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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

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„Jetzt passen Sie mal auf...“ – Anne Applebaum zur Meinungsfreiheit (Powerpoint zur Stunde)

Veröffentlichung:1.1.2025

Das Medium thematisiert die Meinungsfreiheit als grundlegendes Freiheitsrecht und verbindet die verfassungsrechtliche Perspektive mit einem Impuls der Historikerin und Publizistin Anne Applebaum. Ausgangspunkt ist ihre Aussage zur Meinungsfreiheit, in der sie den Zugang zu Informationen, die tatsächliche Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung und politisches Engagement als Privilegien hervorhebt. Die Präsentation zeigt dazu auf Folie 3 ein Porträt Applebaums und stellt auf Folie 4 ihre Aussage in den Mittelpunkt. Anschließend wird Artikel 5 des Grundgesetzes vorgestellt. Dieser schützt die freie Äußerung und Verbreitung von Meinungen in Wort, Schrift und Bild, die Informationsfreiheit, die Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung und schließt Zensur aus. Zugleich benennt das Grundgesetz Grenzen dieser Rechte durch allgemeine Gesetze, den Schutz der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre. Ergänzend greift das Medium Artikel 110 der Bayerischen Verfassung auf, der das Recht auf freie Meinungsäußerung für die Bewohner Bayerns formuliert und den Schutz vor Benachteiligung bei der Wahrnehmung dieses Rechts betont. Abschließend enthält das Medium Impulsfragen, mit denen die Lernenden Applebaums Aussage interpretieren, den Gedanken der Meinungsfreiheit differenzieren und eine persönliche Konsequenz aus dem Zitat entwickeln können.

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Didaktisch eignet sich das Medium besonders für den Religionsunterricht ab Klasse 11, da es Meinungsfreiheit nicht allein als juristisches Grundrecht behandelt, sondern mit persönlicher Verantwortung, gesellschaftlicher Teilhabe und der Frage nach dem verantwortlichen Gebrauch von Freiheit verbindet. Als Einstieg kann zunächst ausschließlich das Porträt auf Folie 3 betrachtet werden. Anschließend wird der Titel des Mediums mit dem Satzanfang „Jetzt passen Sie mal auf ...“ eingeblendet. Die Lernenden können Vermutungen formulieren, welche Wirkung diese Formulierung besitzt und welche Aussage darauf folgen könnte. Danach wird Applebaums vollständige Äußerung auf Folie 4 präsentiert. Methodisch bietet sich zunächst eine stille Lesephase an. Die Lernenden markieren anschließend Aussagen, die sie besonders nachdenklich machen, denen sie zustimmen oder denen sie widersprechen möchten. Besonders ergiebig ist Applebaums Unterscheidung zwischen dem formalen Besitz eines Rechts und der tatsächlichen Möglichkeit, dieses Recht wahrzunehmen. Sie verbindet Meinungsfreiheit mit Zugang zu Informationen und der Möglichkeit politischen Engagements. Dieser Gedanke kann zum Ausgangspunkt für die Frage werden, welche Voraussetzungen Menschen benötigen, um ihre Meinung tatsächlich frei bilden und äußern zu können. Danach empfiehlt sich die Erschließung von Artikel 5 des Grundgesetzes. Die Lernenden können unterschiedliche Schutzbereiche markieren und in eigenen Worten erläutern. Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung sollten dabei voneinander unterschieden werden. Ebenso wichtig ist die Beschäftigung mit den in Absatz 2 genannten Grenzen. Die Lernenden können anhand selbst entwickelter Situationen überlegen, weshalb Meinungsfreiheit nicht bedeuten kann, dass jede Äußerung unabhängig von den Rechten anderer Menschen geschützt sein muss. Im Religionsunterricht bietet sich insbesondere eine Vertiefung über die Menschenwürde an. Freiheit der eigenen Meinungsäußerung und Achtung der Würde anderer Menschen können als miteinander verbundene ethische Anforderungen betrachtet werden. Daran lassen sich Fragen nach Respekt, Verantwortung, Wahrheit, Toleranz, Gewissen und Nächstenliebe anschließen. Der Vergleich mit Artikel 110 der Bayerischen Verfassung erweitert die rechtliche Perspektive. Besonders interessant ist die dort formulierte Aussage, dass Menschen wegen der Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung nicht benachteiligt werden dürfen. Methodisch kann eine Partnerarbeit eingesetzt werden, in der Gemeinsamkeiten und unterschiedliche Schwerpunktsetzungen der beiden Verfassungstexte herausgearbeitet werden. Für die vertiefende Auseinandersetzung eignen sich anschließend die fünf Impulsfragen des Mediums. Sie führen von der sprachlichen Interpretation des Zitats über die Frage nach Privilegien und der Bedeutung tatsächlicher Meinungsfreiheit bis hin zu einer persönlichen Handlungsorientierung. Besonders die Frage, ob die Lernenden selbst zu den von Applebaum beschriebenen privilegierten Menschen gehören, eröffnet einen Perspektivwechsel. Dabei kann reflektiert werden, welche Bedeutung freie Information, freie Meinungsbildung und politische Beteiligungsmöglichkeiten für das eigene Leben besitzen. Die abschließende Frage nach einer persönlichen Aufforderung aus dem Zitat eignet sich für eine kurze individuelle Schreibphase. Die Lernenden können formulieren, welche Verantwortung sie selbst aus der Möglichkeit ableiten, sich zu informieren, ihre Meinung zu äußern und sich gesellschaftlich einzubringen. Im Religionsunterricht kann daran die Frage angeschlossen werden, wie Freiheit aus christlicher Perspektive verstanden werden kann. Freiheit kann dabei nicht nur als Freiheit von Einschränkungen, sondern auch als Freiheit zu verantwortlichem Handeln, zum Eintreten für andere Menschen und zum Engagement für Gerechtigkeit verstanden werden. Ebenso lässt sich thematisieren, wie mit unterschiedlichen Meinungen in einer pluralen Gesellschaft respektvoll umgegangen werden kann. Als Abschluss bietet sich eine begründete Stellungnahme zur Frage an, ob Meinungsfreiheit lediglich ein persönliches Recht oder zugleich eine gesellschaftliche Verantwortung darstellt. Dadurch verbindet das Medium Grundrechtsbildung, politische Bildung und religiöse Wertebildung und fördert die Fähigkeit der Lernenden, Freiheit nicht nur einzufordern, sondern auch deren Voraussetzungen, Grenzen und verantwortlichen Gebrauch zu reflektieren.

Hessen

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Sekundarstufe II | E1 Religion und Mensch in einer pluralen Welt

E1.2 Anthropologie und Religion.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 12/2 Gutes Handeln unter dem Anspruch des Christseins

12.2 / 3. Gesellschaftlich-politische Verantwortung aus christlicher Motivation.

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