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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

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Pressefreiheit – Ein Grundpfeiler der Demokratie (Powerpoint zur Stunde)

Veröffentlichung:1.1.2025

Das Medium ist eine Präsentation zur Auseinandersetzung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit und dessen Grenzen. Ausgangspunkt ist Artikel 5 des Grundgesetzes, der das Recht schützt, die eigene Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Die Lernenden klären zunächst, was unter einer Meinung zu verstehen ist, welche Ausdrucksmöglichkeiten mit Wort, Schrift und Bild gemeint sind und was Meinungsfreiheit bedeutet. Anschließend werden unterschiedliche Situationen aus Schule, Klassenchat, Musik und politischer Öffentlichkeit vorgestellt, anhand derer die Lernenden zwischen verschiedenen Formen von Äußerungen unterscheiden. Im weiteren Verlauf thematisiert das Medium Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes und damit die Grenzen der Meinungsfreiheit. Genannt werden unter anderem Beleidigung, Aufruf zu Gewalt, falsche Tatsachenbehauptungen, jugendgefährdende Aussagen, rassistische Äußerungen, Mobbing über soziale Medien und Aufforderungen zu illegalem Verhalten. Mehrere konkrete Fallbeispiele ermöglichen es den Lernenden, diese Kategorien auf Situationen aus ihrer Lebenswelt anzuwenden und darüber nachzudenken, wo freie Meinungsäußerung endet und der Schutz anderer Menschen beginnt.

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht besonders zur Auseinandersetzung mit dem Verhältnis von Freiheit und Verantwortung. Es ermöglicht, die rechtliche Perspektive des Grundgesetzes mit ethischen Fragen nach Menschenwürde, Respekt, Verantwortung, Wahrhaftigkeit und einem gelingenden Zusammenleben zu verbinden. Zu Beginn sollte Artikel 5 des Grundgesetzes nicht lediglich vorgelesen, sondern gemeinsam erschlossen werden. Die Lernenden können zunächst eigene Vorstellungen zum Begriff Meinung formulieren und Beispiele für Äußerungen in Wort, Schrift und Bild sammeln. Methodisch bietet sich zunächst eine kurze Einzelarbeit an, an die sich ein Austausch mit einer Partnerperson anschließt. Die Ergebnisse werden danach im Unterrichtsgespräch gesammelt. Dabei kann deutlich werden, dass Meinungsfreiheit unterschiedliche Ausdrucksformen umfasst und für eine demokratische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung ist.

Die auf den folgenden Seiten vorgestellten Situationen eignen sich für eine problemorientierte Vertiefung. Die Beispiele reichen von einer beleidigenden Äußerung im Klassenchat über Gewaltdarstellungen in einem Lied bis zu Kritik an der Regierung und Forderungen zur Gestaltung von Schule und Unterricht. Die Lernenden können zunächst spontan entscheiden, welche Aussagen oder Handlungen sie als Ausdruck von Meinungsfreiheit betrachten. Dazu eignet sich eine Positionierung im Raum oder eine Abstimmung. Entscheidend ist, dass die Lernenden ihre Entscheidung begründen. Unterschiedliche Einschätzungen sollten zunächst zugelassen werden, da gerade die entstehenden Meinungsverschiedenheiten den Ausgangspunkt für die weitere Auseinandersetzung bilden können. Die Lehrkraft kann anschließend fragen, nach welchen Kriterien die Lernenden entschieden haben und ob eine Äußerung allein deshalb keine geschützte Meinung mehr ist, weil andere Menschen sie ablehnen oder als unangenehm empfinden.

Im nächsten Schritt sollte Artikel 5 Absatz 2 des Grundgesetzes erschlossen werden. Dort werden allgemeine Gesetze, der Schutz der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre als Grenzen genannt. Die im Medium aufgeführten Kategorien können arbeitsteilig geklärt werden. Lernende erhalten beispielsweise Begriffe wie Beleidigung, Mobbing, Aufruf zu Gewalt oder falsche Tatsachenbehauptung und formulieren zunächst in eigenen Worten, was sie darunter verstehen. Anschließend werden Beispiele gesucht und gemeinsam geprüft. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung. Die Lernenden sollten erkennen, dass eine persönliche Bewertung anders zu beurteilen ist als eine Aussage, die behauptet, einen überprüfbaren Sachverhalt wiederzugeben.

Die weiteren Seiten eignen sich als Anwendungsphase. Das Medium greift dazu verschiedene Situationen auf und fordert die Lernenden auf, diese den zuvor eingeführten Kategorien zuzuordnen. Dazu gehören eine Beleidigung eines Mitschülers im Klassenchat und ein Lied mit starken Gewaltdarstellungen. Weitere Situationen beschäftigen sich mit einem gewalthaltigen Bild in einem emotional eskalierenden Klassenchat, einem öffentlichen Aufruf zur Selbstjustiz sowie einer wiederholt verbreiteten Behauptung über einen Mitschüler. Für die Bearbeitung empfiehlt sich Kleingruppenarbeit. Jede Gruppe untersucht eine Situation und formuliert eine begründete Zuordnung. Anschließend präsentieren die Gruppen ihre Ergebnisse. Bei der Auswertung sollte nicht nur nach der richtigen Kategorie gefragt werden. Entscheidend ist vielmehr, anhand welcher Merkmale die Lernenden zu ihrem Urteil gelangen.

Für den Religionsunterricht bietet sich danach eine ethische Erweiterung an. Die rechtliche Leitfrage, was ein Mensch sagen darf, kann um die Frage ergänzt werden, wie ein Mensch mit seiner Freiheit verantwortlich umgehen sollte. Dabei kann herausgearbeitet werden, dass rechtliche Erlaubnis und ethische Verantwortung nicht vollständig identisch sind. Eine Äußerung kann beispielsweise verletzend, respektlos oder verantwortungslos sein, auch wenn ihre rechtliche Bewertung zunächst offen ist. Die Lernenden können daher Kriterien für verantwortungsvolle Kommunikation entwickeln. Dazu können Respekt vor der Würde des anderen Menschen, Wahrhaftigkeit, Rücksichtnahme, Verantwortung für mögliche Folgen und die Bereitschaft zum friedlichen Umgang mit unterschiedlichen Positionen gehören.

Eine besondere Bedeutung besitzt der Bezug zu Klassenchats und sozialen Medien. Mehrere Fallbeispiele des Mediums greifen digitale Kommunikation ausdrücklich auf. Dadurch lässt sich die Frage thematisieren, ob Menschen online anders kommunizieren als im persönlichen Gespräch und welche Folgen das schnelle Weiterleiten und Veröffentlichen von Äußerungen haben kann. Die Lernenden können reflektieren, welche Verantwortung sie selbst für Nachrichten, Bilder und Kommentare tragen. Zum Abschluss bietet sich die Formulierung eigener Grundsätze für einen verantwortungsvollen Umgang mit Meinungsfreiheit an. Dabei sollte deutlich werden, dass Meinungsfreiheit einerseits eine wesentliche Voraussetzung für Demokratie, persönliche Freiheit und gesellschaftliche Beteiligung darstellt, andererseits aber mit dem Schutz der Würde und der Rechte anderer Menschen verbunden ist. Gerade diese Spannung zwischen eigener Freiheit und Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen eröffnet für den Religionsunterricht einen ergiebigen Raum für ethische Urteilsbildung.

Hessen

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Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 9

9.2 Nach Gerechtigkeit streben: Gleiche Lebensbedingungen für alle.

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