Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Sekundarstufe I besonders für Unterrichtseinheiten zu Sterben und Tod, Menschenwürde, Selbstbestimmung, Gewissen, Verantwortung, medizinischer Ethik, Sterbebegleitung und christlichem Menschenbild. Die Patientenverfügung eröffnet einen lebensnahen Zugang zu der Frage, wie Menschen mit Krankheit, Abhängigkeit und dem eigenen Lebensende umgehen. Zugleich führt das Thema zu einer grundlegenden ethischen Fragestellung: Darf ein Mensch bereits im gesunden Zustand verbindlich darüber bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen in einer zukünftigen Situation durchgeführt oder unterlassen werden sollen, in der er seinen Willen nicht mehr äußern kann?
Vor der Textarbeit sollte der Begriff Patientenverfügung geklärt werden. Die Lernenden sollten verstehen, dass es um eine vorsorgliche Festlegung medizinischer Wünsche für Situationen geht, in denen eine Person selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Dabei sollte sorgfältig zwischen dem Unterlassen oder Beenden einer medizinischen Behandlung entsprechend dem Patientenwillen und einer gezielten Tötung unterschieden werden. Diese begriffliche Klarheit ist notwendig, damit die ethische Diskussion nicht durch unterschiedliche Vorstellungen von Sterbehilfe verzerrt wird.
Da der Artikel aus dem Jahr 2004 stammt, ist außerdem eine historische Einordnung erforderlich. Die darin beschriebene politische und rechtliche Diskussion gibt den damaligen Stand wieder. Für die Verwendung im Religionsunterricht bietet sich der Artikel daher vor allem als zeitgeschichtliches Medium und als Ausgangspunkt für die ethischen Grundfragen an. Die damaligen rechtlichen Aussagen sollten nicht ohne Überprüfung als Beschreibung der heutigen Rechtslage behandelt werden. Gerade dieser zeitliche Abstand kann didaktisch produktiv genutzt werden, indem zwischen der grundsätzlichen ethischen Frage und ihrer jeweiligen rechtlichen Regelung unterschieden wird.
Als Einstieg eignet sich die Aussage „Jeder Mensch sollte selbst entscheiden dürfen, welche medizinischen Behandlungen er am Ende seines Lebens erhalten möchte“. Die Lernenden können sich zunächst zu dieser Aussage positionieren und ihre Entscheidung begründen. Anschließend kann die Situation verändert werden: Was geschieht, wenn die Entscheidung viele Jahre zurückliegt und die betroffene Person inzwischen nicht mehr gefragt werden kann? Dadurch wird deutlich, dass Selbstbestimmung zunächst ein überzeugendes Prinzip darstellt, ihre Anwendung in konkreten Grenzsituationen jedoch schwierig werden kann.
Bei der Texterschließung können die Lernenden zunächst die unterschiedlichen Positionen herausarbeiten. Eine Gruppe untersucht die Argumente für eine möglichst starke Verbindlichkeit der Patientenverfügung, eine zweite Gruppe die Einwände dagegen. Anschließend werden die Argumente nach ethischen Prinzipien geordnet. Auf der einen Seite stehen Selbstbestimmung, Autonomie, persönliche Würde und die Achtung des erklärten Willens. Auf der anderen Seite stehen Lebensschutz, Fürsorge, Nichtschädigung und die Verantwortung für Menschen, die sich aktuell nicht äußern können.
Besonders ergiebig ist die im Artikel aufgeworfene Unterscheidung zwischen Wille und Wohl eines Menschen. Der Wille bezeichnet das, was eine Person selbst entschieden hat. Das Wohl richtet den Blick darauf, was andere Menschen aufgrund medizinischer oder menschlicher Überlegungen für diese Person als gut ansehen. Die Lernenden können anhand eines fiktiven Falles untersuchen, was geschehen sollte, wenn beide Gesichtspunkte scheinbar miteinander in Konflikt geraten. Dadurch wird deutlich, dass Fürsorge problematisch werden kann, wenn sie die Selbstbestimmung eines Menschen vollständig ersetzt. Umgekehrt stellt sich die Frage, wie mit einer früheren Entscheidung umzugehen ist, wenn sich die Lebenssituation erheblich verändert hat.
