Das Medium eignet sich besonders für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 im Zusammenhang mit den Themen Glaube und Vernunft, Wissen und Glauben, Religionskritik, religiöse Sozialisation, religiöse Identität, Gottesfrage sowie Begründbarkeit religiöser Überzeugungen. Eine besondere didaktische Stärke des Textes besteht darin, dass Hoerster nicht einfach zwischen gläubigen und nicht gläubigen Menschen unterscheidet. Seine zentrale Frage lautet vielmehr, ob religiöse Überzeugungen unabhängig von ihrem jeweiligen Inhalt mit rationalen Argumenten untersucht werden können. Damit eröffnet der Text einen Zugang zu einer Gesprächskultur, in der religiöse und nicht religiöse Positionen gleichermaßen begründet und kritisch hinterfragt werden können.
Als Einstieg bietet sich die Aussage „Glauben heißt nicht wissen“ an. Die Lernenden können zunächst spontan erläutern, was sie unter dieser Aussage verstehen. Anschließend werden Beispiele gesammelt, bei denen im Alltag die Begriffe Wissen und Glauben verwendet werden. Dabei kann schnell sichtbar werden, dass das Wort „glauben“ unterschiedliche Bedeutungen besitzt. Die Aussage „Ich glaube, dass es morgen regnet“ bezeichnet beispielsweise eine Vermutung, während „Ich glaube an Gott“ eine umfassendere religiöse Überzeugung ausdrücken kann. Die sprachliche Unterscheidung bereitet die philosophische Fragestellung des Textes vor.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Lernenden Aussagen mit unterschiedlichen Graden an Gewissheit vorzulegen. Sie können diese auf einer gedachten Skala zwischen „völlig sicher“ und „völlig unbegründet“ einordnen. Dabei sollten Aussagen aus Alltag, Wissenschaft und Religion berücksichtigt werden. Im anschließenden Gespräch kann deutlich werden, dass zahlreiche Überzeugungen zwischen diesen beiden Extremen liegen. Damit wird Hoersters Kritik an der Alternative zwischen absoluter Gewissheit und vollständiger Unbegründbarkeit anschaulich vorbereitet.
In der ersten Erarbeitungsphase sollte der Text in Sinnabschnitte gegliedert werden. Die Lernenden können Hoersters Definitionen von Wissen und Glauben markieren, seine Kritik an dieser Gegenüberstellung herausarbeiten und anschließend die Übertragung auf religiöse Aussagen nachvollziehen. Begriffe wie Rationalität, Hypothese, Gewissheit, Begründung und Kritik sollten dabei geklärt werden. Wichtig ist insbesondere, dass rational begründet bei Hoerster nicht dasselbe wie absolut bewiesen bedeutet. Eine Aussage kann nach dieser Auffassung rational vertretbar sein, obwohl sie nicht mit letzter Sicherheit feststeht.
Ein zentraler didaktischer Schwerpunkt liegt deshalb auf der Unterscheidung zwischen Gewissheit und Begründbarkeit. Lernende neigen mitunter zu der Vorstellung, eine Aussage müsse entweder zweifelsfrei bewiesen oder bloße Meinung sein. Hoersters Text ermöglicht es, diese Gegenüberstellung zu problematisieren. An einfachen Beispielen kann gezeigt werden, dass Menschen häufig gute Gründe für eine Annahme besitzen, ohne absolute Sicherheit zu haben. Diese Einsicht kann anschließend auf religiöse Fragen übertragen werden.
In einer weiteren Erarbeitungsphase sollte die Unterscheidung zwischen der Entstehung und der Begründung einer Überzeugung thematisiert werden. Hoerster weist darauf hin, dass religiöse Überzeugungen häufig durch Elternhaus, Erziehung und soziale Umwelt geprägt werden. Daraus folgt für ihn jedoch nicht, dass diese Überzeugungen grundsätzlich keiner rationalen Prüfung zugänglich sind. Die Lernenden können diesen Unterschied anhand eigener, nicht notwendigerweise religiöser Beispiele nachvollziehen. So können Einstellungen zu Ernährung, Freizeit, gesellschaftlichen Regeln oder Lebenszielen zunächst durch das familiäre Umfeld geprägt sein und später bewusst geprüft und verändert werden.
Bei der Arbeit mit religiöser Sozialisation ist pädagogische Sensibilität erforderlich. Lernende sollten nicht dazu gedrängt werden, persönliche religiöse oder nicht religiöse Überzeugungen offenzulegen. Stattdessen können fiktive Personen oder allgemeine Beispiele verwendet werden. Damit lässt sich die Frage nach religiöser Prägung untersuchen, ohne persönliche Bekenntnisse einzufordern. Die Lernenden können beispielsweise analysieren, wie unterschiedliche Familien, Freundeskreise und gesellschaftliche Umfelder religiöse Vorstellungen beeinflussen könnten.
