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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Wohnst du noch, oder googelst du schon?

Veröffentlichung:1.1.2015

Das Medium „Wohnst du noch, oder googelst du schon?“ von Adrian Lobe, erschienen am 24. November 2015 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, beschäftigt sich mit der Vision einer umfassend digitalisierten und vernetzten Stadt. Ausgangspunkt sind Überlegungen des Unternehmens Google, technische Lösungen für sogenannte smarte Städte zu entwickeln und dadurch immer mehr Bereiche des städtischen Lebens digital zu organisieren. Verkehrssteuerung, Wasserversorgung, Müllabfuhr, Energieverbrauch, Reiseplanung, öffentliche Kommunikation und weitere Bereiche könnten miteinander vernetzt und durch Daten gesteuert werden. Der Text beschreibt einerseits mögliche Vorteile einer solchen Stadt, beispielsweise eine effizientere Verkehrsplanung und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Andererseits werden erhebliche Probleme angesprochen. Sensoren könnten Bewegungen und Aktivitäten der Menschen erfassen und umfassende Datenprofile entstehen lassen. Zudem stellt der Autor die Frage, welche Folgen es hat, wenn ein privatwirtschaftliches Unternehmen wesentliche Bereiche öffentlicher Infrastruktur kontrolliert. Thematisiert werden deshalb Datenschutz, Überwachung, wirtschaftliche Interessen, soziale Ungleichheit und gesellschaftliche Teilhabe. Die Vision einer intelligenten Stadt wird dadurch zur grundlegenden Frage nach dem Verhältnis von Mensch, Technik, Wirtschaft und Gesellschaft.



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Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders für die Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung, Gerechtigkeit, gesellschaftlicher Teilhabe und einem christlichen Verständnis des Menschen. Als Einstieg können die Lernenden zunächst eine eigene Vorstellung von einer vollständig digitalisierten Stadt entwickeln. Sie können überlegen, welche Bereiche des Alltags durch digitale Technik gesteuert werden könnten und welche Vorteile daraus entstehen. Denkbar sind beispielsweise intelligente Verkehrssteuerung, Energieversorgung, öffentliche Verkehrsmittel oder digitale Informationsangebote. In einem zweiten Schritt werden mögliche Nachteile gesammelt. Durch dieses Vorgehen wird die im Medium enthaltene Ambivalenz digitaler Technologien vorbereitet. Die Lernenden erkennen, dass Digitalisierung weder ausschließlich als Fortschritt noch ausschließlich als Bedrohung betrachtet werden sollte, sondern einer ethischen Beurteilung bedarf.

Bei der Texterschließung können die Lernenden zunächst die im Medium genannten technischen Möglichkeiten markieren und den damit verbundenen Chancen und Risiken zuordnen. Anschließend kann untersucht werden, welche Akteure im Text vorkommen und welche Interessen sie besitzen. Dabei lassen sich Unternehmen, Stadtverwaltungen und die Bevölkerung unterscheiden. Die Lernenden können herausarbeiten, dass technische, wirtschaftliche, politische und persönliche Interessen miteinander in Konflikt geraten können. Besonders ergiebig ist die Frage, wem die Daten einer digitalisierten Stadt gehören und wer darüber entscheiden darf, wie diese verwendet werden. Auf diese Weise führt die Sachanalyse zu einer ethischen Problemstellung.

Eine vertiefende Unterrichtsphase kann die Aussage aufgreifen, Städte könnten zu „Computern unter freiem Himmel“ werden. Die Lernenden können erläutern, welches Verständnis einer Stadt sich hinter diesem Bild verbirgt. Dabei kann gefragt werden, ob eine Stadt lediglich ein System ist, dessen Abläufe möglichst effizient organisiert werden sollen, oder ob sie vor allem ein Lebensraum für Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen, Beziehungen und Lebensentwürfen ist. Daraus ergibt sich die anthropologische Leitfrage, ob menschliches Verhalten vollständig durch Daten erfasst und vorhergesagt werden kann. Der Text ermöglicht somit eine Verbindung zur christlichen Anthropologie. Der Mensch kann als Ebenbild Gottes und als Person mit unverfügbarer Würde betrachtet werden, deren Wert nicht von wirtschaftlicher Verwertbarkeit, technischer Berechenbarkeit oder digital erfassten Eigenschaften abhängt.

Besonders geeignet ist ein Vergleich mit Gen 1,26 bis 27. Die Lernenden können untersuchen, welche Konsequenzen sich aus der Gottesebenbildlichkeit für den Umgang mit Menschen in einer digitalisierten Gesellschaft ergeben. Dabei können Menschenwürde, Freiheit und Verantwortung als zentrale Kriterien entwickelt werden. Ergänzend bietet sich die Goldene Regel aus Mt 7,12 an. Die Lernenden können überlegen, welche Anforderungen sich daraus für Unternehmen, staatliche Institutionen und die Nutzenden digitaler Systeme ergeben. Auch das Gebot der Nächstenliebe kann auf die Frage übertragen werden, ob digitale Infrastruktur allen Menschen unabhängig von Einkommen und sozialem Status zugänglich sein sollte.