Im Religionsunterricht kann diese Auseinandersetzung mit dem christlichen Verständnis der Menschenwürde verbunden werden. Nach der Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit besitzt jeder Mensch unabhängig von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Selbstständigkeit eine unverlierbare Würde. Diese Vorstellung kann unterschiedliche Argumentationen begründen. Einerseits spricht die Würde dafür, die Freiheit und den erklärten Willen eines Menschen ernst zu nehmen. Andererseits kann sie zur besonderen Fürsorge für schwerkranke, bewusstlose und vollständig von anderen abhängige Menschen verpflichten. Damit wird deutlich, dass Menschenwürde nicht automatisch nur einer Seite der Diskussion zugeordnet werden kann.
Ein weiterer wichtiger Zugang ist das christliche Verständnis des Lebens als Gabe. Daraus kann eine besondere Verantwortung für den Schutz des Lebens abgeleitet werden. Gleichzeitig bedeutet die Wertschätzung des Lebens nicht zwingend, jede medizinisch mögliche Behandlung unbegrenzt fortzuführen. Die Lernenden können deshalb zwischen dem Schutz menschlichen Lebens und der Verpflichtung zur Ausschöpfung aller technischen Möglichkeiten unterscheiden. Dadurch eröffnet sich die Frage, ob der Verzicht auf eine medizinische Behandlung unter bestimmten Bedingungen mit der Achtung vor dem menschlichen Leben vereinbar sein kann.
Auch die Begriffe Fürsorge und Nächstenliebe eignen sich für eine vertiefende Auseinandersetzung. Nächstenliebe kann bedeuten, einen schwerkranken Menschen nicht allein zu lassen, Schmerzen zu lindern, seine Wünsche ernst zu nehmen und ihn bis zum Tod zu begleiten. Damit lässt sich die Bedeutung der Palliativmedizin und Sterbebegleitung thematisieren. Die Lernenden erkennen, dass die Alternative zu lebensverlängernden Maßnahmen nicht Gleichgültigkeit sein darf, sondern eine andere Form intensiver Fürsorge erforderlich sein kann.
Methodisch bietet sich eine ethische Fallanalyse an. Die Lernenden erhalten beispielsweise den Fall einer Person, die Jahre zuvor verfügt hat, in einer bestimmten Krankheitssituation keine künstliche Ernährung zu wünschen. Angehörige und medizinisches Personal sind sich später uneinig darüber, ob diese Verfügung auf die konkrete Situation zutrifft. Die Lernenden klären zunächst die Fakten, bestimmen anschließend die Interessen und Perspektiven der Beteiligten und wenden danach ethische Prinzipien wie Selbstbestimmung, Menschenwürde, Lebensschutz, Fürsorge und Verantwortung an. Erst im letzten Schritt formulieren sie ein begründetes Urteil.
Eine weitere geeignete Methode ist ein fiktives Ethikkomitee. Lernende übernehmen die Perspektiven der betroffenen Person auf Grundlage ihrer Patientenverfügung, der Angehörigen, einer Ärztin oder eines Arztes, einer Pflegekraft und einer christlichen Ethikerin oder eines christlichen Ethikers. Die Gruppen entwickeln jeweils Argumente und versuchen anschließend, eine begründete Entscheidung zu treffen. Dadurch wird Perspektivübernahme gefördert und gleichzeitig deutlich, dass Entscheidungen am Lebensende verschiedene professionelle, persönliche und ethische Gesichtspunkte berücksichtigen müssen.
Die im Artikel angesprochene Gefahr gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Drucks bietet einen weiteren Zugang. Die Lernenden können die Aussage diskutieren: „Ein Mensch darf niemals das Gefühl bekommen, sterben zu müssen, weil seine Behandlung anderen zu teuer oder zu belastend ist.“ Hier lässt sich die unverlierbare Menschenwürde besonders deutlich mit gesellschaftlicher Verantwortung verbinden. Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Abhängigkeit dürfen nicht dazu führen, den Wert eines menschlichen Lebens infrage zu stellen.
