Das Medium eignet sich besonders für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10, da es die Lernenden mit einer grundlegenden Frage ethischer Urteilsbildung konfrontiert: Ist eine gute Handlung automatisch auch eine moralisch gute Handlung? Diese zunächst einfach erscheinende Frage ermöglicht einen problemorientierten Einstieg in Kants Pflichtethik und führt unmittelbar zur Unterscheidung zwischen Handlung, Handlungsmotiv und moralischer Bewertung.
Als Einstieg kann eine lebensweltliche Situation verwendet werden. Beispielsweise spendet eine bekannte Person einen hohen Geldbetrag für einen guten Zweck, veröffentlicht die Spende jedoch gleichzeitig in sozialen Medien, um Anerkennung zu erhalten. Die Lernenden können zunächst diskutieren, ob die Handlung dadurch weniger moralisch wertvoll wird. Eine weitere Möglichkeit bietet die Situation eines Lernenden, der einer anderen Person nur deshalb hilft, weil er später selbst Unterstützung erwartet. Auf diese Weise wird deutlich, dass äußerlich identische Handlungen aus unterschiedlichen Motiven erfolgen können.
Für die Texterschließung sollte zunächst Kants begriffliche Unterscheidung herausgearbeitet werden. Pflichtwidrig ist eine Handlung, wenn sie einer moralischen Pflicht widerspricht. Pflichtgemäß ist eine Handlung, wenn sie äußerlich der Pflicht entspricht. Handeln aus Pflicht liegt dagegen vor, wenn gerade die erkannte moralische Verpflichtung den entscheidenden Beweggrund darstellt. Diese Unterscheidung sollte anhand eigener Beispiele gesichert werden. Dabei können die Lernenden feststellen, dass dieselbe äußerlich sichtbare Handlung aufgrund unterschiedlicher Motive verschieden beurteilt werden kann.
Das Beispiel des Kaufmanns eignet sich besonders für eine genaue Analyse. Die Lernenden können zunächst beschreiben, was der Kaufmann tut und anschließend untersuchen, warum er dies tut. Entscheidend ist, dass Kant das ehrliche Verhalten des Kaufmanns nicht kritisiert. Es ist pflichtgemäß und gesellschaftlich erwünscht. Kant stellt jedoch die Frage nach seinem moralischen Wert. Wenn der Kaufmann nur deshalb ehrlich handelt, weil er seinen guten Ruf erhalten und wirtschaftliche Vorteile erzielen möchte, liegt der entscheidende Beweggrund im Eigeninteresse. Damit lässt sich für die Lernenden anschaulich zwischen dem Ergebnis einer Handlung und ihrer moralischen Motivation unterscheiden.
Methodisch bietet sich anschließend eine Arbeit mit Fallkarten an. Jede Karte enthält eine kurze Alltagssituation und ein Handlungsmotiv. Die Lernenden ordnen die Fälle den Kategorien pflichtwidrig, pflichtgemäß aus Eigeninteresse, pflichtgemäß aus Neigung und Handeln aus Pflicht zu. Die Zuordnungen sollten anschließend begründet und im Plenum verglichen werden. Besonders ergiebig sind Situationen, bei denen mehrere Interpretationen möglich erscheinen. Dadurch erkennen die Lernenden, dass für Kant die Maxime und das Motiv einer Handlung von entscheidender Bedeutung sind.
Auch Kants Beispiel der Wohltätigkeit bietet einen geeigneten Zugang zur Lebenswelt. Die Lernenden können diskutieren, ob Hilfe aus Mitgefühl weniger wertvoll sein kann als Hilfe aus Pflicht. An dieser Stelle ist eine genaue Differenzierung notwendig. Kant behauptet nicht, dass Mitgefühl schlecht sei oder Menschen nicht aus Freude helfen sollten. Seine Fragestellung richtet sich vielmehr darauf, worin der spezifisch moralische Wert einer Handlung besteht. Diese Differenzierung verhindert das Missverständnis, Kant fordere gefühlloses oder widerwilliges Handeln.
Eine vertiefende Phase kann die Frage behandeln, ob Menschen überhaupt eindeutig wissen können, aus welchem Motiv sie handeln. Die Lernenden können an eigenen Beispielen feststellen, dass Handlungen häufig von mehreren Motiven gleichzeitig beeinflusst werden. Eine Person kann beispielsweise aus Mitgefühl helfen, zugleich Anerkennung erwarten und dennoch überzeugt sein, dass Hilfe moralisch geboten ist. Damit lässt sich die Schwierigkeit verdeutlichen, Motive eindeutig voneinander zu trennen.
