Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht in Klasse 10 besonders für die Themen Sterben und Tod, Menschenwürde, Selbstbestimmung, Lebensschutz, medizinische Ethik, christliches Menschenbild und Verantwortung. Der Text eröffnet einen anspruchsvollen Zugang zur Frage, wie Selbstbestimmung und die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens miteinander in Beziehung gesetzt werden können. Dabei besteht eine besondere didaktische Chance darin, dass Dworkin Lebensschutz und Selbstbestimmung nicht einfach als Gegensätze betrachtet. Vielmehr fordert er dazu auf, genauer zu untersuchen, was es überhaupt bedeutet, menschliches Leben zu achten.
Aufgrund der existentiellen Bedeutung des Themas sollte der Einstieg sensibel gestaltet werden. Persönliche Erfahrungen mit schwerer Krankheit, Sterben oder Tod sollten nicht eingefordert werden. Stattdessen empfiehlt sich ein sachorientierter Zugang über ein Gedankenexperiment oder einen konstruierten Fall. Denkbar ist eine Situation, in der eine schwer erkrankte Person eine bestimmte Vorstellung davon äußert, wie sie am Ende ihres Lebens medizinisch behandelt werden möchte. Die Lernenden können zunächst sammeln, welche Werte bei einer solchen Entscheidung eine Rolle spielen. Dabei können Selbstbestimmung, Lebensschutz, Menschenwürde, Fürsorge, Verantwortung, Leid und medizinische Möglichkeiten genannt werden.
Vor der eigentlichen Textarbeit sollten zentrale Begriffe geklärt werden. Dazu gehören Euthanasie, Selbstbestimmung, Unverletzlichkeit des Lebens, Lebensschutz, Patientenwille, Interessen, Menschenwürde und das Argument der schiefen Ebene. Bei dem Begriff Euthanasie ist eine sachliche Begriffsklärung besonders wichtig, da der Begriff historisch belastet ist und in unterschiedlichen Zusammenhängen verschieden verwendet wird. Für die Arbeit mit Dworkins Text sollte deshalb genau darauf geachtet werden, welche konkrete Handlung jeweils gemeint ist.
Die Texterschließung kann zunächst anhand der beiden von Dworkin beschriebenen Missverständnisse erfolgen. Die Lernenden markieren Aussagen zum ersten und zum zweiten Missverständnis und formulieren anschließend jeweils eine eigene Überschrift. Dadurch wird die Argumentationsstruktur sichtbar. Anschließend können sie zu jedem Missverständnis Dworkins Ausgangspunkt, seine Kritik und seine Schlussfolgerung herausarbeiten.
Das erste Missverständnis eignet sich besonders zur Erarbeitung von Dworkins Verständnis menschlicher Interessen. Die Lernenden können untersuchen, warum für einen Menschen nicht nur die Frage bedeutsam sein kann, ob er Schmerzen empfindet. Dworkin geht davon aus, dass Menschen grundlegende Vorstellungen darüber besitzen, wie sie ihr Leben führen und wie sie sterben möchten. Die Art des Sterbens kann deshalb mit der Identität, den Wertvorstellungen und dem Lebensentwurf einer Person verbunden sein. Im Unterricht kann hierzu zwischen unmittelbaren Interessen wie Schmerzfreiheit und grundlegenden Interessen hinsichtlich der eigenen Lebensgestaltung unterschieden werden.
Ein Gedankenexperiment kann diesen Zusammenhang verdeutlichen. Eine Person hat zu einem früheren Zeitpunkt festgelegt, dass sie in einer bestimmten medizinischen Situation keine dauerhafte künstliche Lebenserhaltung wünscht. Später befindet sie sich in genau dieser Situation und kann sich nicht mehr äußern. Die Lernenden untersuchen, welche Bedeutung der frühere Wille besitzt und welche weiteren Werte berücksichtigt werden müssen. Dabei sollte nicht vorschnell nach einer eindeutigen Lösung gesucht werden. Ziel ist die Wahrnehmung des ethischen Konflikts.