Für die ethische Urteilsbildung sollte außerdem zwischen Selbstbestimmung und völliger Unabhängigkeit unterschieden werden. Menschen treffen Entscheidungen häufig in Beziehungen zu anderen Menschen. Krankheit macht diese Abhängigkeit besonders sichtbar. Die Lernenden können deshalb untersuchen, wie Selbstbestimmung auch dann geschützt werden kann, wenn ein Mensch auf Hilfe angewiesen ist. Dies ermöglicht eine differenzierte Vorstellung von Autonomie, die menschliche Beziehungen und Fürsorge nicht als Gegensatz zur Freiheit betrachtet.
Als Abschluss eignet sich ein schriftliches Urteil zur Frage „Soll eine Patientenverfügung auch dann verbindlich sein, wenn andere Menschen die darin festgelegte Entscheidung für falsch halten?“. Die Lernenden sollten unterschiedliche Argumente berücksichtigen, ethische Prinzipien anwenden und ein nachvollziehbar begründetes Urteil formulieren. Bewertet wird dabei nicht die persönliche Position, sondern die Fähigkeit, Sachinformationen, Gegenargumente, religiöse Vorstellungen und ethische Kriterien miteinander zu verbinden.
Da das Thema Erfahrungen mit schwerer Krankheit, Pflege, Sterben und Tod berühren kann, ist eine sensible Unterrichtsgestaltung besonders wichtig. Lernende sollten nicht aufgefordert werden, persönliche Erfahrungen aus ihren Familien offenzulegen. Fiktive Fallbeispiele ermöglichen eine sachliche Auseinandersetzung und schaffen zugleich die notwendige persönliche Distanz. Das Medium fördert Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Perspektivübernahme, religiöse Deutungskompetenz und insbesondere ethische Urteilskompetenz.
Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Zusammenfassen
Operator: Zusammenfassen
Fasse den zentralen ethischen Konflikt des Artikels in eigenen Worten zusammen.
Musterantwort:
Der zentrale Konflikt besteht zwischen dem Selbstbestimmungsrecht eines Menschen und dem Schutz seines Lebens. Eine Patientenverfügung soll festlegen, welche medizinischen Maßnahmen ein Mensch wünscht oder ablehnt, wenn er später nicht mehr selbst entscheiden kann. Im Artikel wird jedoch die Frage gestellt, ob ein Mensch im Voraus wirklich wissen kann, wie er eine spätere schwere Krankheit erleben wird. Befürwortende einer starken Patientenverfügung betonen, dass der erklärte Wille respektiert werden muss. Kritische Stimmen befürchten dagegen, dass eine frühere Entscheidung möglicherweise nicht mehr dem späteren Lebenswillen entspricht. Zusätzlich besteht die Sorge, dass schwerkranke Menschen durch familiäre oder wirtschaftliche Interessen unter Druck geraten könnten. Damit stehen Selbstbestimmung, Lebensschutz und Fürsorge in einem ethischen Spannungsverhältnis.
Aufgabe 2: Herausarbeiten
Operator: Herausarbeiten
Arbeite aus dem Artikel Argumente für und gegen eine starke Verbindlichkeit von Patientenverfügungen heraus.
Musterantwort:
Für eine starke Verbindlichkeit spricht das Selbstbestimmungsrecht. Menschen sollen selbst entscheiden können, welche medizinischen Behandlungen an ihrem Körper durchgeführt werden. Wenn eine Person ihren Willen eindeutig festgelegt hat, spricht viel dafür, diese Entscheidung auch dann zu respektieren, wenn sie später nicht mehr selbst sprechen kann.
Gegen eine uneingeschränkte Verbindlichkeit wird im Artikel angeführt, dass ein Mensch eine zukünftige Krankheitssituation möglicherweise nicht vollständig einschätzen kann. Eine Person könnte im gesunden Zustand glauben, in einer bestimmten Situation nicht weiterleben zu wollen, diese Situation später jedoch anders erleben. Außerdem wird die Gefahr genannt, dass wirtschaftliche oder familiäre Interessen Einfluss auf Entscheidungen am Lebensende nehmen könnten.
