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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Richard Rorty: Atheismus und Antiklerikalismus (2006)

Veröffentlichung:1.1.2006

Das Medium enthält einen Auszug aus Richard Rortys Text „Atheismus und Antiklerikalismus“ aus dem Jahr 2006. Rorty beschäftigt sich darin mit der Frage, ob sich die Existenz oder Nichtexistenz Gottes durch empirische Beweise begründen lässt. Er vertritt die Auffassung, dass weder Theismus noch Atheismus auf überzeugende empirische Beweise für die jeweilige Position zurückgreifen können. Religiöser Glaube erscheint ihm in der modernen westlichen Welt daher nicht in erster Linie als Erklärung beobachtbarer Vorgänge. Von dieser erkenntnistheoretischen Frage unterscheidet Rorty den Antiklerikalismus. Darunter versteht er keine Aussage über die Existenz Gottes, sondern eine politische Haltung gegenüber kirchlichen Institutionen. Rorty würdigt, dass Religion Menschen Trost geben und Gutes bewirken kann, sieht zugleich aber eine mögliche Gefahr für demokratische Gesellschaften, wenn religiöse Institutionen politischen Einfluss ausüben und Gläubige für politische Forderungen mobilisieren. Darüber hinaus kritisiert er eine starke Orientierung auf das Jenseits, wenn diese Menschen davon abhalte, Verantwortung für die Verbesserung des gegenwärtigen Lebens zu übernehmen. Persönlichen religiösen Glauben möchte Rorty dagegen nicht grundsätzlich bekämpfen. Religion erscheint ihm akzeptabel, solange Menschen mit unterschiedlichen religiösen und nicht religiösen Überzeugungen friedlich zusammenleben und ihre jeweilige Weltanschauung anderen nicht politisch aufzwingen. Rorty bezeichnet sich selbst als „religiös unmusikalisch“ und beschreibt damit eine persönliche Distanz zu Religion, ohne daraus unmittelbar eine Beweisführung gegen die Existenz Gottes abzuleiten. Das Medium eröffnet damit Fragen nach Atheismus, Theismus, Antiklerikalismus, Beweisbarkeit der Gottesexistenz, Religionsfreiheit, Demokratie, politischer Religion und dem Verhältnis von privatem Glauben und Öffentlichkeit.

Products

Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders im Zusammenhang mit den Themen Atheismus, Gottesfrage, Religionskritik, Glaube und Vernunft, Kirche und Gesellschaft, Religion und Politik, Religionsfreiheit, Demokratie und religiöser Pluralismus. Eine besondere didaktische Stärke liegt darin, dass Rorty verschiedene Fragestellungen voneinander trennt, die im alltäglichen Sprachgebrauch häufig miteinander vermischt werden. Die Frage, ob Gott existiert, ist für ihn von der Frage zu unterscheiden, welche gesellschaftliche und politische Rolle religiöse Institutionen besitzen sollten.

Als Einstieg können den Lernenden drei Aussagen vorgelegt werden: „Gott existiert“, „Gott existiert nicht“ und „Kirchen sollten politische Entscheidungen nicht bestimmen“. Die Lernenden untersuchen zunächst, ob alle drei Aussagen dieselbe Art von Frage behandeln. Dadurch kann die zentrale Unterscheidung des Textes vorbereitet werden. Die ersten beiden Aussagen beziehen sich auf die Existenz Gottes, während die dritte Aussage die gesellschaftliche Rolle religiöser Institutionen betrifft.

Anschließend sollten die Begriffe Theismus, Atheismus und Antiklerikalismus geklärt werden. Theismus bezeichnet in diesem Zusammenhang die Überzeugung von der Existenz Gottes. Atheismus kann die Ablehnung oder das Fehlen eines solchen Gottesglaubens bezeichnen. Antiklerikalismus richtet sich dagegen gegen einen bestimmten politischen und gesellschaftlichen Einfluss religiöser Institutionen. Besonders wichtig ist, dass ein antiklerikaler Mensch nicht allein aufgrund dieser Haltung die Existenz Gottes bestreiten muss. Ebenso kann ein religiöser Mensch eine kritische Haltung gegenüber kirchlicher Macht vertreten.

