedeutet nicht nur, die Entscheidungen einzelner Menschen zu respektieren. Sie verlangt ebenso, Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen trotz Krankheit, Alter oder Behinderung möglichst würdevoll leben können. Dazu können menschliche Zuwendung, medizinische Versorgung, Palliativversorgung, psychologische Unterstützung und gesellschaftliche Teilhabe gehören.

Die Aussage kann daher so beurteilt werden, dass eine ethische Diskussion über Sterbehilfe zugleich danach fragen sollte, welche Unterstützung Menschen benötigen, damit ein Sterbewunsch nicht aus vermeidbarer Einsamkeit, mangelnder Versorgung oder gesellschaftlicher Ausgrenzung entsteht. Die Frage nach einem würdevollen Sterben bleibt damit verbunden mit der Frage nach den Voraussetzungen eines würdevollen Lebens.

Hessen

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Sekundarstufe II | Q3 Ethik – die Frage nach Gut und Böse

Q3.4 Herausforderungen für Kirche und Ethik durch neue Erkenntnisse in Biologie und Medizin.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.3 Das Leben verantworten: Grundfragen medizinischer Ethik.

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