Aufgabe 3: Erläutern
Operator: Erläutern
Erläutere den Unterschied zwischen dem Willen und dem Wohl eines Patienten.
Musterantwort:
Der Wille eines Patienten bezeichnet das, was die betroffene Person selbst möchte. Dieser Wille kann aktuell geäußert oder vorher in einer Patientenverfügung festgelegt worden sein. Das Wohl eines Patienten bezeichnet dagegen das, was aus medizinischer oder fürsorglicher Sicht als gut für die Person angesehen wird.
Beide können miteinander übereinstimmen. Ein Patient kann beispielsweise eine Behandlung wünschen, die medizinisch sinnvoll ist. Es kann jedoch auch ein Konflikt entstehen. Eine Person kann eine Behandlung ablehnen, obwohl Ärztinnen und Ärzte diese Behandlung für medizinisch sinnvoll halten.
Die ethische Schwierigkeit besteht darin, dass Fürsorge nicht einfach dazu führen darf, den Willen eines Menschen zu ignorieren. Gleichzeitig müssen medizinische Fachkräfte verantwortungsvoll prüfen, wie eine frühere Entscheidung auf die konkrete Situation anzuwenden ist.
Aufgabe 4: Erläutern
Operator: Erläutern
Erläutere anhand der christlichen Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit, welche Bedeutung Menschenwürde für Entscheidungen am Lebensende besitzt.
Musterantwort:
Nach der biblischen Vorstellung ist der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen. Daraus wird die besondere Würde jedes Menschen abgeleitet. Diese Würde hängt nicht von Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Alter oder Selbstständigkeit ab. Deshalb besitzt auch ein schwerkranker oder bewusstloser Mensch dieselbe Würde wie ein gesunder Mensch.
Für Entscheidungen am Lebensende hat dies mehrere Konsequenzen. Einerseits muss das Leben schwerkranker Menschen geschützt werden. Niemand darf als weniger wertvoll betrachtet werden, weil er pflegebedürftig oder vollständig von anderen Menschen abhängig ist.
Andererseits gehört zur Würde auch, einen Menschen und seinen erklärten Willen ernst zu nehmen. Menschenwürde kann deshalb sowohl den Lebensschutz als auch die Achtung vor der Selbstbestimmung begründen. Die ethische Aufgabe besteht darin, beide Gesichtspunkte verantwortungsvoll miteinander zu verbinden.
Aufgabe 5: Vergleichen
Operator: Vergleichen
Vergleiche die ethischen Prinzipien Selbstbestimmung und Fürsorge im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung.
Musterantwort:
Das Prinzip der Selbstbestimmung betont das Recht eines Menschen, selbst über medizinische Behandlungen zu entscheiden. Niemand soll gegen seinen Willen behandelt werden. Eine Patientenverfügung soll diese Selbstbestimmung auch dann sichern, wenn die Person ihren Willen später nicht mehr äußern kann.
Das Prinzip der Fürsorge verpflichtet andere Menschen dazu, das Wohl einer erkrankten Person zu berücksichtigen, Leiden zu vermindern und Schaden zu vermeiden. Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige können deshalb vor der Frage stehen, ob eine frühere Entscheidung tatsächlich auf die aktuelle Situation zutrifft.
Beide Prinzipien müssen nicht grundsätzlich im Gegensatz stehen. Gute Fürsorge kann gerade darin bestehen, den Willen einer Person zu respektieren. Konflikte entstehen jedoch dann, wenn andere Beteiligte überzeugt sind, dass die Umsetzung einer früheren Entscheidung dem aktuellen Wohl der betroffenen Person widerspricht.
Aufgabe 6: Analysieren
Operator: Analysieren
Analysiere die Bedeutung der Überschrift „Der letzte Wille ist unerforscht“ für die Argumentation des Artikels.