Ein weiterer religionspädagogischer Schwerpunkt liegt deshalb auf der sozialen Gerechtigkeit. Der Text beschreibt die Gefahr, dass Menschen mit geringeren finanziellen Möglichkeiten von bestimmten digitalen Angeboten ausgeschlossen werden könnten. Diese Problematik kann mit der christlichen Option für Benachteiligte und der Vorstellung gesellschaftlicher Verantwortung verbunden werden. Die Lernenden können diskutieren, ob Internetzugang und digitale Teilhabe in einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft Voraussetzungen gesellschaftlicher Teilhabe darstellen. Dabei können sie Kriterien für eine gerechte digitale Stadt entwickeln. Eine solche Stadt müsste nicht nur technisch leistungsfähig sein, sondern auch die Bedürfnisse von Menschen berücksichtigen, die wirtschaftlich oder gesellschaftlich benachteiligt sind.

Methodisch bietet sich eine strukturierte ethische Fallanalyse an. Die Lernenden können beispielsweise mit der fiktiven Situation konfrontiert werden, dass eine Stadtverwaltung einem Technologieunternehmen erlaubt, Verkehrsdaten, Bewegungsdaten und Daten aus Wohnungen miteinander zu verbinden, um den Verkehr und den Energieverbrauch zu optimieren. Die Lernenden bestimmen zunächst die beteiligten Personen und Institutionen. Danach untersuchen sie Interessen, Chancen und mögliche Konflikte. In einem weiteren Schritt beurteilen sie die Situation anhand der Kriterien Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit, Privatsphäre und Verantwortung. Abschließend können Bedingungen formuliert werden, unter denen eine solche Technologie verantwortbar eingesetzt werden könnte.

Eine weitere methodische Möglichkeit besteht in einer Diskussion unterschiedlicher Zukunftsmodelle. Eine Gruppe entwickelt das Modell einer möglichst umfassend digitalisierten Stadt, eine weitere Gruppe entwirft eine Stadt, in der Datenschutz und persönliche Freiheit höchste Priorität besitzen, und eine weitere Gruppe versucht, beide Anliegen miteinander zu verbinden. Anschließend werden die Modelle anhand zuvor festgelegter ethischer Kriterien untersucht. Dadurch erfahren die Lernenden, dass ethische Urteilsbildung nicht nur darin besteht, eine technische Entwicklung zu befürworten oder abzulehnen. Vielmehr müssen unterschiedliche Güter und Interessen gegeneinander abgewogen werden.

Für eine abschließende Sicherung können die Lernenden Grundsätze für eine menschenwürdige digitale Stadt formulieren. Dabei können Aussagen entstehen wie: Technik soll dem Menschen dienen, persönliche Daten müssen geschützt werden, digitale Infrastruktur soll möglichst vielen Menschen zugänglich sein, Menschen dürfen nicht ausschließlich aufgrund ihrer Daten beurteilt werden und Entscheidungen über öffentliche Infrastruktur benötigen gesellschaftliche Beteiligung. Diese Grundsätze können anschließend mit christlich ethischen Vorstellungen begründet werden. Das Medium fördert damit insbesondere Wahrnehmungskompetenz, Deutungskompetenz, ethische Urteilskompetenz und Handlungskompetenz und verbindet die Lebenswelt der Lernenden mit grundlegenden Fragen christlicher Anthropologie und Sozialethik.


Klausurfragen für die Jahrgangsstufe 10

Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator „Zusammenfassen“

Fasse die wesentlichen Aussagen des Mediums zur zukünftigen Entwicklung digitalisierter Städte zusammen.

Musterantwort:

Das Medium beschreibt die Vorstellung einer zunehmend digitalisierten Stadt, in der zahlreiche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens miteinander vernetzt werden. Digitale Systeme könnten unter anderem Verkehrsströme steuern, Informationen über Energieverbrauch verarbeiten und öffentliche Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Sensoren und andere digitale Geräte würden dafür große Mengen an Daten erfassen. Der Text verweist sowohl auf mögliche Vorteile als auch auf Probleme. Einerseits könnten städtische Abläufe effizienter organisiert werden. Andererseits könnten umfassende Bewegungsprofile entstehen und persönliche Daten an Unternehmen oder andere Institutionen gelangen. Außerdem wird die Gefahr thematisiert, dass Menschen aufgrund unterschiedlicher finanzieller Möglichkeiten nicht gleichermaßen von der digitalen Infrastruktur profitieren. Insgesamt stellt das Medium die Frage, wie Digitalisierung gestaltet werden kann, ohne Freiheit, Privatsphäre, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe zu gefährden.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator „Erläutern“

Erläutere die Aussage „Unsere Städte werden zu Computern unter freiem Himmel“ anhand des Mediums.

