Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 insbesondere für Unterrichtszusammenhänge zu Glaube und Vernunft, Religion und Wissenschaft, Wahrheit, Gotteserkenntnis sowie Möglichkeiten und Grenzen menschlicher Erkenntnis. Der Text bietet die Möglichkeit, die Frage nach religiöser Wahrheit in einen grundlegenden erkenntnistheoretischen Zusammenhang einzuordnen. Bevor Lernende beurteilen können, welchen Wahrheitsanspruch religiöse Aussagen besitzen, ist es sinnvoll zu untersuchen, wie Aussagen überhaupt begründet werden können und welche Rolle Erfahrung und Vernunft dabei spielen. Kants Unterscheidung ermöglicht es, einfache Gleichsetzungen von Wahrheit mit empirischer Überprüfbarkeit kritisch zu untersuchen.
Als Einstieg bietet sich eine Sammlung unterschiedlicher Aussagen an. Beispiele können sein: „Heute regnet es“, „Alle Menschen müssen sterben“, „Zwei plus zwei ergibt vier“, „Jede Veränderung hat eine Ursache“ oder „Gott existiert“. Die Lernenden können zunächst entscheiden, wie sie überprüfen würden, ob die jeweilige Aussage wahr ist. Dabei werden unterschiedliche Begründungsformen sichtbar. Einige Aussagen lassen sich durch Beobachtung überprüfen, während andere einen allgemeinen oder notwendigen Geltungsanspruch besitzen. Die zunächst intuitiven Zuordnungen können nach der Textarbeit erneut aufgegriffen und mit Kants Begriffen überprüft werden.
Aufgrund der historischen Sprache empfiehlt sich eine abschnittsweise Erschließung. Zunächst können die Lernenden alle Aussagen markieren, in denen Kant Merkmale der Erfahrung beschreibt. In einer zweiten Markierung werden Aussagen erfasst, die Erkenntnisse a priori kennzeichnen. Anschließend übertragen die Lernenden die zentralen Gedanken in eigene Sprache. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Aussage gelten, dass Erfahrung zeigen kann, wie etwas beschaffen ist, jedoch nicht, dass es nicht anders sein könne. Dieser Gedanke bildet einen geeigneten Ausgangspunkt, um den Unterschied zwischen tatsächlicher Beobachtung und notwendiger Geltung herauszuarbeiten.
Anschließend sollten die Begriffe Notwendigkeit, strenge Allgemeinheit und empirische Allgemeinheit gesichert werden. Notwendigkeit bedeutet bei Kant, dass etwas nicht anders sein kann. Strenge Allgemeinheit bedeutet, dass eine Aussage ohne mögliche Ausnahme gilt. Empirische Allgemeinheit entsteht dagegen durch Verallgemeinerung einzelner Beobachtungen. Zur Veranschaulichung können die Lernenden selbst Beispiele entwickeln und anschließend prüfen, welcher Form der Erkenntnis diese zugeordnet werden können.
Didaktisch besonders ergiebig ist Kants Auseinandersetzung mit der Induktion. Lernende können beispielsweise die Aussage „Alle beobachteten Schwäne sind weiß“ untersuchen. Selbst eine große Zahl entsprechender Beobachtungen beweist nicht, dass ausnahmslos jeder Schwan weiß sein muss. Dadurch lässt sich nachvollziehen, weshalb Kant zwischen empirischer und strenger Allgemeinheit unterscheidet. Zugleich kann thematisiert werden, dass wissenschaftliche Erkenntnis häufig auf Beobachtungen, überprüfbaren Hypothesen und der Möglichkeit neuer Erkenntnisse beruht. Damit eröffnet das Medium einen geeigneten Zugang zur Unterscheidung verschiedener Formen von Wahrheitsansprüchen.
Das Beispiel der Kausalität bietet eine weitere Vertiefungsmöglichkeit. Die Lernenden können untersuchen, warum Kant den Satz, dass jede Veränderung eine Ursache haben müsse, nicht lediglich als Ergebnis wiederholter Beobachtungen versteht. Anschließend kann vereinfacht die Gegenposition David Humes einbezogen werden. Hume verbindet unsere Erwartung von Ursache und Wirkung wesentlich mit wiederholter Erfahrung und daraus entstehender Gewohnheit. Der Vergleich ermöglicht den Lernenden zu erkennen, dass philosophische Positionen unterschiedliche Antworten auf die Frage geben, woher menschliche Gewissheit stammt.
Für den Religionsunterricht ist insbesondere der anschließende Transfer bedeutsam. Die Lernenden können untersuchen, ob religiöse Aussagen als Erfahrungssätze verstanden werden können und welche Probleme entstehen, wenn naturwissenschaftliche Kriterien unmittelbar auf religiöse Aussagen übertragen werden. Dabei sollte ausdrücklich vermieden werden, aus Kants Argumentation vorschnell eine Bestätigung religiöser Aussagen abzuleiten. Dass Erkenntnis nicht ausschließlich aus empirischer Erfahrung hervorgeht, bedeutet nicht, dass jede nicht empirische Aussage deshalb wahr ist. Gerade diese Differenzierung bietet eine wichtige Möglichkeit zur Förderung religiöser Urteilskompetenz.
