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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Immanuel Kant: Analytische und synthetische Urteile

Veröffentlichung:1.1.1787

Das Medium enthält einen Auszug aus Immanuel Kants Kritik der reinen Vernunft, in dem Kant zwischen analytischen und synthetischen Urteilen unterscheidet. Bei einem analytischen Urteil ist das Prädikat nach Kant bereits im Begriff des Subjekts enthalten. Der Satz „Alle Körper sind ausgedehnt“ erläutert somit lediglich etwas, das bereits im Begriff des Körpers enthalten ist. Kant bezeichnet analytische Urteile deshalb auch als Erläuterungsurteile. Synthetische Urteile erweitern dagegen unsere Erkenntnis, weil dem Begriff des Subjekts etwas hinzugefügt wird, das in diesem noch nicht enthalten ist. Der Satz „Alle Körper sind schwer“ dient Kant hierfür als Beispiel. Von besonderer Bedeutung sind synthetische Urteile a priori. Sie erweitern die Erkenntnis, beanspruchen aber zugleich Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit, ohne ihren Geltungsanspruch aus Erfahrung zu beziehen. Kant verdeutlicht dies anhand des Kausalitätsprinzips sowie mathematischer Aussagen wie „7 + 5 = 12“. Auch geometrische Aussagen versteht Kant als synthetisch. Damit führt das Medium in eine zentrale Fragestellung der kantischen Erkenntnistheorie ein: Wie kann der Mensch Erkenntnisse gewinnen, die neue Einsichten ermöglichen und zugleich unabhängig von konkreter Erfahrung notwendige Geltung beanspruchen?

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders im Zusammenhang mit den Themen Erkenntnis und Wahrheit, Glaube und Vernunft, Religion und Wissenschaft, Gotteserkenntnis sowie Möglichkeiten und Grenzen menschlicher Erkenntnis. Die Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen ermöglicht es den Lernenden, unterschiedliche Formen von Aussagen genauer zu betrachten und deren jeweiligen Erkenntnisgewinn zu untersuchen. Für religionsphilosophische Fragestellungen ist dies besonders relevant, da auch religiöse Aussagen daraufhin befragt werden können, ob sie lediglich Begriffe erläutern, neue Aussagen über Wirklichkeit formulieren oder einen weitergehenden Wahrheitsanspruch erheben.

Da Kants Text sprachlich und gedanklich anspruchsvoll ist, sollte die Erarbeitung durch lebensnahe Beispiele vorbereitet werden. Als Einstieg können verschiedene Aussagen präsentiert werden, etwa „Ein Dreieck hat drei Ecken“, „Dieser Tisch ist braun“, „Jede Veränderung besitzt eine Ursache“ oder „Gott ist allmächtig“. Die Lernenden überlegen zunächst, welche Informationen bereits im jeweiligen Begriff enthalten sind und bei welchen Aussagen zusätzliche Informationen hinzukommen. Entscheidend ist in dieser Phase noch nicht die philosophisch vollständig korrekte Zuordnung, sondern die Sensibilisierung für die Frage, ob eine Aussage einen Begriff lediglich erläutert oder unsere Erkenntnis erweitert.

Im nächsten Schritt kann Kants Definition des analytischen Urteils erschlossen werden. Die Lernenden markieren im Text die entsprechenden Begriffsbestimmungen und formulieren diese anschließend in eigenen Worten. Ein analytisches Urteil kann vereinfacht als ein Urteil verstanden werden, bei dem das Prädikat bereits im Begriff des Subjekts enthalten ist. Der Satz „Alle Körper sind ausgedehnt“ eignet sich zur gemeinsamen Erarbeitung. Anschließend entwickeln die Lernenden eigene Beispiele und überprüfen gegenseitig, ob tatsächlich analytische Urteile vorliegen.

Danach werden synthetische Urteile betrachtet. Hier ist besonders herauszuarbeiten, dass das Prädikat eine Information hinzufügt, die nicht bereits im Begriff des Subjekts enthalten ist. Kants Beispiel „Alle Körper sind schwer“ kann dem ersten Beispiel gegenübergestellt werden. Die Lernenden können dadurch erkennen, warum Kant analytische Urteile als Erläuterungsurteile und synthetische Urteile als Erweiterungsurteile bezeichnet. Eine Tabelle mit den Kategorien Subjekt, Prädikat, bereits im Begriff enthalten und neue Erkenntnis kann die Begriffsbildung unterstützen.