In der ersten Erarbeitungsphase sollte Rortys Argument zur Beweisbarkeit der Gottesexistenz untersucht werden. Die Lernenden können seine These herausarbeiten, dass empirische Beweise weder für den Theismus noch für den Atheismus entscheidend seien. Dabei sollte der Begriff „empirisch“ geklärt werden. Empirische Aussagen beziehen sich auf Erfahrungen und Beobachtungen, die grundsätzlich überprüft werden können.

Rortys Position kann anschließend mit der Frage verbunden werden, ob alle sinnvollen Überzeugungen empirisch beweisbar sein müssen. Die Lernenden können verschiedene Aussagen aus Naturwissenschaft, Moral, Religion und Alltag miteinander vergleichen. Dabei sollte nicht vorschnell entschieden werden, dass religiöse Aussagen grundsätzlich bedeutungslos seien, wenn sie nicht empirisch geprüft werden können. Vielmehr kann untersucht werden, welche unterschiedlichen Formen von Begründung Menschen verwenden.

Besondere Aufmerksamkeit verdient Rortys Aussage, dass weder die Behauptung der Existenz Gottes noch deren Bestreitung auf plausible Weise empirisch bewiesen werden könne. Die Lernenden sollten erkennen, dass Rorty damit keine Entscheidung für Theismus oder Atheismus trifft. Er verschiebt vielmehr den Schwerpunkt seiner Religionskritik. Statt die Wahrheit des Gottesglaubens widerlegen zu wollen, fragt er nach den gesellschaftlichen Folgen organisierter Religion.

Damit bietet sich ein Vergleich mit anderen Formen der Religionskritik an. Einige Religionskritiker versuchen, religiöse Aussagen als falsch, unbegründet oder widersprüchlich darzustellen. Rorty interessiert sich stärker für die politische Wirkung religiöser Institutionen. Die Lernenden können herausarbeiten, dass Religionskritik somit auf unterschiedlichen Ebenen stattfinden kann: als Kritik religiöser Wahrheitsansprüche, als Kritik religiöser Vorstellungen, als Kritik religiöser Praxis oder als Kritik gesellschaftlicher Macht.

Für die Erarbeitung des Antiklerikalismus eignet sich eine Tabelle mit den Bereichen persönlicher Glaube, religiöse Gemeinschaft und politische Einflussnahme. Verschiedene Beispiele können diesen Bereichen zugeordnet werden. Dadurch wird deutlich, dass Rorty nicht jede religiöse Handlung als politische Einflussnahme versteht. Persönliches Gebet, Gottesdienst oder religiöse Rituale sind von der gezielten Mobilisierung religiöser Gruppen für politische Forderungen zu unterscheiden.

Die politische Dimension des Textes sollte besonders differenziert behandelt werden. Rortys Aussage, kirchliche Institutionen könnten die Gesundheit demokratischer Gesellschaften gefährden, ist seine politische Bewertung und sollte als solche gekennzeichnet werden. Die Lernenden können anschließend Argumente untersuchen, die für und gegen eine politische Beteiligung religiöser Gemeinschaften sprechen. Dabei sollte zwischen politischer Beteiligung innerhalb demokratischer Regeln und dem Anspruch unterschieden werden, religiöse Glaubenssätze ohne allgemein nachvollziehbare Begründung für alle verbindlich zu machen.