Das zweite Missverständnis führt zur Frage nach der Unverletzlichkeit menschlichen Lebens. Dworkins Position eignet sich besonders dazu, unterschiedliche Bedeutungen von Lebensschutz zu untersuchen. Die Lernenden können zunächst formulieren, was sie unter der Achtung menschlichen Lebens verstehen. Anschließend wird geprüft, ob Achtung des Lebens zwingend bedeutet, biologisches Leben unter allen Umständen möglichst lange zu erhalten. Dworkin macht deutlich, dass Menschen gerade aufgrund ihrer hohen Wertschätzung des Lebens zu unterschiedlichen Antworten gelangen können.
Methodisch kann dazu eine Argumentationslinie erstellt werden. Ausgangspunkt ist der Satz „Menschliches Leben ist wertvoll“. Die Lernenden entwickeln unterschiedliche mögliche Schlussfolgerungen. Eine Position kann daraus die Verpflichtung zu möglichst umfassender Lebenserhaltung ableiten. Eine andere Position kann argumentieren, dass auch die persönlichen Wertvorstellungen eines Menschen über ein würdevolles Sterben zum Respekt vor seinem Leben gehören. Dadurch erkennen die Lernenden, dass derselbe grundlegende Wert unterschiedliche ethische Schlussfolgerungen ermöglichen kann.
Das von Dworkin angesprochene Argument der schiefen Ebene bietet einen weiteren Zugang zur ethischen Argumentationslehre. Die Lernenden können zunächst die Struktur dieses Arguments herausarbeiten: Eine zunächst begrenzte Erlaubnis könnte schrittweise zu immer weitergehenden Praktiken führen. Anschließend können sie prüfen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten, damit ein solches Argument überzeugend ist. Dadurch wird nicht nur die inhaltliche Auseinandersetzung mit Entscheidungen am Lebensende gefördert, sondern auch die Fähigkeit zur kritischen Prüfung ethischer Argumente.
Für den Religionsunterricht bietet sich besonders ein Vergleich mit christlichen Vorstellungen von Menschenwürde und Lebensschutz an. Die Lernenden können beispielsweise untersuchen, welche Bedeutung die Vorstellung der Gottebenbildlichkeit für den Schutz menschlichen Lebens besitzt. Zugleich kann gefragt werden, welche Bedeutung Freiheit, Gewissen, Fürsorge und Begleitung sterbender Menschen innerhalb einer christlichen Ethik haben. Auf diese Weise kann Dworkins philosophische Position mit einer religiösen Perspektive verglichen werden, ohne beide vorschnell gleichzusetzen.
Eine weitere Möglichkeit besteht im Vergleich mit Positionen zur Patientenverfügung. Die Lernenden können untersuchen, welche Bedeutung Dworkins Vorstellung grundlegender Interessen für einen vorausverfügten Patientenwillen besitzt. Dadurch lässt sich herausarbeiten, warum frühere Entscheidungen auch dann relevant bleiben können, wenn ein Mensch seinen aktuellen Willen nicht mehr sprachlich äußern kann. Zugleich kann diskutiert werden, welche Schwierigkeiten entstehen, wenn frühere Entscheidungen auf eine konkrete spätere Situation übertragen werden müssen.
Für eine abschließende Urteilsbildung eignet sich ein strukturiertes ethisches Verfahren. Die Lernenden beschreiben zunächst den konkreten Konflikt und bestimmen anschließend die betroffenen Personen. Danach werden zentrale Werte wie Selbstbestimmung, Menschenwürde, Lebensschutz, Fürsorge und Verantwortung herausgearbeitet. Unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten und ihre Folgen werden geprüft. Abschließend formulieren die Lernenden ein begründetes Sachurteil und Werturteil. Wichtig ist, dass nicht lediglich persönliche Zustimmung oder Ablehnung formuliert wird, sondern dass das Urteil durch nachvollziehbare Kriterien und Argumente begründet wird.