Eine besondere Herausforderung stellt die Verbindung dieser Unterscheidung mit den Begriffen a priori und a posteriori dar. Hier sollte deutlich gemacht werden, dass zwei verschiedene Fragen gestellt werden. Die Unterscheidung zwischen analytisch und synthetisch betrifft die Beziehung zwischen Subjekt und Prädikat sowie den Erkenntnisgewinn eines Urteils. Die Unterscheidung zwischen a priori und a posteriori betrifft dagegen die Grundlage der Erkenntnis. Diese begriffliche Trennung ist wesentlich, da Lernende andernfalls leicht analytisch mit a priori und synthetisch mit empirisch gleichsetzen.

Für die weitere Erarbeitung bietet sich deshalb ein Ordnungsschema an. Analytische Urteile erläutern einen Begriff und benötigen nach Kant keine Erfahrung zu ihrer Begründung. Synthetische Urteile können auf Erfahrung beruhen, wie dies bei gewöhnlichen Erfahrungsurteilen der Fall ist. Besonders erklärungsbedürftig sind synthetische Urteile a priori, weil sie einerseits die Erkenntnis erweitern und andererseits nicht aus Erfahrung gewonnen werden. Genau diese Verbindung stellt eine zentrale Problemstellung des Textes dar.

Kants mathematisches Beispiel „7 + 5 = 12“ kann anschließend gemeinsam untersucht werden. Die Lernenden können zunächst spontan entscheiden, ob sie die Aussage für analytisch oder synthetisch halten. Danach wird Kants Argument rekonstruiert. Nach Kant enthält die bloße Vorstellung der Verbindung von sieben und fünf noch nicht unmittelbar die Zahl zwölf. Um zum Ergebnis zu gelangen, ist eine zusätzliche Erkenntnisleistung erforderlich. Kant versteht mathematische Urteile deshalb als synthetische Urteile a priori. Wichtig ist hierbei, den Lernenden deutlich zu machen, dass sie zunächst Kants Argumentation nachvollziehen sollen. Eine weiterführende philosophische Bewertung kann davon getrennt erfolgen.

Ähnlich kann mit dem geometrischen Beispiel gearbeitet werden. Die Aussage, dass die gerade Linie zwischen zwei Punkten die kürzeste Verbindung ist, erweitert nach Kant den Begriff der geraden Linie. Der Begriff „gerade“ enthält für ihn nicht bereits den Begriff „kürzeste“. Dadurch lässt sich verdeutlichen, weshalb Kant zur Begründung mathematischer Erkenntnis auf Anschauung verweist.

Methodisch bietet sich eine arbeitsteilige Gruppenarbeit an. Eine Gruppe untersucht analytische Urteile, eine zweite synthetische Erfahrungsurteile, eine dritte synthetische Urteile a priori und eine vierte die mathematischen Beispiele. Anschließend präsentieren die Gruppen ihre Ergebnisse und ordnen gemeinsam vorbereitete Beispielsätze ein. Dabei sollten die Lernenden ihre Zuordnung stets begründen. Auf diese Weise wird nicht nur Begriffskenntnis, sondern vor allem argumentatives Denken gefördert.

Für den Religionsunterricht bietet sich abschließend ein Transfer auf religiöse Aussagen an. Aussagen wie „Gott ist vollkommen“, „Gott hat die Welt erschaffen“ oder „Gott handelt in der Geschichte“ können hinsichtlich ihrer begrifflichen Struktur und ihres Erkenntnisanspruchs untersucht werden. Dabei sollte nicht vorschnell behauptet werden, dass religiöse Aussagen einer bestimmten kantischen Kategorie eindeutig zugeordnet werden können. Vielmehr können die Lernenden erkennen, dass zunächst geklärt werden muss, was mit einem Begriff wie Gott gemeint ist und auf welcher Grundlage eine Aussage über Gott Geltung beansprucht. Dadurch führt die philosophische Textarbeit unmittelbar zu religionspädagogisch relevanten Fragen nach religiöser Sprache und religiösen Wahrheitsansprüchen.

Als Sicherung können die Lernenden die zentralen Begriffe in einem Begriffsnetz miteinander verbinden und jeweils eigene Beispiele ergänzen. Eine abschließende Schreibaufgabe kann die Frage behandeln, weshalb Kant synthetische Urteile a priori für besonders erklärungsbedürftig hält. Leistungsstärkere Lernende können darüber hinaus diskutieren, welche Konsequenzen Kants Erkenntnistheorie für Aussagen über Gott haben könnte. Das Medium fördert damit insbesondere Textverständnis, Begriffsbildung, philosophische Argumentationsfähigkeit, Deutungskompetenz und religiöse Urteilskompetenz.


Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Beschreiben

Beschreiben Sie Kants Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen.

Musterantwort:

Bei einem analytischen Urteil ist das Prädikat bereits im Begriff des Subjekts enthalten. Durch das Urteil wird deshalb keine grundsätzlich neue Information hinzugefügt. Der Begriff wird vielmehr genauer erläutert. Kant bezeichnet solche Urteile deshalb auch als Erläuterungsurteile. Ein Beispiel ist die Aussage „Alle Körper sind ausgedehnt“, da die Ausdehnung nach Kant bereits zum Begriff eines Körpers gehört.

Bei einem synthetischen Urteil ist das Prädikat dagegen nicht bereits im Begriff des Subjekts enthalten. Das Urteil fügt dem Begriff eine neue Information hinzu und erweitert dadurch die Erkenntnis. Kant spricht deshalb von Erweiterungsurteilen. Ein Beispiel ist die Aussage „Alle Körper sind schwer“.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie anhand der Aussagen „Alle Körper sind ausgedehnt“ und „Alle Körper sind schwer“ den Unterschied zwischen analytischen und synthetischen Urteilen.

Musterantwort:

Die Aussage „Alle Körper sind ausgedehnt“ ist für Kant analytisch. Wer den Begriff eines Körpers untersucht, findet die Eigenschaft der Ausdehnung bereits in diesem Begriff. Die Aussage erläutert somit lediglich, was mit dem Begriff Körper bereits gedacht wird.

Die Aussage „Alle Körper sind schwer“ ist dagegen synthetisch. Die Eigenschaft der Schwere ist nach Kant nicht bereits im bloßen Begriff des Körpers enthalten. Mit der Aussage wird deshalb eine zusätzliche Information mit dem Begriff Körper verbunden. Das Urteil erweitert unsere Erkenntnis.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen

Vergleichen Sie die Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen mit der Unterscheidung zwischen Erkenntnissen a priori und a posteriori.

Musterantwort:

Die beiden Unterscheidungen behandeln unterschiedliche Fragen. Bei analytischen und synthetischen Urteilen geht es darum, wie sich Subjekt und Prädikat eines Urteils zueinander verhalten. Bei analytischen Urteilen ist das Prädikat bereits im Begriff des Subjekts enthalten. Bei synthetischen Urteilen kommt eine neue Information hinzu.

Die Begriffe a priori und a posteriori betreffen dagegen die Grundlage einer Erkenntnis. Eine Erkenntnis a posteriori ist von Erfahrung abhängig. Eine Erkenntnis a priori besitzt ihren Geltungsgrund nicht in einer konkreten Erfahrung.

Besonders wichtig ist deshalb, dass synthetisch nicht einfach mit a posteriori gleichgesetzt werden darf. Kant vertritt gerade die Auffassung, dass es synthetische Urteile a priori gibt. Diese erweitern unsere Erkenntnis und beanspruchen zugleich eine von konkreter Erfahrung unabhängige Geltung.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren

Analysieren Sie Kants Begründung dafür, dass der Satz „Alles, was geschieht, hat seine Ursache“ ein synthetisches Urteil a priori ist.

Musterantwort:

Kant untersucht zunächst, ob der Begriff der Ursache bereits im Begriff eines Geschehens enthalten ist. Dies verneint er. Wenn etwas geschieht, ist damit zunächst eine Veränderung beziehungsweise ein Ereignis gemeint. Der Begriff einer Ursache ist darin nicht bereits enthalten. Wird einem Geschehen eine Ursache zugesprochen, kommt somit eine neue Information hinzu. Das Urteil ist deshalb synthetisch.

Gleichzeitig beansprucht die Aussage nach Kant Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit. Sie besagt nicht lediglich, dass die bisher beobachteten Ereignisse Ursachen hatten. Vielmehr soll jedes Geschehen notwendig eine Ursache besitzen. Dieser Anspruch kann für Kant nicht allein aus einzelnen Erfahrungen stammen. Deshalb versteht er den Satz als synthetisches Urteil a priori.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Herausarbeiten

Arbeiten Sie heraus, weshalb Kant analytische Urteile als Erläuterungsurteile und synthetische Urteile als Erweiterungsurteile bezeichnet.

Musterantwort:

Analytische Urteile nennt Kant Erläuterungsurteile, weil sie keine neue Eigenschaft zu einem Begriff hinzufügen. Sie machen lediglich ausdrücklich sichtbar, was bereits im Begriff enthalten ist. Durch die Analyse eines Begriffs wird dessen Inhalt genauer bestimmt.