Methodisch bietet sich eine arbeitsteilige Gruppenarbeit an. Eine Gruppe untersucht Hoersters Verständnis von Wissen, eine zweite sein Verständnis von Glauben, eine dritte seine Kritik an der strikten Trennung beider Bereiche und eine vierte seine Aussagen über religiöse Sozialisation. Die Gruppen präsentieren anschließend ihre Ergebnisse und entwickeln gemeinsam ein Schaubild zur Gesamtargumentation. Dadurch wird die Struktur des anspruchsvollen philosophischen Textes sichtbar gemacht.
Eine weitere Unterrichtsmöglichkeit besteht in der Durchführung eines Argumentationsgesprächs zur These „Religiöse Aussagen müssen nicht begründet werden, weil Religion eine Sache des Glaubens ist“. Eine Gruppe sammelt Argumente für diese Aussage, eine weitere formuliert Einwände im Sinne Hoersters. Eine dritte Gruppe beobachtet das Gespräch und achtet darauf, ob Behauptungen begründet werden, ob auf Gegenargumente eingegangen wird und ob zwischen persönlicher Überzeugung und allgemeiner Behauptung unterschieden wird. Auf diese Weise werden Argumentationskompetenz und Gesprächskompetenz miteinander verbunden.
Der Text ermöglicht außerdem eine wichtige Unterscheidung zwischen rationaler Kritik und dem Anspruch, einen anderen Menschen zu einer bestimmten Überzeugung zu zwingen. Hoerster weist selbst darauf hin, dass niemand gezwungen werden kann, seine religiösen Überzeugungen rational zu überprüfen. Für den Religionsunterricht eröffnet dies die Frage, was ein vernünftiger Dialog über Religion leisten kann. Die Lernenden können erkennen, dass Argumentation nicht notwendig bedeutet, andere Menschen von der eigenen Position überzeugen zu müssen. Rationaler Dialog kann vielmehr darin bestehen, Gründe offenzulegen, Voraussetzungen zu prüfen, Widersprüche zu erkennen und Konsequenzen einer Position zu untersuchen.
Besonders ergiebig ist Hoersters abschließende Frage nach der Bedeutung religiöser Überzeugungen für die gesamte Lebensführung. Religion kann Vorstellungen von Moral, Verantwortung, Lebenszielen, Menschenbild und Sinn beeinflussen. Daraus kann die Unterrichtsfrage entwickelt werden, ob besonders folgenreiche Überzeugungen auch besonders gründlich geprüft werden sollten. Die Lernenden können dies zunächst anhand nicht religiöser Beispiele diskutieren und anschließend auf religiöse Weltanschauungen übertragen.
Dabei sollte ausdrücklich deutlich werden, dass Hoersters Forderung nach rationaler Prüfung sowohl auf religiöse als auch auf religionskritische Überzeugungen angewendet werden kann. Auch die Aussage, dass Gott nicht existiert, oder die Behauptung, Religion sei grundsätzlich irrational, kann auf ihre Begründung hin untersucht werden. Diese Perspektive verhindert, dass Rationalität im Unterricht einseitig mit Religionskritik gleichgesetzt wird. Entscheidend ist vielmehr die Bereitschaft, Gründe zu nennen und die eigene Position einer kritischen Prüfung auszusetzen.
Für die abschließende Urteilsbildung eignet sich die Frage, ob religiöse Überzeugungen rational begründet werden müssen. Die Lernenden sollten unterschiedliche Positionen berücksichtigen und zwischen persönlichem Glauben, rationaler Begründbarkeit und absoluter Gewissheit unterscheiden. Ein begründetes Urteil sollte zeigen, dass religiöse Überzeugungen für Menschen existenziell bedeutsam sein können und zugleich Gegenstand kritischer Reflexion werden können. Das Medium fördert damit Sachkompetenz, Deutungskompetenz, Argumentationskompetenz, Dialogkompetenz und Urteilskompetenz.
4. Prüfungsfragen für eine Klausur der Klasse 10 mit Musterlösungen
Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Zusammenfassen
Fasse Hoersters zentrale Überlegungen zum Verhältnis von Religion, Glauben und Wissen in eigenen Worten zusammen.