Das Medium fördert damit Sachkompetenz, Deutungskompetenz, Perspektivübernahme, Dialogkompetenz, Argumentationskompetenz und ethische Urteilskompetenz. Zugleich ermöglicht es eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Frage, ob die Achtung vor dem menschlichen Leben ausschließlich in seiner Erhaltung besteht oder ob auch die individuellen Wertvorstellungen eines Menschen über sein eigenes Sterben berücksichtigt werden müssen.
Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Beschreiben Sie das zentrale Anliegen Dworkins in dem vorliegenden Text.
Musterantwort:
Dworkin möchte keine konkrete gesetzliche Regelung für Entscheidungen über Euthanasie entwickeln. Sein zentrales Anliegen besteht darin zu erklären, warum Menschen unterschiedliche Vorstellungen über ihr eigenes Sterben besitzen und welche grundlegenden moralischen Fragen hinter der gesellschaftlichen Diskussion stehen.
Dabei beschäftigt er sich besonders mit zwei Missverständnissen. Das erste betrifft die Interessen eines Menschen an der Art seines Sterbens. Das zweite betrifft die Bedeutung der Unverletzlichkeit menschlichen Lebens. Dworkin möchte zeigen, dass die Diskussion nicht einfach auf einen Gegensatz zwischen Lebensschutz und Selbstbestimmung reduziert werden kann.
Aufgabe 2: Arbeiten Sie die beiden Missverständnisse heraus, die nach Dworkin die Diskussion über Euthanasie bestimmen.
Musterantwort:
Das erste Missverständnis betrifft die Interessen eines Menschen am eigenen Sterben. Dworkin kritisiert die Vorstellung, dass einem Menschen kein wesentlicher Schaden entstehen könne, wenn er keine Schmerzen empfindet oder nicht bei Bewusstsein ist und deshalb gegen seinen früheren Willen am Leben erhalten wird. Für Dworkin können grundlegende Wertvorstellungen über das eigene Leben und Sterben auch dann von Bedeutung sein, wenn eine Person diese aktuell nicht äußern kann.
Das zweite Missverständnis betrifft die Unverletzlichkeit menschlichen Lebens. Häufig wird angenommen, die Unverletzlichkeit des Lebens verlange grundsätzlich die Erhaltung des biologischen Lebens. Dworkin hält diese Interpretation für zu einfach. Für ihn muss vielmehr gefragt werden, was es konkret bedeutet, den besonderen Wert menschlichen Lebens zu respektieren.
Aufgabe 3: Erläutern Sie, warum nach Dworkin die Interessen eines Menschen nicht auf Schmerzfreiheit und körperliches Wohlbefinden beschränkt werden können.
Musterantwort:
Dworkin geht davon aus, dass Menschen nicht nur Interessen an ihrem gegenwärtigen körperlichen Zustand besitzen. Sie haben auch grundlegende Vorstellungen davon, wie sie ihr Leben führen und wie sie sterben möchten.
Solche Vorstellungen können mit persönlichen Überzeugungen, Religion, Menschenbild, Würde und dem eigenen Lebensentwurf verbunden sein. Deshalb kann die Art des Sterbens für einen Menschen von großer Bedeutung sein, selbst wenn er in einer bestimmten Situation keine Schmerzen empfindet.
Für Dworkin reicht es daher nicht aus, ausschließlich zu fragen, ob ein Mensch aktuell leidet. Es muss auch berücksichtigt werden, welche grundlegenden Wertvorstellungen sein Leben geprägt haben.
Aufgabe 4: Erklären Sie das von Dworkin erwähnte Argument der schiefen Ebene.