Methodisch bietet sich eine Kombination aus Einzelarbeit, Partnerarbeit und Unterrichtsgespräch an. Ein Begriffsnetz zu Erfahrung, empirischer Erkenntnis, Erkenntnis a priori, Notwendigkeit und Allgemeinheit kann zur Ergebnissicherung eingesetzt werden. Ebenso eignet sich eine Zuordnungsaufgabe, bei der unterschiedliche Aussagen hinsichtlich ihres Erkenntnisanspruchs untersucht werden. Für eine Vertiefung können Lernende eigene Beispiele formulieren und gegenseitig beurteilen. Leistungsstärkere Lernende können die Positionen Kants und Humes vergleichen. Als Abschluss eignet sich eine schriftliche Stellungnahme zur Frage, ob nur empirisch überprüfbare Aussagen einen begründeten Wahrheitsanspruch besitzen können. Dadurch verbindet das Medium philosophische Textarbeit mit Fragen nach religiöser Wahrheit und fördert Wahrnehmungskompetenz, Deutungskompetenz, Argumentationsfähigkeit und Urteilskompetenz.
Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Beschreiben
Beschreiben Sie, wie Kant empirische Erkenntnisse von Erkenntnissen a priori unterscheidet.
Musterantwort:
Kant unterscheidet empirische Erkenntnisse und Erkenntnisse a priori nach der Grundlage ihres Geltungsanspruchs. Empirische Erkenntnisse beruhen auf Erfahrungen und Beobachtungen. Sie können zeigen, dass etwas bisher auf eine bestimmte Weise festgestellt wurde. Sie können jedoch nicht beweisen, dass etwas notwendigerweise so sein muss. Erkenntnisse a priori besitzen dagegen einen Geltungsanspruch, der nicht von einzelnen Erfahrungen abhängig ist. Nach Kant lassen sie sich vor allem an den Merkmalen der Notwendigkeit und der strengen Allgemeinheit erkennen.
Aufgabe 2, Anforderungsbereich I, Operator: Wiedergeben
Geben Sie die beiden Kennzeichen einer Erkenntnis a priori nach Kant in eigenen Worten wieder.
Musterantwort:
Die beiden Kennzeichen sind Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit. Notwendigkeit bedeutet, dass eine Aussage nicht nur tatsächlich gilt, sondern dass sie nicht anders sein kann. Strenge Allgemeinheit bedeutet, dass die Aussage ausnahmslos gilt. Es darf keinen möglichen Einzelfall geben, für den sie nicht gilt. Nach Kant können diese beiden Eigenschaften nicht allein durch Erfahrung begründet werden.
Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern
Erläutern Sie Kants Unterscheidung zwischen empirischer Allgemeinheit und strenger Allgemeinheit anhand eines eigenen Beispiels.
Musterantwort:
Empirische Allgemeinheit entsteht dadurch, dass viele einzelne Beobachtungen verallgemeinert werden. Wenn beispielsweise jemand über einen langen Zeitraum beobachtet, dass ein bestimmter Bus jeden Morgen um acht Uhr ankommt, kann die Person sagen, dass dieser Bus immer um acht Uhr komme. Die Aussage beruht jedoch lediglich auf bisherigen Erfahrungen. Es ist möglich, dass der Bus an einem anderen Tag verspätet ist.
Strenge Allgemeinheit bedeutet dagegen, dass keine Ausnahme möglich sein soll. Die Aussage beansprucht nicht lediglich, dass etwas bisher immer so gewesen ist, sondern dass es notwendigerweise so gilt. Genau diese strenge Allgemeinheit kann nach Kant nicht allein aus einzelnen Beobachtungen entstehen.
Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren
Analysieren Sie die Funktion der Begriffe Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit in Kants Argumentation.
Musterantwort:
Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit dienen Kant als Kriterien zur Unterscheidung von empirischer Erkenntnis und Erkenntnis a priori. Erfahrung kann nach Kant nur darüber informieren, wie etwas tatsächlich beobachtet wurde. Aus der Beobachtung folgt jedoch nicht, dass etwas notwendig so sein muss.
Ähnliches gilt für die Allgemeinheit. Auch zahlreiche übereinstimmende Beobachtungen können grundsätzlich durch eine zukünftige gegenteilige Beobachtung eingeschränkt werden. Eine streng allgemeine Aussage lässt dagegen keine Ausnahme zu. Wenn eine Aussage also notwendige und ausnahmslose Geltung beansprucht, kann dieser Anspruch nach Kant nicht allein aus Erfahrung stammen. Die beiden Begriffe tragen somit seine Begründung dafür, dass es Erkenntnisse a priori geben muss.
Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern
Erläutern Sie anhand des Textes, weshalb Kant mathematische Aussagen als Beispiele für Erkenntnisse a priori verwendet.
Musterantwort:
Kant verwendet mathematische Aussagen als Beispiele, weil sie nach seiner Auffassung notwendige und streng allgemeine Geltung besitzen. Eine mathematische Aussage wird nicht dadurch wahr, dass sie in zahlreichen Einzelfällen beobachtet und anschließend verallgemeinert wurde. Ihr Geltungsanspruch besteht unabhängig davon, wie häufig Menschen sie anhand konkreter Gegenstände überprüfen.