Musterantwort:

Mit der Aussage wird beschrieben, dass eine zukünftige Stadt ähnlich wie ein Computer große Mengen an Informationen erfassen, verarbeiten und zur Steuerung von Abläufen nutzen könnte. Im Medium wird beispielsweise beschrieben, dass Sensoren Daten sammeln und Algorithmen Verkehrsströme, Energieversorgung oder andere Bereiche organisieren könnten. Unterschiedliche technische Systeme wären miteinander verbunden und könnten fortlaufend Informationen austauschen.

Die Stadt würde dadurch nicht mehr nur aus Gebäuden, Straßen und Menschen bestehen, sondern zugleich zu einem umfassenden digitalen Informationssystem werden. Die Formulierung macht jedoch auch ein Problem sichtbar. Wenn zahlreiche Bereiche des Lebens Daten erzeugen, können Informationen über die Bewohner gesammelt und miteinander verbunden werden. Die Stadt als „Computer“ steht somit sowohl für technische Möglichkeiten als auch für Fragen nach Datenschutz und Kontrolle.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator „Analysieren“

Analysiere das Menschenbild, das in der Vorstellung vom Menschen als berechenbarem Bestandteil einer digitalisierten Stadt sichtbar wird.

Musterantwort:

In der beschriebenen digitalisierten Stadt werden zahlreiche Handlungen des Menschen als Daten erfasst. Aufenthaltsorte, Verkehrswege, Energieverbrauch und weitere Verhaltensweisen können gespeichert und ausgewertet werden. Der Mensch erscheint dadurch als Person, deren Verhalten beobachtet, analysiert und teilweise vorhergesagt werden kann.

Dahinter steht ein Menschenbild, das vor allem die messbaren Aspekte menschlichen Verhaltens betrachtet. Dies kann Vorteile haben, wenn Daten beispielsweise zur Verbesserung des Verkehrs genutzt werden. Problematisch wird diese Vorstellung jedoch, wenn ein Datenprofil mit der gesamten Person gleichgesetzt wird. Menschliche Entscheidungen werden auch durch Erfahrungen, Beziehungen, Gefühle, Werte und Überzeugungen geprägt. Diese lassen sich nicht zwangsläufig vollständig aus Daten ableiten. Der Mensch ist deshalb nicht einfach mit seinem digitalen Profil gleichzusetzen.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator „Vergleichen“

Vergleiche das im Medium erkennbare Verständnis eines digital erfassbaren Menschen mit der christlichen Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit aus Gen 1,26 bis 27.

Musterantwort:

Das Medium beschreibt eine digitale Stadt, in der zahlreiche Aktivitäten der Menschen durch Sensoren und digitale Systeme erfasst werden können. Der Mensch wird dabei unter anderem anhand seiner Bewegungen, seines Energieverbrauchs und seines digitalen Verhaltens betrachtet. Diese Informationen können ausgewertet werden, um Abläufe vorherzusagen und zu steuern.

Die christliche Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit setzt einen anderen Schwerpunkt. Nach Gen 1,26 bis 27 besitzt jeder Mensch eine besondere Würde, weil er als Ebenbild Gottes geschaffen ist. Diese Würde ist nicht von Einkommen, Leistung, Daten oder wirtschaftlichem Nutzen abhängig.

Beide Perspektiven beschäftigen sich damit, wie der Mensch verstanden wird. Während die digitale Perspektive vor allem erfassbare Eigenschaften und Verhaltensweisen betrachtet, richtet das christliche Menschenbild den Blick auf die Würde der gesamten Person. Daraus kann die Forderung entstehen, dass technische Systeme den Menschen nicht ausschließlich als Datenquelle betrachten dürfen.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich III, Operator „Beurteilen“

Beurteile aus christlich ethischer Perspektive die Aussage: „Eine intelligente Stadt ist nur dann wirklich intelligent, wenn ihre Technik dem Menschen dient.“

Musterantwort:

Die Aussage lässt sich aus christlich ethischer Perspektive begründen. Ein zentraler Ausgangspunkt ist die Menschenwürde. Nach der Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit besitzt jeder Mensch einen besonderen Wert. Technik sollte deshalb nicht zum Selbstzweck werden, sondern so eingesetzt werden, dass sie menschliches Leben unterstützt.