Musterantwort:
Das Argument der schiefen Ebene besagt, dass die Erlaubnis einer Handlung dazu führen könnte, dass später immer weitergehende Handlungen ebenfalls erlaubt werden. Bezogen auf Entscheidungen am Lebensende bedeutet dies, dass eine zunächst eng begrenzte Erlaubnis zur Euthanasie nach dieser Argumentation schrittweise ausgeweitet werden könnte.
Die Befürchtung besteht darin, dass ursprünglich festgelegte Grenzen mit der Zeit aufgeweicht werden und dadurch auch Handlungen akzeptiert werden könnten, die ursprünglich nicht erlaubt werden sollten.
Dworkin führt dieses Argument als einen Bestandteil der Diskussion an und verbindet es mit der grundlegenden Frage, wie die Interessen sterbender Menschen und der Schutz menschlichen Lebens verstanden werden.
Aufgabe 5: Analysieren Sie Dworkins Verständnis der Unverletzlichkeit menschlichen Lebens.
Musterantwort:
Dworkin lehnt die Vorstellung ab, aus der Unverletzlichkeit menschlichen Lebens folge automatisch, dass biologisches Leben unter allen Umständen möglichst lange erhalten werden müsse.
Für ihn besteht die entscheidende Frage vielmehr darin, wie der besondere Wert menschlichen Lebens angemessen respektiert werden kann. Menschen können den Wert des Lebens sehr hoch einschätzen und trotzdem unterschiedliche Vorstellungen davon besitzen, welche medizinischen Entscheidungen am Lebensende richtig sind.
Eine Person kann beispielsweise der Auffassung sein, dass gerade die Beachtung ihres selbst bestimmten Lebensentwurfs Ausdruck der Achtung ihres Lebens ist. Eine andere Person kann die Erhaltung des Lebens als wichtigste Verpflichtung ansehen.
Dworkin macht damit deutlich, dass unterschiedliche Positionen nicht unbedingt daraus entstehen, dass eine Seite das Leben wertschätzt und die andere nicht. Der Konflikt kann vielmehr daraus entstehen, dass beide Seiten den Wert des Lebens unterschiedlich interpretieren.
Aufgabe 6: Erläutern Sie, warum Dworkin die Art und Weise des Sterbens mit der persönlichen Identität eines Menschen verbindet.
Musterantwort:
Für Dworkin besteht ein menschliches Leben nicht nur aus einzelnen gegenwärtigen Erfahrungen. Menschen entwickeln im Laufe ihres Lebens Wertvorstellungen, Überzeugungen und Vorstellungen davon, was für sie ein gutes und würdevolles Leben bedeutet.
Diese Vorstellungen können auch das eigene Sterben betreffen. Die Entscheidung darüber, welche medizinische Behandlung am Lebensende gewünscht wird, kann deshalb Ausdruck der persönlichen Identität sein.
Wenn andere Menschen eine Person zwingen, auf eine Weise zu sterben, die ihren grundlegenden Überzeugungen widerspricht, wird nach Dworkin nicht nur eine einzelne Entscheidung missachtet. Es wird ein wesentlicher Bestandteil ihres Selbstverständnisses und ihres Lebensentwurfs nicht ernst genommen.
Aufgabe 7: Vergleichen Sie die Prinzipien Selbstbestimmung und Lebensschutz im Hinblick auf Dworkins Argumentation.
Musterantwort:
Selbstbestimmung bedeutet, dass ein Mensch grundlegende Entscheidungen über sein eigenes Leben möglichst selbst treffen darf. Dazu können auch Entscheidungen über medizinische Behandlungen am Lebensende gehören.
Lebensschutz betont dagegen den besonderen Wert menschlichen Lebens und die Verpflichtung, dieses Leben zu achten und zu schützen.
Dworkin stellt beide Prinzipien jedoch nicht einfach als Gegensätze dar. Er fragt vielmehr, ob der Schutz des Lebens immer die maximale Verlängerung biologischen Lebens verlangt. Für ihn kann die Achtung der Selbstbestimmung ebenfalls Ausdruck der Wertschätzung menschlichen Lebens sein.