Musterlösung:
Hoerster untersucht die Behauptung, Religion sei grundsätzlich eine Angelegenheit des Glaubens und nicht des Wissens. Dabei kritisiert er eine einfache Gegenüberstellung, nach der Wissen absolute Gewissheit bedeutet und Glauben vollkommen unbegründet ist. Viele Aussagen des Alltags und der Wissenschaft seien weder absolut sicher noch völlig unbegründet. Sie könnten vielmehr unterschiedlich gut begründet sein.
Hoerster fragt deshalb, ob dies nicht auch für religiöse Aussagen gelten könnte. Religiöse Überzeugungen könnten seiner Auffassung nach grundsätzlich mit Argumenten untersucht und kritisch geprüft werden. Dass Menschen ihre religiösen Überzeugungen häufig durch Erziehung und soziale Umwelt erwerben, bedeutet für ihn nicht, dass diese Überzeugungen grundsätzlich keiner rationalen Prüfung zugänglich sind.
Aufgabe 2, Anforderungsbereich I bis II, Operator: Erläutern
Erläutere, warum Hoerster die Gegenüberstellung „entweder absolute Gewissheit oder völlige rationale Unbegründbarkeit“ kritisiert.
Musterlösung:
Hoerster kritisiert diese Gegenüberstellung, weil viele menschliche Überzeugungen weder vollkommen sicher noch völlig unbegründet sind. Menschen besitzen häufig gute Gründe für eine Annahme, obwohl sie nicht mit absoluter Sicherheit wissen können, dass diese Annahme wahr ist.
Dies gilt beispielsweise für zahlreiche Aussagen des Alltags und der Wissenschaft. Eine wissenschaftliche Theorie kann durch Beobachtungen und Argumente gestützt werden, ohne deshalb unfehlbar zu sein. Ebenso können Alltagserfahrungen eine Annahme wahrscheinlich machen, ohne absolute Sicherheit zu ermöglichen.
Zwischen vollständiger Gewissheit und völliger Unbegründbarkeit gibt es deshalb unterschiedliche Grade rationaler Begründung. Hoerster fragt, ob religiöse Aussagen ebenfalls auf diese Weise betrachtet werden können.
Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren
Analysiere Hoersters Argumentation zu der Aussage „An Religion muß man glauben“. Arbeite heraus, wie er seine Position schrittweise entwickelt.
Musterlösung:
Hoerster beginnt mit der mehrdeutigen Aussage „An Religion muß man glauben“. Zunächst weist er darauf hin, dass niemand zwingend religiös sein muss. Anschließend untersucht er eine andere mögliche Bedeutung der Aussage: Religion sei grundsätzlich eine Sache des Glaubens und nicht des Wissens.
Danach klärt Hoerster die Begriffe Wissen und Glauben. Würde Wissen absolute Gewissheit und Glauben völlige rationale Unbegründbarkeit bedeuten, könnte Religion tatsächlich eher dem Glauben zugeordnet werden. Hoerster kritisiert jedoch diese strikte Gegenüberstellung. Viele Aussagen aus Wissenschaft und Alltag seien nicht absolut gewiss, aber trotzdem rational begründbar.
Anschließend überträgt er diese Einsicht auf Religion. Auch religiöse Aussagen könnten möglicherweise durch Argumente geprüft werden und unterschiedlich gut begründet sein.
Schließlich beschäftigt sich Hoerster mit der Entstehung religiöser Überzeugungen. Er nimmt an, dass diese häufig durch Erziehung und soziale Umwelt geprägt werden. Daraus folgt nach seiner Argumentation aber nicht, dass eine spätere rationale Prüfung unmöglich ist. Seine zentrale Forderung besteht deshalb darin, die Entstehung einer Überzeugung von ihrer möglichen Begründung und Überprüfung zu unterscheiden.
Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Unterscheiden
Unterscheide nach Hoerster zwischen der Entstehung einer religiösen Überzeugung und ihrer rationalen Begründung.
Musterlösung:
Die Entstehung einer religiösen Überzeugung beschreibt, wie ein Mensch tatsächlich zu seinem Glauben oder Nichtglauben gelangt. Dabei können Elternhaus, Erziehung, Freundeskreis, Kultur und soziale Umwelt eine wichtige Rolle spielen. Eine Person kann beispielsweise religiöse Vorstellungen übernehmen, weil sie von Kindheit an mit ihnen aufgewachsen ist.
Die rationale Begründung betrifft dagegen die Frage, welche Argumente für oder gegen diese Überzeugung sprechen. Ein Mensch kann eine ursprünglich durch seine Familie übernommene Überzeugung später kritisch prüfen und nach Gründen fragen.