Synthetische Urteile nennt Kant dagegen Erweiterungsurteile. Bei ihnen wird dem Subjekt eine Eigenschaft zugesprochen, die nicht bereits in seinem Begriff enthalten ist. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Erkenntnisgehalt. Die menschliche Erkenntnis wird somit erweitert.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie Kants Auffassung, dass die mathematische Aussage „7 + 5 = 12“ ein synthetisches Urteil ist.

Musterantwort:

Auf den ersten Blick könnte die Aussage „7 + 5 = 12“ als analytisches Urteil erscheinen. Kant argumentiert jedoch, dass im Begriff der Verbindung von sieben und fünf die Zahl zwölf noch nicht ausdrücklich enthalten ist. Allein durch die Analyse der Begriffe sieben, fünf und Summe gelangt man nach seiner Auffassung nicht zum Begriff zwölf.

Um das Ergebnis zu erhalten, ist nach Kant eine zusätzliche Erkenntnisleistung notwendig. Der Begriff zwölf wird zu den Ausgangsbegriffen hinzugefügt. Die Aussage erweitert deshalb die Erkenntnis und ist synthetisch. Da mathematische Aussagen zugleich notwendige und allgemeine Geltung beanspruchen, versteht Kant sie als synthetische Urteile a priori.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen

Beurteilen Sie ausgehend von Kants Unterscheidung die Aussage: „Nur synthetische Urteile bringen dem Menschen einen Erkenntnisgewinn.“

Musterantwort:

Die Aussage ist zunächst nachvollziehbar, weil Kant synthetische Urteile als Erweiterungsurteile bezeichnet. Sie verbinden mit einem Begriff eine zusätzliche Information, die zuvor nicht in ihm enthalten war. In diesem Sinn ermöglichen sie einen neuen Erkenntnisinhalt.

Dennoch wäre es zu einfach, analytischen Urteilen überhaupt keinen Wert für die Erkenntnis zuzuschreiben. Kant betont, dass analytische Urteile für die Verdeutlichung von Begriffen wichtig sind. Sie helfen dabei, bereits vorhandene Begriffe genauer zu verstehen und ihre Bestandteile sichtbar zu machen. Diese begriffliche Klarheit kann wiederum Voraussetzung für weiterführende Erkenntnisse sein.

Die Aussage ist daher nur dann überzeugend, wenn mit Erkenntnisgewinn ausschließlich die Erweiterung um neue Inhalte gemeint ist. Für die Klärung und Präzisierung unseres Denkens besitzen auch analytische Urteile eine wichtige Funktion.


Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern

Erörtern Sie, inwiefern Kants Unterscheidung zwischen analytischen und synthetischen Urteilen für die Untersuchung religiöser Aussagen hilfreich sein kann.

Musterantwort:

Kants Unterscheidung kann zunächst dabei helfen, den Aufbau religiöser Aussagen genauer zu untersuchen. Bei einer Aussage über Gott kann gefragt werden, ob lediglich etwas ausgesprochen wird, das bereits mit dem verwendeten Gottesbegriff verbunden ist, oder ob eine zusätzliche Aussage über Gott und die Wirklichkeit gemacht wird.

Wenn beispielsweise Gott zuvor als vollkommenes Wesen definiert wird und anschließend gesagt wird, Gott sei vollkommen, könnte untersucht werden, ob die Aussage lediglich den vorausgesetzten Begriff erläutert. Eine Aussage wie „Gott hat die Welt erschaffen“ enthält dagegen einen weitergehenden Anspruch über das Verhältnis Gottes zur Welt. Hier müsste zusätzlich gefragt werden, wie dieser Anspruch begründet werden kann.

Kants Unterscheidung ist daher hilfreich, weil sie dazu zwingt, religiöse Aussagen genauer auf ihren Erkenntnisgehalt und ihre Begründung hin zu untersuchen. Sie entscheidet jedoch nicht automatisch darüber, ob eine religiöse Aussage wahr oder falsch ist. Dafür wären weitere Überlegungen zum Gottesbegriff, zur Erfahrung, zur Vernunft und zum jeweiligen Wahrheitsanspruch notwendig.

Für den Religionsunterricht liegt der besondere Wert der Unterscheidung deshalb darin, dass Lernende religiöse Aussagen differenzierter untersuchen können. Sie lernen, zwischen der Erklärung eines Begriffs und einer weitergehenden Behauptung über Wirklichkeit zu unterscheiden und die jeweilige Begründung kritisch zu prüfen.

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