Der Konflikt besteht deshalb nicht ausschließlich zwischen Freiheit und Lebensschutz. Vielmehr muss geklärt werden, wie der Wert des Lebens in einer konkreten Situation verstanden und respektiert werden kann.
Aufgabe 8: Wenden Sie Dworkins Überlegungen auf folgenden Fall an: Eine Person hat für den Fall dauerhafter Bewusstlosigkeit schriftlich festgelegt, dass sie keine dauerhafte künstliche Lebenserhaltung wünscht. Nach einem schweren Unfall tritt genau diese Situation ein.
Musterantwort:
Aus Dworkins Perspektive müsste die frühere Entscheidung der Person ernst genommen werden. Die Tatsache, dass sie aktuell nicht bei Bewusstsein ist und möglicherweise keine Schmerzen empfindet, bedeutet für Dworkin nicht, dass ihre grundlegenden Interessen bedeutungslos geworden sind.
Die schriftliche Festlegung kann Ausdruck einer tiefen persönlichen Überzeugung darüber sein, welche Form des Lebens und Sterbens die Person mit ihrem Selbstverständnis vereinbaren kann.
Deshalb müsste bei der Entscheidung berücksichtigt werden, welchen Stellenwert diese Überzeugung im bisherigen Leben der Person besessen hat. Dworkins Argumentation spricht dafür, nicht ausschließlich den gegenwärtigen körperlichen Zustand zu betrachten, sondern auch den Lebensentwurf und die grundlegenden Wertvorstellungen der Person ernst zu nehmen.
Aufgabe 9: Vergleichen Sie Dworkins Verständnis vom Wert menschlichen Lebens mit einer christlichen Perspektive auf die Gottebenbildlichkeit des Menschen.
Musterantwort:
Dworkin und eine christliche Perspektive stimmen darin überein, dass menschliches Leben einen besonderen Wert besitzt. Die Begründung und die daraus gezogenen Konsequenzen können jedoch unterschiedlich sein.
Aus christlicher Perspektive kann die besondere Würde des Menschen mit seiner Gottebenbildlichkeit begründet werden. Der Mensch besitzt Würde unabhängig von Gesundheit, Leistung oder gesellschaftlichem Nutzen. Menschliches Leben wird als Gabe verstanden und steht deshalb unter besonderem Schutz.
Dworkin argumentiert nicht ausschließlich religiös. Er betont die Bedeutung des menschlichen Lebens und verbindet sie mit den grundlegenden Wertvorstellungen und dem Lebensentwurf einer Person. Die Achtung vor dem Leben kann für ihn deshalb auch bedeuten, die persönlichen Vorstellungen eines Menschen über sein eigenes Sterben ernst zu nehmen.
Beide Perspektiven betonen den besonderen Wert des Menschen. Unterschiede können jedoch bei der Frage entstehen, welche Bedeutung Selbstbestimmung und Lebensschutz in konkreten Entscheidungen am Lebensende erhalten.
Aufgabe 10: Analysieren Sie Dworkins Aussage, es könne eine Form der Tyrannei sein, einem Menschen vorzuschreiben, auf welche Weise er sterben müsse.
Musterantwort:
Dworkin geht davon aus, dass Vorstellungen über Sterben und Tod eng mit grundlegenden persönlichen Wertvorstellungen verbunden sein können. Menschen entwickeln unterschiedliche Auffassungen darüber, was für sie ein würdevolles Leben und Sterben bedeutet.
Wenn eine Gesellschaft oder andere Personen einem Menschen ihre eigene Vorstellung vom richtigen Sterben aufzwingen, werden dessen persönliche Überzeugungen nicht ausreichend berücksichtigt. Dworkin bezeichnet dies zugespitzt als Tyrannei, weil fremde Wertvorstellungen an die Stelle der eigenen grundlegenden Überzeugungen treten.