Digitale Technik kann dem Menschen beispielsweise dienen, wenn Verkehrswege verbessert, Energie sinnvoll genutzt oder Informationen leichter zugänglich werden. Gleichzeitig entstehen Probleme, wenn Menschen umfassend überwacht werden oder die Kontrolle über persönliche Daten verlieren. Auch soziale Gerechtigkeit muss berücksichtigt werden. Wenn nur wohlhabende Menschen Zugang zu wichtigen digitalen Angeboten haben, können bestehende gesellschaftliche Unterschiede verstärkt werden.

Aus christlich ethischer Perspektive sollte eine intelligente Stadt deshalb nicht allein danach beurteilt werden, wie viele Daten sie sammelt oder wie effizient ihre technischen Systeme funktionieren. Entscheidend ist vielmehr, ob Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe gewahrt werden.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator „Erörtern“

Erörtere, ob Menschen für die Vorteile einer digitalisierten Stadt bereit sein sollten, persönliche Daten zur Verfügung zu stellen. Beziehe dabei das Medium sowie die christlich ethischen Kriterien Freiheit, Verantwortung und Menschenwürde ein.

Musterantwort:

Für die Bereitstellung persönlicher Daten spricht, dass dadurch Vorteile für einzelne Menschen und die Gesellschaft entstehen können. Verkehrsdaten könnten beispielsweise genutzt werden, um Staus zu reduzieren. Informationen über Energieverbrauch könnten dabei helfen, Ressourcen effizienter einzusetzen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Nutzung von Daten somit dem Gemeinwohl dienen.

Gegen eine umfassende Weitergabe persönlicher Daten spricht, dass aus verschiedenen Informationen genaue Profile von Menschen entstehen können. Das Medium verweist auf die Möglichkeit umfassender Bewegungsprofile. Wenn Menschen nicht mehr überblicken können, wer ihre Daten besitzt und wofür diese verwendet werden, kann ihre Selbstbestimmung eingeschränkt werden. Besonders problematisch wäre es, wenn Daten ohne ausreichende Zustimmung weitergegeben oder zur Beeinflussung von Menschen verwendet würden.

Aus christlich ethischer Perspektive ist die Menschenwürde ein wesentliches Kriterium. Menschen dürfen nicht ausschließlich als Datenlieferanten oder wirtschaftlich verwertbare Objekte betrachtet werden. Gleichzeitig bedeutet Verantwortung, die möglichen Vorteile digitaler Technologien für die Gemeinschaft zu berücksichtigen.


Eine verantwortbare Nutzung persönlicher Daten setzt daher voraus, dass die Datenerhebung transparent und nachvollziehbar erfolgt, die Freiheit der betroffenen Menschen respektiert wird und persönliche Informationen geschützt werden. Die Vorteile einer digitalisierten Stadt können eine begrenzte und verantwortete Nutzung von Daten rechtfertigen. Sie rechtfertigen jedoch nicht automatisch eine unbegrenzte Erfassung des Menschen.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator „Entwickeln“

Entwickle ausgehend vom Medium und von christlich ethischen Vorstellungen vier begründete Grundsätze für eine menschenwürdige digitale Stadt.

Musterantwort:

Ein erster Grundsatz lautet, dass die Würde jedes Menschen geschützt werden muss. Aus der Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit folgt, dass Menschen nicht ausschließlich als Datenquellen betrachtet werden dürfen. Digitale Systeme müssen deshalb die Person und ihre Rechte respektieren.

Ein zweiter Grundsatz betrifft die Freiheit und Selbstbestimmung. Menschen sollten nachvollziehen können, welche persönlichen Daten gesammelt werden und wofür diese verwendet werden. Soweit dies möglich ist, sollten sie über die Nutzung ihrer Daten selbst entscheiden können.

Ein dritter Grundsatz ist die soziale Gerechtigkeit. Wichtige digitale Infrastruktur sollte nicht ausschließlich Menschen zur Verfügung tehen, die über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Eine digitalisierte Stadt sollte gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und bestehende soziale Unterschiede nicht zusätzlich verstärken.

Ein vierter Grundsatz betrifft die Verantwortung. Unternehmen, öffentliche Institutionen und Nutzende tragen unterschiedliche Verantwortung für den Umgang mit Daten und Technik. Technische Möglichkeiten sollten deshalb daraufhin überprüft werden, welche Auswirkungen sie auf Menschen, Gesellschaft und Gemeinwohl haben.

Eine menschenwürdige digitale Stadt zeichnet sich somit nicht allein durch leistungsfähige Technik aus. Sie verbindet technischen Fortschritt mit Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung, Gerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

Sekundarstufe II | E1 Religion und Mensch in einer pluralen Welt

E1.2 Anthropologie und Religion.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 11/1 Was ist der Mensch?

11.1 / 3. Der Mensch und seine Verantwortung.

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