Musterantwort:
Die Überschrift spielt mit der Vorstellung des „letzten Willens“. Normalerweise bezeichnet dieser Begriff eine endgültige Entscheidung eines Menschen. Im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung geht es um den Willen einer Person für eine zukünftige Situation, in der sie möglicherweise nicht mehr selbst entscheiden kann.
Das Wort „unerforscht“ stellt die Sicherheit einer solchen Entscheidung infrage. Der Artikel thematisiert die Schwierigkeit, vorherzusagen, wie ein Mensch eine schwere Krankheit oder einen Zustand wie das Wachkoma tatsächlich erleben würde. Die Überschrift weist damit auf die Unsicherheit hin, ob ein früher formulierter Wille immer vollständig mit dem späteren Erleben übereinstimmt.
Dadurch wird bereits in der Überschrift das zentrale Problem des Artikels sichtbar: Wie verbindlich kann eine Entscheidung über eine zukünftige Situation sein, die ein Mensch zum Zeitpunkt seiner Entscheidung noch nicht selbst erlebt hat?
Aufgabe 7: Beurteilen
Operator: Beurteilen
Beurteile die Aussage: „Der Wille eines Patienten muss immer wichtiger sein als die Einschätzung der Angehörigen und der behandelnden Ärzte.“
Musterantwort:
Für die Aussage spricht das Selbstbestimmungsrecht. Medizinische Maßnahmen betreffen den Körper und das Leben des Patienten. Deshalb sollte sein Wille grundsätzlich ein besonders großes Gewicht besitzen. Würden Angehörige oder medizinisches Personal einfach über die Wünsche eines Patienten hinweggehen, könnte dies seine Autonomie und Würde verletzen.
Gleichzeitig kann es Situationen geben, in denen unklar ist, ob eine frühere Äußerung tatsächlich auf die aktuelle medizinische Situation zutrifft. Dann sind medizinische Informationen und die Kenntnisse der Angehörigen über die Vorstellungen des Patienten wichtig.
Der Wille des Patienten sollte deshalb die entscheidende Grundlage bilden. Gleichzeitig müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige sorgfältig klären, was die betroffene Person tatsächlich gewollt hat und ob die Patientenverfügung auf die konkrete Situation zutrifft. Selbstbestimmung und verantwortliche Fürsorge sollten deshalb nicht vorschnell als Gegensätze betrachtet werden.
Aufgabe 8: Erörtern
Operator: Erörtern
Erörtere die Frage: „Kann ein Mensch im gesunden Zustand verantwortungsvoll über medizinische Entscheidungen am eigenen Lebensende bestimmen?“
Musterantwort:
Dafür spricht, dass jeder Mensch Vorstellungen darüber entwickeln kann, welche medizinischen Behandlungen er akzeptieren oder ablehnen möchte. Eine Patientenverfügung ermöglicht es, diese Vorstellungen festzuhalten. Dadurch bleibt die Selbstbestimmung auch dann erhalten, wenn ein Mensch später nicht mehr selbst entscheiden kann.
Dagegen lässt sich einwenden, dass zukünftige Krankheitssituationen nur begrenzt vorhersehbar sind. Menschen können ihre Einstellung zu Krankheit, Abhängigkeit und Lebensqualität verändern. Eine Situation, die im gesunden Zustand unerträglich erscheint, kann später möglicherweise anders erlebt werden.
Diese Unsicherheit bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass vorherige Entscheidungen bedeutungslos sind. Vielmehr spricht sie dafür, Patientenverfügungen möglichst konkret und informiert zu formulieren und die eigenen Vorstellungen regelmäßig zu überdenken. Eine verantwortliche Vorausentscheidung ist somit grundsätzlich möglich, besitzt aber Grenzen, weil zukünftige Situationen nie vollständig vorhergesehen werden können.
Aufgabe 9: Erörtern
Operator: Erörtern
Erörtere aus christlich ethischer Perspektive die Aussage: „Der Schutz des Lebens muss immer Vorrang vor der Selbstbestimmung haben.“
Musterantwort:
Für die Aussage spricht, dass menschliches Leben aus christlicher Perspektive einen besonderen Wert besitzt. Die Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit begründet die unverlierbare Würde jedes Menschen. Besonders Menschen, die krank, bewusstlos oder pflegebedürftig sind, benötigen Schutz und Fürsorge.