Eine geeignete Leitfrage lautet: „Dürfen religiöse Menschen ihre religiösen Überzeugungen in politische Diskussionen einbringen?“ Dabei können unterschiedliche Positionen entwickelt werden. Einerseits besitzen religiöse Menschen dieselben politischen Beteiligungsrechte wie andere Mitglieder einer Gesellschaft. Andererseits stellt sich in einer religiös vielfältigen Gesellschaft die Frage, wie politische Entscheidungen gegenüber Menschen mit anderen oder keinen religiösen Überzeugungen begründet werden können.

Rortys Forderung nach einer weitgehenden Privatisierung von Religion sollte ebenfalls kritisch untersucht werden. Die Lernenden können zunächst klären, was mit „privat“ gemeint sein könnte. Religion kann persönliche Überzeugung sein, besitzt aber zugleich öffentliche Ausdrucksformen wie Gottesdienste, Verbände, Schulen, soziale Einrichtungen oder gesellschaftliches Engagement. Dadurch lässt sich prüfen, ob eine vollständige Trennung zwischen privater Religion und öffentlichem Leben überhaupt möglich oder sinnvoll ist.

Als methodische Vertiefung eignet sich eine Fallanalyse. Die Lernenden erhalten verschiedene fiktive Situationen: Eine Kirchengemeinde organisiert Hilfe für Bedürftige. Eine religiöse Gemeinschaft beteiligt sich an einer öffentlichen Diskussion über soziale Gerechtigkeit. Eine kirchliche Institution fordert ihre Mitglieder auf, eine konkrete politische Position zu unterstützen. Eine Person begründet ihre persönliche politische Haltung mit ihrem Glauben. Die Lernenden beurteilen, welche Fälle Rortys Kritik treffen könnten und welche nicht.

Dabei sollte deutlich werden, dass die Frage nach Religion und Politik nicht mit einem einfachen Ausschluss religiöser Menschen aus gesellschaftlichen Debatten beantwortet werden kann. Religionsfreiheit umfasst auch die Möglichkeit, religiöse Überzeugungen öffentlich zu äußern. Gleichzeitig besitzt eine demokratische Gesellschaft ein Interesse daran, dass Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen gleichberechtigt teilnehmen können. Daraus entsteht ein produktives Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit, politischer Beteiligung und weltanschaulicher Vielfalt.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem von Rorty zitierten Gedanken John Deweys. Dieser kritisiert eine Jenseitsorientierung, wenn Menschen dadurch ihre Verantwortung für die Verbesserung des gegenwärtigen Lebens vernachlässigen. Die Lernenden können untersuchen, ob religiöse Jenseitshoffnung tatsächlich zu Passivität führen muss. Als mögliche Gegenperspektive können religiös motivierte Formen sozialen Engagements betrachtet werden. Christliche Hoffnung kann beispielsweise auch als Motivation verstanden werden, sich für Gerechtigkeit und Mitmenschlichkeit einzusetzen.

Die Lernenden sollten dabei zwischen einer möglichen Funktion religiöser Hoffnung und einer notwendigen Folge unterscheiden. Aus der Tatsache, dass Jenseitshoffnung zur Vertröstung verwendet werden kann, folgt nicht, dass jede Jenseitshoffnung zwangsläufig zu gesellschaftlicher Passivität führt. Umgekehrt sollte die Möglichkeit einer problematischen Vertröstung nicht ausgeschlossen werden. Diese Differenzierung ermöglicht ein begründetes Sachurteil.

Rortys Selbstbeschreibung als „religiös unmusikalisch“ eignet sich als weiterer Unterrichtsimpuls. Die Lernenden können zunächst interpretieren, was diese Metapher ausdrücken könnte. Rorty beschreibt damit, dass er selbst keine persönliche Beziehung zu Religion entwickelt hat. Die Formulierung unterscheidet sich deutlich von einer kämpferischen Ablehnung religiösen Glaubens. Sie ermöglicht daher die Beschäftigung mit der Frage, ob Menschen Religion persönlich fremd sein kann, ohne dass sie Religion grundsätzlich bekämpfen müssen.