Hoerster betont deshalb, dass eine Überzeugung nicht allein deshalb irrational sein muss, weil sie ursprünglich durch soziale Prägung entstanden ist. Ebenso wird eine Überzeugung nicht automatisch rational, nur weil jemand persönlich stark von ihr überzeugt ist. Entscheidend ist für die rationale Prüfung, welche Gründe für oder gegen sie angeführt werden können.
Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern
Erläutere Hoersters Auffassung, dass eine Aussage rational begründet sein kann, ohne absolut gewiss zu sein.
Musterlösung:
Hoerster unterscheidet zwischen absoluter Sicherheit und rationaler Begründung. Absolute Gewissheit würde bedeuten, dass eine Aussage nicht mehr sinnvoll bezweifelt werden kann. Eine rationale Begründung verlangt dagegen lediglich, dass nachvollziehbare Gründe oder Belege für eine Annahme sprechen.
Eine Aussage kann deshalb gut begründet sein und trotzdem falsch sein. Neue Informationen können dazu führen, dass eine bisher überzeugende Annahme verändert oder aufgegeben wird. Gerade in der Wissenschaft werden Theorien anhand von Argumenten und Beobachtungen geprüft, obwohl sie nicht als unfehlbar gelten müssen.
Für religiöse Fragen bedeutet dies, dass fehlende absolute Gewissheit nicht automatisch völlige Unbegründbarkeit bedeutet. Hoerster hält deshalb eine rationale Diskussion religiöser Aussagen grundsätzlich für möglich.
Aufgabe 6, Anforderungsbereich II bis III, Operator: Erörtern
Erörtere die Aussage: „Religiöse Überzeugungen müssen nicht begründet werden, weil Glaube etwas Persönliches ist.“ Beziehe Hoersters Position ein.
Musterlösung:
Für die Aussage spricht zunächst, dass religiöser Glaube für viele Menschen eine persönliche und existenzielle Bedeutung besitzt. Vertrauen, Hoffnung, religiöse Erfahrungen und persönliche Lebensdeutungen lassen sich nicht vollständig auf logische Argumente reduzieren. Außerdem sollte niemand gezwungen werden, eine bestimmte religiöse oder nicht religiöse Überzeugung anzunehmen.
Hoerter würde jedoch darauf aufmerksam machen, dass persönliche Bedeutung und rationale Begründbarkeit zwei unterschiedliche Fragen sind. Eine Überzeugung kann persönlich sein und trotzdem Konsequenzen für das Handeln eines Menschen haben. Religiöse Vorstellungen können beispielsweise Moral, Lebensziele und Entscheidungen beeinflussen. Deshalb erscheint es sinnvoll, auch nach den Gründen für solche Überzeugungen zu fragen.
Zudem bedeutet rationale Prüfung nicht, dass eine religiöse Aussage absolut bewiesen werden muss. Es kann vielmehr darum gehen, Argumente zu vergleichen, Voraussetzungen sichtbar zu machen und mögliche Widersprüche zu untersuchen.
Religiöse Überzeugungen können somit persönlich sein und trotzdem Gegenstand rationaler Reflexion werden. Persönliche Freiheit und kritisches Nachdenken müssen sich nicht gegenseitig ausschließen.
Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen
Beurteile Hoersters Auffassung, dass die starke Prägung religiöser Überzeugungen durch Elternhaus und soziale Umwelt kein ausreichender Grund ist, diese Überzeugungen als grundsätzlich irrational anzusehen.
Musterlösung:
Hoersters Unterscheidung ist nachvollziehbar, weil die Herkunft einer Überzeugung zunächst noch nichts darüber entscheidet, ob sie gut begründet werden kann. Viele Einstellungen und Kenntnisse werden zunächst durch Eltern, Schule und gesellschaftliche Umgebung vermittelt. Trotzdem können sie später überprüft, begründet, verändert oder verworfen werden.
Dies gilt grundsätzlich auch für religiöse und nicht religiöse Überzeugungen. Ein Mensch kann einen Glauben durch seine Familie kennenlernen und sich später bewusst mit Argumenten dafür und dagegen beschäftigen. Ebenso kann eine nicht religiöse Einstellung durch das soziale Umfeld geprägt sein und später kritisch geprüft werden.
Problematisch wäre es deshalb, eine Überzeugung allein aufgrund ihrer sozialen Entstehung als vernünftig oder unvernünftig zu bewerten. Entscheidend ist zusätzlich, welche Gründe für die jeweilige Position angeführt werden können und wie sie mit Einwänden umgeht.