Gegen einen uneingeschränkten Vorrang des Lebensschutzes spricht jedoch, dass Menschenwürde auch mit Freiheit und Verantwortung verbunden ist. Ein Mensch darf nicht ausschließlich zum Objekt medizinischer Entscheidungen werden. Wenn eine Behandlung gegen seinen klar geäußerten Willen durchgeführt wird, kann auch dies seine Würde verletzen.
Außerdem bedeutet Lebensschutz nicht zwingend, dass jede medizinisch mögliche Maßnahme bis zuletzt eingesetzt werden muss. Christliche Fürsorge kann auch darin bestehen, Schmerzen zu lindern, einen Menschen zu begleiten und ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Lebensschutz und Selbstbestimmung sollten daher nicht grundsätzlich gegeneinander ausgespielt werden. Eine christlich ethische Entscheidung muss sowohl den besonderen Wert menschlichen Lebens als auch den Willen und die Würde der betroffenen Person berücksichtigen.
Aufgabe 10: Stellung nehmen
Operator: Stellung nehmen
Nimm begründet Stellung zu der Frage: „Soll eine Patientenverfügung auch dann beachtet werden, wenn Angehörige die darin festgelegte Entscheidung nicht akzeptieren können?“
Musterantwort:
Für die Beachtung der Patientenverfügung spricht das Selbstbestimmungsrecht. Eine Person verfasst eine Patientenverfügung gerade für eine Situation, in der sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Würden Angehörige die Verfügung allein aufgrund ihrer eigenen Wünsche außer Kraft setzen können, wäre die Selbstbestimmung der betroffenen Person erheblich eingeschränkt.
Die Situation der Angehörigen muss dennoch ernst genommen werden. Entscheidungen über das Lebensende eines nahestehenden Menschen können emotional sehr belastend sein. Angehörige können außerdem wichtige Informationen darüber geben, welche Überzeugungen und Wünsche die betroffene Person hatte.
Entscheidend sollte jedoch nicht sein, was die Angehörigen selbst wünschen, sondern was dem erklärten Willen der betroffenen Person entspricht. Ist eine Patientenverfügung eindeutig und auf die konkrete Situation anwendbar, besitzt die Achtung der darin formulierten Entscheidung ein besonders großes ethisches Gewicht. Gleichzeitig benötigen Angehörige in einer solchen Situation Begleitung und Unterstützung.
Aufgabe 11: Erörtern
Operator: Erörtern
Erörtere die Aussage: „Nicht alles, was das Leben medizinisch verlängert, dient auch dem Menschen.“
Musterantwort:
Für die Aussage spricht, dass medizinische Technik heute Leben auch in sehr schweren Krankheitssituationen verlängern kann. Eine längere Lebensdauer bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Behandlung dem Wunsch und dem Wohl der betroffenen Person entspricht. Medizinische Maßnahmen können mit erheblichen Belastungen verbunden sein und möglicherweise lediglich den Sterbeprozess verlängern.
Gegen eine vorschnelle Begrenzung medizinischer Maßnahmen spricht der hohe Wert menschlichen Lebens. Prognosen können unsicher sein und der Zustand eines Patienten kann sich möglicherweise verbessern. Deshalb darf eine Behandlung nicht allein aufgrund von Alter, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit als sinnlos betrachtet werden.
Aus christlicher Perspektive besitzt menschliches Leben unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit Würde. Gleichzeitig besteht keine einfache Verpflichtung, jede technische Möglichkeit zur Lebensverlängerung auszuschöpfen. Entscheidend sind der Wille des Patienten, die medizinische Situation, die Verhältnismäßigkeit einer Behandlung und eine fürsorgliche Begleitung des Menschen. Ziel sollte nicht lediglich eine möglichst lange biologische Existenz sein, sondern ein respektvoller Umgang mit dem Menschen bis zu seinem Tod.