Dabei kann eine Verbindung zum weltanschaulichen Pluralismus hergestellt werden. Eine moderne Gesellschaft besteht aus Menschen mit unterschiedlichen religiösen und nicht religiösen Überzeugungen. Rortys Formel „leben und leben lassen“ kann als Ausgangspunkt für die Frage dienen, welche Bedingungen ein friedliches Zusammenleben ermöglichen. Die Lernenden können Kriterien wie Toleranz, Religionsfreiheit, gegenseitigen Respekt, Gewaltfreiheit und Anerkennung demokratischer Regeln entwickeln.

Methodisch eignet sich ein strukturiertes Streitgespräch zur Frage „Soll Religion Privatsache sein?“ Eine Gruppe rekonstruiert Rortys Argumentation. Eine zweite Gruppe entwickelt Einwände gegen eine weitgehende Privatisierung von Religion. Eine dritte Gruppe beobachtet, welche Begriffe geklärt werden müssen und welche Argumente tatsächlich aufeinander reagieren. Dabei sollte nicht über persönliche Glaubenshaltungen einzelner Lernender diskutiert werden müssen.

Eine weitere Möglichkeit besteht im Vergleich mit anderen religionskritischen Texten. Rortys Position kann beispielsweise einer Religionskritik gegenübergestellt werden, die Religion als Selbsttäuschung oder als irrationalen Glauben versteht. Die Lernenden können untersuchen, dass Rorty die Gottesfrage weitgehend offenlässt und seine Kritik stärker auf gesellschaftliche Institutionen und politische Konsequenzen richtet.

Für die abschließende Urteilsbildung bietet sich die Frage an: „Kann eine demokratische Gesellschaft gleichzeitig religiös vielfältig und weltanschaulich neutral sein?“ Die Lernenden sollten unterschiedliche Perspektiven berücksichtigen. Dabei kann herausgearbeitet werden, dass weltanschauliche Neutralität nicht notwendig bedeutet, Religion aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Sie kann auch bedeuten, unterschiedliche religiöse und nicht religiöse Überzeugungen rechtlich gleich zu behandeln und keiner einzelnen Weltanschauung eine beherrschende Stellung einzuräumen.

Das Medium fördert damit Sachkompetenz, Deutungskompetenz, Argumentationskompetenz, Dialogkompetenz und Urteilskompetenz. Besonders gefördert wird die Fähigkeit, die Wahrheitsfrage religiöser Aussagen von der politischen Bewertung religiöser Institutionen zu unterscheiden.


4. Prüfungsfragen für eine Klausur der Klasse 10 mit Musterlösungen


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Zusammenfassen

Fasse Rortys zentrale Gedanken zu Atheismus, Theismus und Antiklerikalismus in eigenen Worten zusammen.

Musterlösung:

Rorty vertritt die Auffassung, dass sich weder die Existenz noch die Nichtexistenz Gottes durch empirische Beweise überzeugend nachweisen lässt. Deshalb betrachtet er sowohl Theismus als auch Atheismus als Positionen, die nicht einfach durch empirische Beobachtungen entschieden werden können.

Von dieser Frage unterscheidet Rorty den Antiklerikalismus. Dieser beschäftigt sich nicht damit, ob Gott existiert, sondern mit der politischen und gesellschaftlichen Rolle religiöser Institutionen. Rorty befürchtet, dass kirchliche Institutionen demokratische Gesellschaften gefährden können, wenn sie religiöse Überzeugungen zur politischen Mobilisierung einsetzen.

Persönlichen Glauben lehnt Rorty dagegen nicht grundsätzlich ab. Er akzeptiert religiöse Überzeugungen, solange Menschen mit unterschiedlichen Weltanschauungen friedlich zusammenleben und einander ihre Überzeugungen nicht aufzwingen.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich I bis II, Operator: Erläutern

Erläutere Rortys Aussage, dass empirische Beweise sowohl für den Theismus als auch für den Atheismus unerheblich seien.