Hoersters Unterscheidung zwischen Entstehung und Begründung einer Überzeugung bietet deshalb ein sinnvolles Kriterium für die kritische Beschäftigung mit Religion.
Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Stellung nehmen
Nimm begründet zu Hoersters Frage Stellung, ob Menschen wünschen sollten, dass ihre religiösen Überzeugungen ein Leben lang ausschließlich von den Prägungen ihres Elternhauses und ihrer sozialen Umgebung abhängig bleiben.
Musterlösung:
Dagegen spricht, dass Menschen im Verlauf ihres Lebens zunehmend selbst Verantwortung für ihre Überzeugungen übernehmen können. Einstellungen, die in der Kindheit vermittelt wurden, müssen nicht falsch sein. Dennoch erscheint es sinnvoll, sie später bewusst zu prüfen. Dies betrifft religiöse ebenso wie nicht religiöse Überzeugungen.
Gerade wenn Überzeugungen Auswirkungen auf Moral, Lebensziele und den Umgang mit anderen Menschen haben, ist eine kritische Reflexion bedeutsam. Ein Mensch kann dabei zu dem Ergebnis gelangen, die übernommene religiöse Tradition weiterhin zu vertreten. Ebenso kann eine solche Prüfung zu Veränderungen führen.
Dabei sollte die Prüfung freiwillig erfolgen. Hoerster weist selbst darauf hin, dass Menschen nicht dazu gezwungen werden können, ihre religiösen Überzeugungen rationaler Kritik auszusetzen. Religiöse Mündigkeit kann deshalb darin bestehen, die eigene Prägung wahrzunehmen, unterschiedliche Argumente kennenzulernen und anschließend eine selbst verantwortete Position zu entwickeln.
Aufgabe 9, Anforderungsbereich III, Operator: Prüfen
Prüfe die Aussage: „Hoerster behauptet, religiöser Glaube sei irrational.“
Musterlösung:
Die Aussage gibt Hoersters Position nicht angemessen wieder. Hoerster behauptet gerade nicht, dass religiöser Glaube grundsätzlich irrational sein müsse. Er wendet sich vielmehr gegen eine Vorstellung von Glauben, nach der religiöse Überzeugungen von vornherein keiner rationalen Prüfung zugänglich seien.
Nach Hoerster können religiöse Aussagen ebenso wie andere Aussagen durch Argumente untersucht werden. Dabei können sie sich als unterschiedlich gut oder schlecht begründet erweisen. Seine Argumentation entscheidet deshalb nicht bereits im Voraus, welches Ergebnis eine solche Prüfung haben muss.
Hoersters Kritik richtet sich vielmehr gegen die Auffassung, religiöse Überzeugungen müssten grundsätzlich außerhalb rationaler Argumentation stehen. Seine Position verlangt somit nicht automatisch die Ablehnung religiösen Glaubens, sondern die Bereitschaft, religiöse wie auch nicht religiöse Überzeugungen kritisch zu reflektieren und nach ihren Gründen zu fragen.
Aufgabe 10, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern
Erörtere die Frage: „Kann religiöser Glaube gleichzeitig persönlich und rational reflektiert sein?“
Musterlösung:
Dafür spricht, dass persönliche Überzeugung und rationale Reflexion unterschiedliche Ebenen betreffen. Ein Mensch kann eine Religion persönlich als sinnstiftend erfahren und gleichzeitig nach Argumenten für seine Überzeugungen fragen. Religiöse Erfahrungen, Vertrauen und Hoffnung können eine persönliche Bedeutung besitzen, während Aussagen über Gott, Mensch und Welt zusätzlich kritisch untersucht werden.
Hoersters Argumentation unterstützt diese Möglichkeit. Er unterscheidet zwischen absoluter Gewissheit und rationaler Begründbarkeit. Eine religiöse Überzeugung müsste demnach nicht zweifelsfrei bewiesen sein, um Gegenstand vernünftiger Argumentation sein zu können.
Allerdings kann zwischen persönlicher Glaubensgewissheit und kritischer Prüfung eine Spannung entstehen. Rationale Reflexion setzt grundsätzlich voraus, dass auch Gegenargumente ernst genommen und eigene Überzeugungen hinterfragt werden können. Wer eine Position von vornherein gegen jede mögliche Kritik abschirmt, erschwert eine solche Prüfung.
Persönlicher Glaube und rationale Reflexion schließen sich daher nicht grundsätzlich aus. Sie können miteinander verbunden werden, wenn persönliche Überzeugungen bestehen dürfen und zugleich die Bereitschaft vorhanden ist, ihre Gründe, Voraussetzungen und Konsequenzen kritisch zu untersuchen.