Didaktisch eignet sich das Medium für einen erfahrungsbezogenen Zugang zu den Themen Gleichstellung, Benachteiligung, Behinderung, Teilhabe und gesellschaftliche Verantwortung. Für den Religionsunterricht ergeben sich insbesondere Anknüpfungspunkte an Menschenwürde, Nächstenliebe, Gerechtigkeit, Solidarität und die Vorstellung von der Einzigartigkeit und Gleichwertigkeit jedes Menschen. Die praktische Übung kann einen motivierenden Einstieg bilden, sollte religionspädagogisch jedoch sorgfältig gerahmt werden. Das kurzzeitige Verbinden der Augen vermittelt nicht die Lebenswirklichkeit blinder Menschen und sollte daher nicht als Simulation von Blindheit bezeichnet oder ausgewertet werden. Vielmehr kann die Übung dazu dienen, die eigene Abhängigkeit von visueller Orientierung wahrzunehmen und anschließend danach zu fragen, wie Umgebungen, Aufgaben und Kommunikation gestaltet sein müssen, damit unterschiedliche Menschen selbstbestimmt handeln können. Vor Beginn sollten klare Sicherheitsregeln vereinbart und ungefährliche Aufgaben gewählt werden. Ebenso sollte die Teilnahme freiwillig sein. Besonders wichtig ist die im Material vorgesehene Rolle der Hilfsperson, die nicht ungefragt eingreift, sondern Unterstützung erst dann anbietet beziehungsweise leistet, wenn diese gewünscht wird. Dieser Aspekt eröffnet eine wichtige ethische Fragestellung: Gut gemeinte Hilfe ist nicht automatisch gute Hilfe. Die Lernenden können darüber nachdenken, wie Unterstützung gestaltet werden kann, ohne Selbstbestimmung einzuschränken oder Menschen auf vermeintliche Defizite zu reduzieren. In der anschließenden Reflexion sollten zunächst die Erfahrungen beider Rollen gesammelt werden. Das Material fragt ausdrücklich nach den Erfahrungen während der Übung und nach den Beobachtungen der helfenden Personen. Methodisch kann dies zunächst in Partnerarbeit erfolgen, bevor zentrale Beobachtungen im Plenum zusammengetragen werden. Dabei können Begriffe wie Orientierung, Unsicherheit, Vertrauen, Selbstständigkeit, Unterstützung und Kommunikation geordnet werden. Anschließend sollte der Blick von der individuellen Erfahrung auf gesellschaftliche Bedingungen erweitert werden. Die auf Seite 5 formulierten Fragen nach Hürden im Alltag, deren Verringerung und dem eigenen Beitrag bieten hierfür einen geeigneten Übergang. Die Lernenden können beispielsweise ihre Schule oder ihren Schulweg auf mögliche Barrieren hin untersuchen und überlegen, welche Informationen oder Gestaltungsmöglichkeiten Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen benötigen. Dabei sollte deutlich werden, dass Teilhabe nicht allein dadurch entsteht, dass einzelne Menschen Hilfe erhalten, sondern auch dadurch, dass Barrieren erkannt und möglichst beseitigt werden. Erst nach dieser erfahrungsbezogenen und problemorientierten Auseinandersetzung bietet sich die Einführung von Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes an. Die Lernenden können den Satz in eigenen Worten erklären und auf die zuvor besprochenen Situationen beziehen. Für die religionspädagogische Vertiefung kann anschließend gefragt werden, was es bedeutet, alle Menschen als gleichwertig anzuerkennen und zugleich ihre unterschiedlichen Bedürfnisse ernst zu nehmen. Dabei lässt sich herausarbeiten, dass Gleichstellung nicht zwingend bedeutet, alle Menschen in jeder Situation identisch zu behandeln. Vielmehr kann gerechtes Handeln unterschiedliche Formen der Unterstützung erfordern, damit tatsächliche Teilhabe möglich wird. Bezüge zum christlichen Menschenbild, zur Menschenwürde, zur Nächstenliebe und zum Einsatz für Benachteiligte können diese Perspektive erweitern. Als Abschluss eignet sich eine handlungsorientierte Aufgabe, bei der die Lernenden konkrete Ideen für mehr Teilhabe in Schule und Alltag formulieren. So verbindet das Medium persönliche Erfahrung, Reflexion, Grundrechtsbildung, ethische Urteilsbildung und die Entwicklung eigener Handlungsmöglichkeiten.