Musterlösung:

Rorty geht davon aus, dass die Gottesfrage nicht auf dieselbe Weise entschieden werden kann wie eine gewöhnliche empirische Frage. Empirische Aussagen werden durch Beobachtungen und Erfahrungen überprüft.

Nach Rorty kann weder die Aussage „Gott existiert“ noch die Aussage „Gott existiert nicht“ durch solche Beobachtungen endgültig bestätigt oder widerlegt werden. Deshalb kritisiert er die Vorstellung, Atheismus sei allein deshalb rational überlegen, weil er angeblich durch empirische Beweise gestützt werden könne.

Damit entscheidet Rorty die Gottesfrage nicht. Er vertritt vielmehr die Auffassung, dass empirische Beweise für diese Frage nicht das entscheidende Kriterium darstellen.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Unterscheiden

Unterscheide Atheismus und Antiklerikalismus nach Rorty.

Musterlösung:

Atheismus bezieht sich auf die Gottesfrage. Eine atheistische Position besitzt keinen Glauben an Gott oder bestreitet dessen Existenz. Damit betrifft der Begriff zunächst eine religiöse oder philosophische Überzeugung.

Antiklerikalismus betrifft dagegen die gesellschaftliche und politische Rolle kirchlicher Institutionen. Ein Antikleriker kann beispielsweise der Auffassung sein, dass religiöse Institutionen zu viel politischen Einfluss besitzen.

Die beiden Positionen müssen nicht identisch sein. Ein Mensch kann religiös sein und trotzdem eine starke politische Macht von Kirchen ablehnen. Ebenso kann ein nicht religiöser Mensch religiöse Institutionen gesellschaftlich positiv bewerten. Rorty möchte deshalb seine eigene Position genauer als Antiklerikalismus und nicht einfach als Atheismus beschreiben.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren

Analysiere Rortys Argumentation zur gesellschaftlichen Rolle religiöser Institutionen.

Musterlösung:

Rorty erkennt zunächst an, dass religiöse Institutionen Gutes bewirken und Menschen Trost geben können. Seine Kritik ist deshalb keine vollständige Ablehnung aller kirchlichen Tätigkeiten.

Gleichzeitig sieht er eine Gefahr, wenn kirchliche Institutionen ihre Mitglieder für politische Forderungen mobilisieren. Seine Sorge betrifft vor allem die Auswirkungen einer solchen Einflussnahme auf demokratische Gesellschaften.

Rorty verbindet diese Kritik mit einer positiven Vorstellung des Zusammenlebens. Religiöse und nicht religiöse Menschen sollen einander ihre unterschiedlichen Lebensweisen zugestehen. Persönlicher Glaube ist für ihn daher weniger problematisch als organisierte religiöse Macht.

Seine Argumentation verlagert Religionskritik damit von der Frage nach der Wahrheit religiöser Aussagen auf die Frage nach den politischen Folgen religiöser Institutionen.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutere die Bedeutung von Rortys Selbstbeschreibung als „religiös unmusikalisch“.

Musterlösung:

Mit der Formulierung beschreibt Rorty seine persönliche Distanz zu Religion. Wie ein Mensch möglicherweise keinen Zugang zu Musik entwickelt, hat Rorty nach eigener Darstellung keine persönliche Bindung an religiösen Glauben entwickelt.

Die Formulierung ist bedeutsam, weil sie sich von einer kämpferischen Religionskritik unterscheidet. Rorty behauptet nicht, dass jeder religiöse Mensch irrational sei. Er beschreibt vielmehr, dass Religion in seinem eigenen Leben keine entsprechende Rolle spielt.

