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Sich mit Bitten und Wünschen an die Schulleitung oder die SMV wenden

Veröffentlichung:1.1.2025

Das Medium „Sich mit Bitten und Wünschen an die Schulleitung oder die SMV wenden“ mit zwei Seiten richtet sich an Lernende ab Klasse 8 und erschließt das Petitionsrecht durch praktisches Handeln im unmittelbaren Lebensraum Schule. Ausgangspunkt ist das in Art. 17 GG sowie in Art. 115 und Art. 120 BV verankerte Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen zu wenden. Die Lernenden sammeln zunächst konkrete Probleme oder Veränderungswünsche aus ihrer Schulgemeinschaft. Anschließend wählen sie in kleinen Gruppen ein Anliegen aus, für das sie einen realistischen Lösungsweg entwickeln. Auf dieser Grundlage formulieren sie eine schriftliche Bitte oder einen Wunsch an die Schulleitung oder die SMV. Leitend sind dabei die Fragen, was sich verändern soll und wie ein konkreter Lösungsvorschlag aussehen könnte. Die entstandenen Schreiben können anschließend tatsächlich an die zuständige Stelle übergeben werden. Das für etwa 15 Minuten konzipierte Medium verbindet damit die Auseinandersetzung mit einem Grundrecht mit Partizipation, Demokratiebildung und konkreter Mitgestaltung des schulischen Zusammenlebens.

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Für den Religionsunterricht bietet das Medium einen besonders handlungsorientierten Zugang zu Fragen nach Mitbestimmung, Verantwortung, Gerechtigkeit, Menschenwürde und gesellschaftlicher Teilhabe. Das Petitionsrecht wird nicht ausschließlich als abstraktes Verfassungswissen behandelt, sondern unmittelbar mit der Lebenswelt der Lernenden verbunden. Gerade die Schule eignet sich als überschaubarer Erfahrungsraum, in dem Lernende wahrnehmen können, dass sie Anliegen formulieren, Veränderungen anregen und Verantwortung für das gemeinsame Zusammenleben übernehmen können. Zu Beginn kann die Lehrkraft Art. 17 GG vorstellen und gemeinsam mit den Lernenden klären, was unter einer Bitte und einer Beschwerde zu verstehen ist. Das Material erläutert eine Petition als Beschwerde oder Bitte und verweist darauf, dass sie auf Bundesebene und Landesebene an zuständige Stellen gerichtet werden kann. Art. 17 GG garantiert dabei das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen und Volksvertretungen zu wenden. Für einen sprachsensiblen Zugang können die Begriffe Petition, Bitte, Beschwerde, Anliegen und zuständige Stelle zunächst gemeinsam geklärt und mit einfachen Beispielen veranschaulicht werden.

Alternativ kann der Unterricht entsprechend dem Hinweis des Mediums unmittelbar mit der Lebenswelt der Lernenden beginnen. Dabei wird zunächst gesammelt, welche Probleme sie an ihrer Schule wahrnehmen und was sie gerne verändern würden. Erst nach der praktischen Auseinandersetzung wird der Zusammenhang mit dem Petitionsrecht hergestellt. Diese Variante ist religionspädagogisch besonders interessant, weil sie von konkreten Erfahrungen ausgeht und anschließend zur allgemeinen Frage führt, welche Rechte Menschen besitzen, um ihre Bedürfnisse und Interessen gegenüber Institutionen zur Sprache zu bringen. Wichtig ist dabei, dass die Sammlung nicht zu einer bloßen Beschwerderunde wird. Die Lehrkraft sollte die Lernenden dazu anregen, Probleme möglichst sachlich zu beschreiben und zwischen persönlicher Unzufriedenheit und einem begründbaren Anliegen für die Schulgemeinschaft zu unterscheiden.

Die Gruppenarbeit mit drei oder vier Personen bildet den Kern der Unterrichtsphase. Die Lernenden entscheiden sich für ein Problem, für das sie einen realistischen Lösungsweg erkennen können, und formulieren daraus eine Bitte oder einen Wunsch an die zuständige schulische Stelle. Methodisch empfiehlt es sich, die beiden Leitfragen des Mediums um weitere Fragen zu ergänzen: „Wer ist von dem Problem betroffen?“, „Warum ist eine Veränderung sinnvoll?“, „Wer kann tatsächlich etwas verändern?“ und „Welche Lösung wäre fair und umsetzbar?“. Auf diese Weise lernen die Lernenden, ein Anliegen nicht nur aus der eigenen Perspektive zu betrachten, sondern auch die Interessen anderer Mitglieder der Schulgemeinschaft einzubeziehen.

Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen einem Wunsch und einem begründeten Anliegen. Lernende können zunächst viele Ideen sammeln und diese anschließend anhand gemeinsam vereinbarter Kriterien prüfen. Ein Anliegen sollte verständlich formuliert sein, ein konkretes Problem benennen, möglichst begründet werden und einen realistischen Vorschlag enthalten. Dadurch werden sprachliche Fähigkeiten, Argumentationskompetenz und ethische Urteilsbildung miteinander verbunden. Die Lehrkraft kann Satzanfänge bereitstellen wie „Wir wünschen uns, dass …“, „Uns ist dieses Anliegen wichtig, weil …“ oder „Als mögliche Lösung schlagen wir vor, dass …“. Für Lernende mit höherem Unterstützungsbedarf kann die gesamte Petition gemeinsam formuliert werden. Auch diese Möglichkeit wird im Medium ausdrücklich als Alternative vorgeschlagen.

Ein besonderer didaktischer Wert entsteht, wenn die formulierten Anliegen nicht lediglich Unterrichtsergebnisse bleiben, sondern tatsächlich an die Schulleitung, die SMV oder eine andere zuständige schulische Vertretung weitergegeben werden. Das Medium sieht diese Weitergabe ausdrücklich vor und weist darauf hin, dass eine Reaktion der zuständigen Stelle wünschenswert ist. Dadurch können Lernende demokratische Beteiligung als realen Prozess erleben. Gleichzeitig sollte deutlich gemacht werden, dass das Recht, ein Anliegen vorzubringen, nicht automatisch bedeutet, dass diesem Anliegen entsprochen werden muss. Gerade diese Erfahrung eignet sich für eine weiterführende Reflexion: Menschen dürfen ihre Wünsche und Beschwerden äußern, andere müssen diese wahrnehmen und prüfen, dennoch müssen Entscheidungen unterschiedliche Interessen und Rahmenbedingungen berücksichtigen.

Für den Religionsunterricht lässt sich das Petitionsrecht besonders mit der Frage verbinden, wie Menschen mit Ungerechtigkeit oder als problematisch wahrgenommenen Zuständen umgehen können. Lernende können darüber nachdenken, ob es genügt, sich über etwas zu ärgern, oder ob Menschen Verantwortung übernehmen sollten, indem sie Probleme ansprechen und nach konstruktiven Lösungen suchen. Daraus ergeben sich Bezüge zu Gerechtigkeit, Nächstenliebe, Verantwortung, Solidarität, Zivilcourage und Menschenwürde. Auch biblische Traditionen können als weiterführende Perspektive einbezogen werden, etwa prophetische Stimmen, die Missstände benennen und Veränderungen einfordern. Entscheidend ist dabei, nicht vorschnell heutige demokratische Beteiligungsformen mit biblischen Situationen gleichzusetzen, sondern die gemeinsame Grundfrage herauszuarbeiten, wie Menschen ihre Stimme erheben können, wenn sie Veränderungsbedarf wahrnehmen.

Methodisch kann die Auswertung über eine kurze Präsentation der entstandenen Anliegen erfolgen. Die Gruppen stellen jeweils das Problem, ihre Bitte und ihren Lösungsvorschlag vor. Die übrigen Lernenden prüfen anschließend, ob das Anliegen verständlich, respektvoll, begründet und realistisch formuliert wurde. Dabei sollte eine wertschätzende Gesprächskultur eingehalten werden. Persönliche Angriffe auf Lehrkräfte, andere Lernende oder Mitglieder der Schulgemeinschaft sind zu vermeiden. Kritik sollte sich auf Situationen und Strukturen beziehen und konstruktiv formuliert werden. Das Material weist darauf hin, dass abhängig von der Zusammensetzung der Lerngruppe eine Begleitung der entstehenden Bitten durch die Lehrkraft sinnvoll sein kann.

Zur abschließenden Reflexion können die Lernenden den Satz „Mitbestimmung bedeutet für mich …“ oder „Eine Petition ist wichtig, weil …“ vervollständigen. Besonders ergiebig ist außerdem die Frage, was geschieht, wenn eine Petition abgelehnt wird. Dadurch können die Lernenden erkennen, dass demokratische Beteiligung nicht mit der Garantie verbunden ist, den eigenen Willen durchzusetzen. Vielmehr bedeutet sie, Anliegen äußern, begründen und in einen gemeinsamen Entscheidungsprozess einbringen zu können. Das Medium eröffnet damit im Religionsunterricht einen konkreten Erfahrungsraum, in dem Freiheit, Menschenwürde, Verantwortung und Gerechtigkeit nicht nur besprochen, sondern im schulischen Alltag praktisch erprobt werden können.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 9

9G.1a Sehnsucht nach einem erfüllten Leben. Sinn und Lebensglück.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 9

9.2 Nach Gerechtigkeit streben: Gleiche Lebensbedingungen für alle.

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