Für den Religionsunterricht bietet sich insbesondere ein Vergleich mit der christlichen Nächstenliebe an. Die Lernenden können untersuchen, welche Rolle Liebe, Mitgefühl und Zuwendung in christlichen Vorstellungen moralischen Handelns spielen und diese mit Kants Betonung der Pflicht vergleichen. Als Bezugspunkt eignet sich beispielsweise die Erzählung vom barmherzigen Samariter. Dabei kann gefragt werden, ob der Beweggrund des Samariters entscheidend ist oder ob bereits seine konkrete Hilfe im Mittelpunkt steht. Die Lernenden können so unterschiedliche Begründungen moralischen Handelns kennenlernen, ohne diese vorschnell gleichzusetzen.
Zur Sicherung eignet sich ein Schaubild mit den drei Kategorien pflichtwidriges Handeln, pflichtgemäßes Handeln und Handeln aus Pflicht. Zu jeder Kategorie werden Definition, Motiv und Beispiel festgehalten. Anschließend können die Lernenden eigene Situationen entwickeln und diese gegenseitig analysieren. Dadurch wird überprüft, ob die begrifflichen Unterschiede verstanden wurden.
Für eine abschließende Urteilsbildung eignet sich die Frage, ob das Motiv einer Handlung wichtiger ist als deren Folgen. Die Lernenden können zunächst Kants Position rekonstruieren und anschließend eine eigene begründete Position entwickeln. Dadurch werden Sachkompetenz, Deutungskompetenz und Urteilskompetenz miteinander verbunden. Gleichzeitig kann das Medium als Vorbereitung für die weitere Beschäftigung mit dem kategorischen Imperativ genutzt werden, da die Frage nach dem moralischen Grund einer Handlung unmittelbar zu Kants Verständnis allgemeingültiger moralischer Prinzipien führt.
Prüfungfragen für eine Klausur in Jahrgangsstufe 10 mit Musterlösungen
Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Wiedergeben
Gib Kants Unterscheidung zwischen pflichtwidrigem Handeln, pflichtgemäßem Handeln und Handeln aus Pflicht in eigenen Worten wieder.
Musterlösung: Eine pflichtwidrige Handlung verstößt gegen eine moralische Pflicht. Eine pflichtgemäße Handlung stimmt äußerlich mit einer moralischen Pflicht überein. Daraus folgt für Kant jedoch noch nicht, dass sie einen besonderen moralischen Wert besitzt. Ein Mensch kann beispielsweise ehrlich handeln, weil er sich davon einen Vorteil verspricht. Beim Handeln aus Pflicht wird eine Handlung dagegen ausgeführt, weil die Person erkennt, dass sie moralisch geboten ist. Für Kant besitzt insbesondere dieses Handeln einen sittlichen Wert.
Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern
Erläutere anhand des Beispiels des Kaufmanns den Unterschied zwischen pflichtgemäßem Handeln und Handeln aus Pflicht.
Musterlösung: Der Kaufmann verlangt von allen Menschen den gleichen angemessenen Preis und täuscht auch unerfahrene Personen nicht. Sein Verhalten ist damit pflichtgemäß, weil es dem Gebot der Ehrlichkeit entspricht. Kant stellt jedoch fest, dass der Kaufmann möglicherweise aus wirtschaftlichem Eigeninteresse handelt. Ehrlichkeit ist für ihn vorteilhaft, weil sie seinen guten Ruf und damit sein Geschäft fördert. In diesem Fall handelt er zwar entsprechend der Pflicht, aber nicht aus Pflicht. Würde er dagegen ehrlich handeln, weil er die Ehrlichkeit selbst als moralische Verpflichtung anerkennt, würde er im Sinne Kants aus Pflicht handeln.
Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren
Analysiere die Bedeutung der Handlungsmotive für Kants Bewertung einer Handlung.
Musterlösung: Für Kant reicht die äußere Betrachtung einer Handlung nicht aus, um ihren moralischen Wert zu bestimmen. Zwei Personen können dasselbe tun und dennoch aus unterschiedlichen Motiven handeln. Eine Person kann helfen, weil sie Mitgefühl empfindet. Eine andere Person kann helfen, weil sie Anerkennung erhalten möchte. Eine dritte Person kann helfen, weil sie die Hilfe als moralische Pflicht erkennt. Kant unterscheidet deshalb zwischen der äußeren Übereinstimmung mit der Pflicht und dem Handeln aus Pflicht. Für den besonderen sittlichen Wert ist entscheidend, dass die moralische Pflicht selbst zum Beweggrund des Handelns wird.
Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Anwenden
Eine Person findet auf dem Schulhof eine Geldbörse und gibt sie im Sekretariat ab. Untersuche die folgenden drei Begründungen mithilfe von Kants Unterscheidung:
A: „Ich gebe sie zurück, weil überall Kameras hängen und ich keinen Ärger bekommen möchte.“
B: „Ich gebe sie zurück, weil ich die Person kenne und sehr gern mag.“
C: „Ich gebe sie zurück, weil es richtig ist, fremdes Eigentum zu respektieren, unabhängig davon, wem die Geldbörse gehört.“
Musterlösung: In allen drei Fällen kann die Rückgabe äußerlich als pflichtgemäß betrachtet werden. Die Motive unterscheiden sich jedoch. In Fall A steht das Eigeninteresse im Vordergrund, da die Person negative Folgen für sich selbst vermeiden möchte. In Fall B erfolgt die Handlung aus persönlicher Neigung zur betreffenden Person. In Fall C wird die moralische Verpflichtung selbst als Begründung genannt. Dieser Fall entspricht daher am deutlichsten Kants Vorstellung des Handelns aus Pflicht.
Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen
Vergleiche Kants Vorstellung des Handelns aus Pflicht mit dem christlichen Gedanken der Nächstenliebe.
Musterlösung: Sowohl Kants Pflichtethik als auch die christliche Nächstenliebe können dazu führen, dass Menschen anderen helfen, auch wenn daraus kein persönlicher Vorteil entsteht. Unterschiede zeigen sich insbesondere in der Begründung. Kant fragt danach, ob eine Handlung aus moralischer Pflicht und aufgrund eines vernünftigen moralischen Grundsatzes erfolgt. Im christlichen Verständnis wird Nächstenliebe unter anderem aus der Beziehung zu Gott und der Zuwendung zum Mitmenschen begründet. Liebe, Barmherzigkeit und Mitgefühl können dabei eine größere Bedeutung erhalten. Beide Ansätze können somit zu vergleichbaren Handlungen führen, diese jedoch unterschiedlich begründen.
Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen
Beurteile ausgehend von Kant die Aussage: „Es ist egal, warum ein Mensch etwas Gutes tut. Hauptsache, er tut es.“
Musterlösung: Für die Aussage spricht, dass die Folgen einer guten Handlung für andere Menschen zunächst dieselben sein können. Eine hilfsbedürftige Person kann beispielsweise Unterstützung erhalten, unabhängig davon, ob der Helfende aus Mitgefühl, Eigeninteresse oder Pflicht handelt. Aus Kants Perspektive reicht die Betrachtung des Ergebnisses jedoch nicht aus. Er unterscheidet zwischen einer Handlung, die lediglich der Pflicht entspricht, und einer Handlung aus Pflicht. Das Motiv besitzt deshalb für die moralische Bewertung eine zentrale Bedeutung. Eine Handlung aus Eigeninteresse kann pflichtgemäß und gesellschaftlich sinnvoll sein, besitzt nach Kant aber nicht denselben sittlichen Gehalt wie eine Handlung, deren entscheidender Beweggrund die moralische Pflicht selbst ist.
Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern
Erörtere die Frage: „Ist eine gute Tat weniger moralisch wertvoll, wenn sie dem handelnden Menschen Freude bereitet?“
Musterlösung: Gegen die Aussage spricht zunächst, dass Freude und moralisches Handeln keinen notwendigen Gegensatz bilden. Ein Mensch kann anderen gerne helfen und damit etwas moralisch Erwünschtes tun. Die Freude an einer guten Handlung macht diese nicht automatisch schlecht. Aus Kants Perspektive stellt sich jedoch die zusätzliche Frage nach dem entscheidenden Beweggrund. Wird ausschließlich geholfen, weil die Hilfe Freude bereitet, beruht die Handlung auf Neigung. Kant spricht einer solchen Handlung nicht den positiven Charakter ab, unterscheidet sie aber vom Handeln aus Pflicht. Entscheidend wäre deshalb, ob die Person auch dann helfen würde, wenn ihr die Handlung keine Freude bereitet. Für eine differenzierte Bewertung muss somit zwischen Freude als begleitendem Gefühl und Freude als ausschließlichem Beweggrund unterschieden werden.