Die Metapher ermöglicht somit eine nicht religiöse Selbstbeschreibung, die nicht automatisch mit Feindschaft gegenüber Religion verbunden ist.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich II bis III, Operator: Erörtern

Erörtere die Aussage: „Religion sollte in einer demokratischen Gesellschaft ausschließlich Privatsache sein.“

Musterlösung:

Für diese Aussage kann Rortys Befürchtung sprechen, dass religiöse Institutionen politischen Einfluss ausüben und ihre Glaubensüberzeugungen für alle Mitglieder einer Gesellschaft verbindlich machen könnten. In einer religiös vielfältigen Demokratie darf keine einzelne Religion anderen Menschen ihre Glaubenssätze aufzwingen.

Gegen eine vollständige Privatisierung spricht jedoch, dass Religionsfreiheit auch die öffentliche Ausübung und Äußerung von Religion umfasst. Religiöse Menschen besitzen wie andere Mitglieder einer Gesellschaft das Recht, sich an politischen und gesellschaftlichen Diskussionen zu beteiligen. Außerdem engagieren sich religiöse Gemeinschaften häufig öffentlich für soziale Anliegen.

Entscheidend ist deshalb die Unterscheidung zwischen öffentlicher Beteiligung und politischer Vorherrschaft. Religion kann öffentlich sichtbar sein und sich an gesellschaftlichen Diskussionen beteiligen, während gleichzeitig die Rechte anderer religiöser und nicht religiöser Menschen geschützt werden.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich II bis III, Operator: Erörtern

Erörtere Rortys Kritik an einer starken Jenseitsorientierung religiösen Glaubens.

Musterlösung:

Rorty greift den Gedanken auf, dass eine starke Hoffnung auf eine jenseitige Lösung Menschen davon abhalten könnte, Verantwortung für die gegenwärtige Welt zu übernehmen. Wenn Menschen darauf vertrauen, dass eine höhere Macht alle Probleme letztlich lösen werde, könnten sie weniger motiviert sein, selbst gegen Leid und Ungerechtigkeit vorzugehen.

Für diese Kritik spricht, dass Religion tatsächlich zur Vertröstung verwendet werden kann. Menschen könnten dazu aufgefordert werden, gegenwärtiges Leid zu ertragen, weil ihnen eine spätere Belohnung versprochen wird.

Gegen eine allgemeine Anwendung dieser Kritik spricht, dass religiöse Hoffnung auch gesellschaftliches Engagement fördern kann. Der Glaube kann Menschen motivieren, sich für Arme, Kranke, Frieden oder Gerechtigkeit einzusetzen.

Jenseitshoffnung führt deshalb nicht notwendig zu Passivität. Entscheidend ist, wie das Verhältnis zwischen Hoffnung auf Gottes Zukunft und menschlicher Verantwortung für die Gegenwart verstanden wird.


Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen

Beurteile Rortys Auffassung, dass eine Person religiösen Glauben akzeptieren und gleichzeitig kirchliche Institutionen politisch kritisieren kann.

Musterlösung:

Die Unterscheidung ist nachvollziehbar, weil persönlicher Glaube und institutionelle Macht unterschiedliche Ebenen betreffen. Ein Mensch kann an Gott glauben und gleichzeitig der Auffassung sein, dass eine Kirche zu großen politischen Einfluss besitzt.

Umgekehrt kann ein nicht religiöser Mensch kirchliche Einrichtungen aufgrund ihrer sozialen Tätigkeiten positiv bewerten, ohne ihre Glaubensinhalte zu teilen.

Rortys Unterscheidung ermöglicht deshalb eine differenzierte Betrachtung. Kritik an einer kirchlichen Institution bedeutet nicht automatisch Kritik an jedem religiösen Glauben. Ebenso bedeutet die Anerkennung von Religionsfreiheit nicht, dass jede Handlung einer religiösen Institution von Kritik ausgenommen werden müsste.


Aufgabe 9, Anforderungsbereich III, Operator: Prüfen

Prüfe die Aussage: „Rorty möchte Religion grundsätzlich abschaffen.“

Musterlösung:

Die Aussage ist zu undifferenziert. Rorty äußert zwar die Hoffnung, dass institutionalisierte Religion in ihrer politischen Bedeutung zurückgeht. Seine Kritik richtet sich besonders gegen kirchliche Institutionen, wenn sie politischen Einfluss ausüben.