Damit erfüllen mathematische Aussagen Kants Kriterien für Erkenntnisse a priori. Sie beanspruchen Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit. An ihnen möchte Kant zeigen, dass es tatsächlich menschliche Erkenntnisse gibt, deren Geltung nicht allein aus Erfahrung abgeleitet werden kann.
Aufgabe 6, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen
Vergleichen Sie die im Text dargestellten Auffassungen Kants und Humes zur Kausalität.
Musterantwort:
Kant und Hume unterscheiden sich in ihrer Erklärung unserer Vorstellung von Ursache und Wirkung. Hume führt die Erwartung eines Zusammenhangs zwischen Ereignissen wesentlich auf wiederholte Erfahrungen zurück. Menschen beobachten, dass bestimmte Ereignisse regelmäßig aufeinander folgen. Dadurch entsteht eine Gewohnheit, diese Ereignisse miteinander zu verbinden.
Kant hält eine solche Erklärung für nicht ausreichend. Für ihn enthält der Begriff der Ursache eine notwendige Verbindung mit einer Wirkung. Diese Notwendigkeit kann nicht allein daraus entstehen, dass Menschen bestimmte Abläufe häufig beobachtet haben. Während Hume somit die Bedeutung von Erfahrung und Gewohnheit hervorhebt, betrachtet Kant die notwendige Kausalitätsvorstellung als Hinweis auf einen Erkenntnisgrund, der nicht lediglich aus Erfahrung stammt.
Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen
Beurteilen Sie unter Bezugnahme auf Kant die Aussage: „Wenn etwas tausendmal beobachtet wurde, können wir sicher sein, dass es immer so sein wird.“
Musterantwort:
Aus Kants Perspektive kann dieser Aussage nicht uneingeschränkt zugestimmt werden. Eine große Zahl übereinstimmender Beobachtungen kann zwar eine gut begründete empirische Regel ermöglichen. Dennoch bleibt eine solche Aussage auf Erfahrung angewiesen.
Nach Kant kann Erfahrung zeigen, dass bislang keine Ausnahme festgestellt wurde. Sie kann aber nicht allein beweisen, dass eine Ausnahme grundsätzlich unmöglich ist. Auch tausend übereinstimmende Beobachtungen begründen deshalb noch keine strenge Allgemeinheit. Eine weitere Erfahrung könnte der bisherigen Regel widersprechen.
Die Aussage verwechselt somit empirische Allgemeinheit mit strenger Allgemeinheit. Nach Kants Kriterien kann die bloße Wiederholung von Erfahrungen keinen notwendigen und ausnahmslosen Geltungsanspruch begründen.
Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern
Erörtern Sie ausgehend von Kants Überlegungen, ob nur empirisch überprüfbare Aussagen einen begründeten Wahrheitsanspruch besitzen können. Beziehen Sie dabei auch religiöse Aussagen ein.
Musterantwort:
Für die Auffassung, dass empirisch überprüfbare Aussagen einen besonders nachvollziehbaren Wahrheitsanspruch besitzen, spricht ihre Überprüfbarkeit. Beobachtungen können von verschiedenen Menschen nachvollzogen, wiederholt und gegebenenfalls korrigiert werden. Gerade für Aussagen über Vorgänge in der erfahrbaren Welt ist diese Form der Begründung von großer Bedeutung.
Kants Text macht jedoch deutlich, dass empirische Überprüfbarkeit nicht die einzige mögliche Form der Begründung ist. Kant verweist auf Erkenntnisse, die Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit beanspruchen. Mathematische Aussagen erhalten ihren Geltungsanspruch beispielsweise nicht dadurch, dass sie möglichst häufig experimentell bestätigt werden. Deshalb wäre es nach Kants Argumentation problematisch, Erkenntnis grundsätzlich mit empirischer Überprüfbarkeit gleichzusetzen.
Für religiöse Aussagen bedeutet dies zunächst, dass ihre fehlende naturwissenschaftliche Überprüfbarkeit nicht allein ausreicht, um über ihren Wahrheitsgehalt zu entscheiden. Daraus folgt allerdings ebenso wenig, dass religiöse Aussagen deshalb Erkenntnisse a priori oder automatisch wahr sind. Aussagen über Gott besitzen einen anderen Gegenstand und benötigen eine eigene Untersuchung ihrer Begründungen und ihres Wahrheitsanspruchs.
Kants Überlegungen können deshalb dazu beitragen, verschiedene Arten von Aussagen genauer voneinander zu unterscheiden. Naturwissenschaftliche, mathematische, philosophische und religiöse Aussagen sollten hinsichtlich ihrer jeweiligen Voraussetzungen und Begründungsformen untersucht werden. Für den Umgang mit religiösen Wahrheitsansprüchen bedeutet dies, weder empirische Überprüfbarkeit zum einzigen denkbaren Wahrheitskriterium zu erklären noch religiöse Aussagen von der Notwendigkeit vernünftiger Begründung auszunehmen.