Damit betont er die Bedeutung persönlicher Freiheit. Seine Aussage richtet sich gegen die Vorstellung, es gebe nur eine einzige richtige Interpretation des Wertes menschlichen Lebens, die allen Menschen vorgeschrieben werden könne.
Aufgabe 11: Erörtern Sie die Aussage: „Der Schutz menschlichen Lebens bedeutet, das Leben unter allen Umständen möglichst lange zu erhalten.“ Beziehen Sie Dworkins Argumentation ein.
Musterantwort:
Für die Aussage spricht, dass menschliches Leben einen hohen Wert besitzt und geschützt werden soll. Medizinische Möglichkeiten können dazu beitragen, Leben zu erhalten und Menschen auch in schweren Situationen eine Chance auf Besserung zu geben. Eine vorschnelle Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen könnte den Lebensschutz gefährden.
Gegen eine uneingeschränkte Zustimmung spricht jedoch Dworkins Argumentation. Er weist darauf hin, dass die Achtung vor dem Leben nicht zwangsläufig mit einer möglichst langen biologischen Lebenserhaltung gleichgesetzt werden muss. Für manche Menschen gehört zu einem würdevollen Leben auch die Möglichkeit, bestimmte medizinische Maßnahmen abzulehnen.
Außerdem können grundlegende Wertvorstellungen und der Lebensentwurf eines Menschen eine Rolle spielen. Die Missachtung dieser Überzeugungen könnte ebenfalls als Missachtung der Person verstanden werden.
Lebensschutz sollte deshalb nicht ausschließlich anhand der Dauer biologischen Lebens bestimmt werden. Bei einer ethischen Entscheidung müssen zusätzlich Menschenwürde, Patientenwille, Selbstbestimmung, medizinische Situation und Fürsorge berücksichtigt werden.
Aufgabe 12: Beurteilen Sie, welche Bedeutung der frühere Wille eines nicht mehr entscheidungsfähigen Menschen für Entscheidungen am Lebensende haben sollte. Beziehen Sie Dworkins Position ein.
Musterantwort:
Der frühere Wille sollte ein großes Gewicht besitzen, wenn er eindeutig dokumentiert wurde und sich auf die konkrete Situation übertragen lässt. Dworkins Argumentation zeigt, dass die Interessen eines Menschen nicht verschwinden, nur weil er sie aktuell nicht mehr äußern kann.
Eine Patientenverfügung kann grundlegende Überzeugungen über Leben, Würde und Sterben ausdrücken. Werden diese Überzeugungen ignoriert, besteht die Gefahr, dass andere Personen ihre eigenen Vorstellungen an die Stelle des Selbstverständnisses des Betroffenen setzen.
Gleichzeitig muss geprüft werden, ob die frühere Entscheidung tatsächlich zur aktuellen medizinischen Situation passt. Auch Fragen der Fürsorge und medizinischen Verantwortung müssen berücksichtigt werden.
Der frühere Wille sollte deshalb eine zentrale Grundlage der Entscheidung darstellen. Seine Anwendung auf einen konkreten Fall verlangt jedoch eine sorgfältige Prüfung und verantwortliche Auslegung.
Aufgabe 13: Erörtern Sie die Frage, ob Selbstbestimmung am Lebensende Grenzen haben sollte.
Musterantwort:
Für eine weitreichende Selbstbestimmung spricht zunächst die Menschenwürde. Ein erwachsener Mensch sollte grundsätzlich über medizinische Eingriffe in seinen eigenen Körper entscheiden können. Auch persönliche Vorstellungen von einem würdevollen Sterben verdienen Beachtung.
Dworkins Argumentation verstärkt diesen Gedanken. Für ihn können Entscheidungen am Lebensende Ausdruck grundlegender Wertvorstellungen und der persönlichen Identität sein.
