Didaktisch eignet sich das Medium besonders für die Auseinandersetzung mit Gerechtigkeit, Gleichheit, Menschenwürde und gesellschaftlicher Verantwortung im Religionsunterricht ab Klasse 10. Der Einstieg über die Frage nach der persönlichen Bedeutung von Gleichheit aktiviert vorhandene Vorstellungen und ermöglicht es, unterschiedliche Gerechtigkeitskonzepte sichtbar zu machen. Die Lernenden können zunächst spontan Begriffe oder Beispiele sammeln, die sie mit Gleichheit verbinden. Dabei ist es sinnvoll, die Äußerungen zunächst nicht zu bewerten, sondern im weiteren Verlauf aufzugreifen und zu differenzieren. Anschließend werden Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 118 der Bayerischen Verfassung erschlossen. Die Lernenden können zentrale Aussagen markieren, miteinander vergleichen und in eigenen Worten wiedergeben. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen identischer Behandlung und gerechter Behandlung. Die Visualisierung auf Folie 5 eignet sich hierfür als zentraler Gesprächsimpuls. Die Lernenden beschreiben zunächst ausschließlich, was sie sehen, und erläutern anschließend, worin der Unterschied zwischen beiden Darstellungen besteht. Daraus kann gemeinsam die Erkenntnis entwickelt werden, dass Gerechtigkeit nicht in jeder Situation bedeutet, allen Menschen exakt dasselbe zu geben. Die folgende Erläuterung des Mediums ermöglicht eine begriffliche Sicherung: Eine unterschiedliche Behandlung kann gerechtfertigt sein, wenn relevante Unterschiede zwischen den jeweiligen Gruppen bestehen. Dahinter steht die Vorstellung, Menschen so zu behandeln, dass gleiche Chancen ermöglicht werden. Der anschließende Realitätscheck eignet sich besonders zur Förderung ethischer Urteilsfähigkeit. Die Lernenden untersuchen zunächst, worin sich die jeweils dargestellten Personengruppen unterscheiden, entscheiden anschließend, ob sie die unterschiedliche Behandlung als gerecht oder ungerecht bewerten, und begründen ihr Urteil. Das Medium sieht hierfür einen Austausch mit der Person am Sitzplatz und anschließend eine Abstimmung mithilfe von Karten vor. Diese Vorgehensweise sollte durch ein ausführliches Unterrichtsgespräch ergänzt werden, da für die ethische Bildung nicht die Entscheidung für gerecht oder ungerecht allein, sondern insbesondere deren Begründung entscheidend ist. Die Beispiele besitzen unterschiedliche Lebensweltbezüge und ermöglichen eine schrittweise Vertiefung. Beim Nachteilsausgleich können die Lernenden etwa untersuchen, weshalb zusätzliche Bearbeitungszeit zunächst wie eine Bevorzugung wirken kann, zugleich aber dem Ziel dienen soll, bestehende Nachteile auszugleichen. Das Beispiel unterschiedlicher Arbeitszeiten während einer Ausbildung eröffnet die Frage, ob Alter einen sachlichen Grund für unterschiedliche Schutzbestimmungen darstellen kann. Methodisch bietet es sich an, nach jeder Abstimmung zunächst einzelne Begründungen für beide Positionen einzuholen. Andere Lernende können darauf reagieren, Gegenargumente formulieren und ihre ursprüngliche Position gegebenenfalls verändern. Auf diese Weise wird deutlich, dass ethische Urteilsbildung die Bereitschaft voraussetzt, Kriterien zu entwickeln, Argumente abzuwägen und eigene Positionen zu überprüfen. Für den Religionsunterricht kann die verfassungsrechtliche Perspektive anschließend um religiöse Vorstellungen von Gerechtigkeit erweitert werden. Die Lernenden können fragen, was es aus christlicher Perspektive bedeutet, jedem Menschen die gleiche Würde zuzuerkennen, obwohl Menschen unterschiedliche Voraussetzungen, Bedürfnisse und Fähigkeiten besitzen. Dabei lassen sich Bezüge zu Menschenwürde, Nächstenliebe, Solidarität, Verantwortung und der besonderen Aufmerksamkeit für benachteiligte Menschen herstellen. Weiterführend kann diskutiert werden, ob gerechtes Handeln eher bedeutet, allen das Gleiche zu geben oder jedem das zukommen zu lassen, was er benötigt. Auch die Frage nach Chancengerechtigkeit bietet sich für eine Vertiefung an. Zum Abschluss kann die auf Folie 20 vorgesehene Selbsteinschätzung genutzt werden, bei der die Lernenden anzeigen, ob sie den Grundgedanken verstanden haben. Darüber hinaus empfiehlt sich eine individuelle Formulierung eines Merksatzes zum Verhältnis von Gleichheit und Gerechtigkeit. So verbindet das Medium Grundrechtsbildung mit ethischer Reflexion, lebensnahen Fallbeispielen, argumentativem Austausch und religiöser Wertebildung.