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Lutherischer Weltbund

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Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER)

Veröffentlichung:31.10.1999

Die Anregung "Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (GER)" mit 12 Seiten behandelt die Rechtfertigung des Menschen vor Gott in der christlichen Theologie. Die Einigung der christlichen Kirchen zu diesem Punkt stellt einen Meilenstein in der Ökumene dar.

Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre (abgekürzt GER oder GE; englisch: Joint Declaration on the Doctrine of Justification, JDDE) ist ein zentrales Dokument der Ökumenischen Bewegung, das einen „Konsens in Grundwahrheiten“ der Rechtfertigungslehre enthält. Diese Erklärung wurde 1999 von Repräsentanten des Lutherischen Weltbunds (LWB) und der Römisch-katholischen Kirche unterzeichnet. Mit dieser Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre und den vereinbarten Zusatzdokumenten (der Gemeinsamen Offiziellen Feststellung und dem Annex) wurde feierlich bekundet, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen von Lutheranern und Katholiken aus dem 16. Jahrhundert zurückgenommen werden und heute nicht mehr gelten. 2006 trat der Weltrat methodistischer Kirchen der Erklärung bei, 2017 die Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen. Ebenfalls 2017 verkündete die Anglikanische Gemeinschaft ihre Zustimmung, so dass die Gemeinsame Erklärung von fünf großen Kirchen bzw. Kirchenfamilien anerkannt wird.

Die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre dokumentiert einen der bedeutendsten Fortschritte der ökumenischen Bewegung zwischen der römisch katholischen Kirche und den lutherischen Kirchen. Das Dokument wurde 1999 unterzeichnet und zeigt, dass beide Kirchen trotz ihrer unterschiedlichen Traditionen heute einen grundlegenden Konsens in zentralen Fragen der Rechtfertigungslehre erreicht haben. Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass die Rechtfertigungslehre im 16. Jahrhundert zu den wichtigsten Ursachen der Kirchenspaltung gehörte. Die Erklärung arbeitet heraus, dass Menschen allein durch Gottes Gnade und im Glauben an Jesus Christus gerechtfertigt werden und nicht durch eigene Leistungen oder Verdienste. Gleichzeitig werden verbleibende Unterschiede in theologischen Akzentsetzungen benannt, ohne dass diese weiterhin kirchentrennende Wirkung besitzen. Das Dokument verbindet biblische Grundlagen, historische Aufarbeitung und ökumenische Verständigung zu einem gemeinsamen theologischen Zeugnis.

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Für den Religionsunterricht eignet sich die Gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre besonders für Unterrichtseinheiten zur Reformation, zur Ökumene und zum christlichen Menschenbild in der gymnasialen Oberstufe. Das Dokument bietet die Möglichkeit, die historischen Ursachen der Kirchenspaltung mit aktuellen Entwicklungen der ökumenischen Annäherung zu verbinden. Als Einstieg können die Lernenden der Frage nachgehen, warum die Rechtfertigungslehre für Martin Luther eine so zentrale Bedeutung hatte. Anschließend können ausgewählte Passagen des Dokuments arbeitsteilig erschlossen werden, etwa die Aussagen zur Rechtfertigung aus Gnade, zur Bedeutung des Glaubens, zum Verhältnis von Glauben und guten Werken oder zur Frage der Heilsgewissheit. Besonders gewinnbringend ist dabei der Vergleich zwischen den historischen Kontroversen der Reformationszeit und den heute formulierten Gemeinsamkeiten. Methodisch bieten sich Gruppenarbeiten, Expertenpuzzle, Textanalysen und kontroverse Diskussionen an. Die Lernenden können untersuchen, welche Unterschiede weiterhin bestehen und warum diese heute nicht mehr als kirchentrennend angesehen werden. Darüber hinaus eröffnet das Dokument die Möglichkeit, grundlegende anthropologische und ethische Fragen zu diskutieren, etwa nach menschlicher Freiheit, Verantwortung, Schuld, Vergebung und Gottes Gnade. Im ökumenischen Lernen wird sichtbar, wie jahrhundertelange Konflikte durch Dialog, wissenschaftliche Forschung und gegenseitiges Zuhören überwunden werden können. Damit fördert das Medium sowohl theologisches Urteilsvermögen als auch Dialogfähigkeit und die Wertschätzung religiöser Verständigungsprozesse.

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Sekundarstufe II | 12/1 Jesus Christus und die Kirche

12.1 / 5. Ökumene als Auftrag und Verpflichtung.

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