Gleichzeitig können Grenzen notwendig sein. Entscheidungen über Leben und Tod betreffen nicht ausschließlich die betroffene Person. Auch medizinisches Personal trägt Verantwortung. Zudem muss sichergestellt werden, dass eine Entscheidung tatsächlich freiwillig, informiert und eindeutig ist.
Besonders schutzbedürftige Menschen dürfen nicht unter gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder familiären Druck geraten. Deshalb benötigt Selbstbestimmung rechtliche und ethische Schutzbedingungen.
Selbstbestimmung besitzt somit eine hohe Bedeutung, muss aber mit Menschenwürde, Schutz vor Druck, Fürsorge und medizinischer Verantwortung verbunden werden.
Aufgabe 14: Nehmen Sie begründet Stellung zu der Frage, ob die Achtung des Lebens und die Achtung der Selbstbestimmung miteinander vereinbar sind.
Musterantwort:
Lebensschutz und Selbstbestimmung müssen nicht grundsätzlich Gegensätze sein. Die Achtung des Lebens bedeutet zunächst, menschliches Leben als besonders wertvoll anzuerkennen. Selbstbestimmung bedeutet, einen Menschen als Person mit eigenen Überzeugungen und Entscheidungen ernst zu nehmen.
Dworkin macht deutlich, dass die Achtung des Lebens unterschiedlich interpretiert werden kann. Für manche Menschen besteht sie vor allem in der Erhaltung des biologischen Lebens. Für andere gehört dazu, dass grundlegende Entscheidungen über das eigene Sterben respektiert werden.
Eine Verbindung beider Prinzipien ist deshalb möglich, wenn Lebensschutz nicht ausschließlich als möglichst lange Lebenserhaltung verstanden wird und Selbstbestimmung nicht losgelöst von Verantwortung betrachtet wird.
Eine ethisch verantwortliche Entscheidung muss die Würde des Menschen, seinen Willen, seine konkrete medizinische Situation und den Schutz vor Missbrauch berücksichtigen. Dadurch können Lebensschutz und Selbstbestimmung gemeinsam Bestandteil einer am Menschen orientierten Ethik sein.
Aufgabe 15: Entwickeln Sie aus Dworkins Überlegungen Kriterien, mit denen Entscheidungen am Lebensende ethisch beurteilt werden können.
Musterantwort:
Ein erstes Kriterium ist die Selbstbestimmung. Es muss geprüft werden, welchen Willen die betroffene Person geäußert hat und welche grundlegenden Vorstellungen von Leben und Sterben sie besitzt.
Ein zweites Kriterium ist die Menschenwürde. Die Person darf nicht lediglich als medizinischer Fall betrachtet werden. Ihre Individualität und ihr Lebensentwurf müssen ernst genommen werden.
Ein drittes Kriterium ist der Schutz menschlichen Lebens. Entscheidungen am Lebensende müssen berücksichtigen, dass menschliches Leben einen besonderen moralischen Wert besitzt.
Ein viertes Kriterium ist die medizinische Situation. Es muss geklärt werden, welche Behandlungsmöglichkeiten bestehen, welche Erfolgsaussichten vorliegen und welche Belastungen mit einer Behandlung verbunden sind.
Ein fünftes Kriterium ist die Freiwilligkeit. Eine Entscheidung darf nicht durch gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder familiären Druck bestimmt sein.
Ein sechstes Kriterium ist die Fürsorge. Die betroffene Person benötigt medizinische, pflegerische und menschliche Begleitung.
Ein siebtes Kriterium ist die Verantwortung. Entscheidungen über Leben und Sterben müssen sorgfältig geprüft und nachvollziehbar begründet werden.
Mit diesen Kriterien lässt sich eine Entscheidung am Lebensende differenziert untersuchen, ohne Selbstbestimmung und Lebensschutz vorschnell gegeneinander auszuspielen.