Persönlichen religiösen Glauben betrachtet er dagegen anders. Er erklärt, dass gegen Religion nichts einzuwenden sei, solange unterschiedliche religiöse und nicht religiöse Menschen friedlich miteinander leben und sich ihre Überzeugungen nicht gegenseitig aufzwingen.

Rorty unterscheidet deshalb zwischen persönlicher Religion und institutioneller politischer Macht. Seine Position kann nicht einfach als Forderung nach der Abschaffung jedes religiösen Glaubens zusammengefasst werden.


Aufgabe 10, Anforderungsbereich III, Operator: Vergleichen

Vergleiche eine Religionskritik, die nach der Wahrheit des Gottesglaubens fragt, mit Rortys antiklerikaler Religionskritik.

Musterlösung:

Eine Religionskritik, die sich auf die Wahrheit des Gottesglaubens konzentriert, fragt beispielsweise, ob die Existenz Gottes bewiesen werden kann oder ob religiöse Aussagen rational begründet sind. Sie beschäftigt sich damit, ob religiöse Überzeugungen wahr oder falsch sein könnten.

Rortys Antiklerikalismus setzt an einer anderen Stelle an. Für ihn steht nicht die Beweisbarkeit Gottes im Mittelpunkt, sondern die gesellschaftliche Wirkung religiöser Institutionen. Er fragt insbesondere, ob kirchliche Macht und politische Mobilisierung mit einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft vereinbar sind.

Der wesentliche Unterschied besteht somit im Gegenstand der Kritik. Die erste Form richtet sich auf religiöse Wahrheitsansprüche, die zweite auf gesellschaftliche und politische Folgen organisierter Religion.


Aufgabe 11, Anforderungsbereich III, Operator: Stellung nehmen

Nimm begründet zu der Frage Stellung: „Wie sollte eine demokratische Gesellschaft mit religiösen und nicht religiösen Weltanschauungen umgehen?“

Musterlösung:

Eine demokratische Gesellschaft sollte die Freiheit religiöser und nicht religiöser Menschen gleichermaßen schützen. Menschen müssen die Möglichkeit besitzen, eine Religion auszuüben, ihre Religion zu wechseln oder ohne Religion zu leben.

Gleichzeitig sollte keine einzelne religiöse oder nicht religiöse Weltanschauung eine privilegierte Stellung erhalten, durch die andere Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt werden. Politische Entscheidungen müssen in einer vielfältigen Gesellschaft so diskutiert werden, dass unterschiedliche weltanschauliche Positionen grundsätzlich am gesellschaftlichen Austausch teilnehmen können.

Rortys Forderung nach einem Umgang nach dem Prinzip „leben und leben lassen“ verweist auf Toleranz und gegenseitige Freiheit. Für eine demokratische Gesellschaft reicht bloße Gleichgültigkeit gegenüber anderen Positionen jedoch nicht immer aus. Zusätzlich sind gegenseitiger Respekt, gemeinsame Regeln und die Bereitschaft notwendig, Konflikte argumentativ und friedlich auszutragen.

Ein demokratischer Umgang mit Religion sollte deshalb sowohl Religionsfreiheit als auch Weltanschauungsfreiheit schützen und gleichzeitig verhindern, dass eine einzelne Weltanschauung anderen Menschen ihre Überzeugungen aufzwingt.

Hessen

Hessen

Sekundarstufe II | Q2 Gott – verborgen und offenbar

Q2.3 Religionskritik – Bestreitung der Vernünftigkeit des Gottesglaubens.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Sekundarstufe II | 11/2 Der Mensch auf der Suche nach Gott

11.2 / 2. Gottesbestreitungen und Religionskritik.

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