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Katholische Akademie Bayern

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Herrschaftsbegründung, Herrschaftsausübung, Machtbegrenzung

Zu den unterschiedlichen Funktionen von Recht und ihrer Bedeutung für die Frage seiner Legitimation

Veröffentlichung:1.4.2022

Der Artikel umfasst fünf Seiten. Der Fachartikel untersucht, wie Recht in der modernen Gesellschaft legitimiert wird und welche Rolle es bei der Begründung, Ausübung und Begrenzung von Herrschaft spielt. Theologisch behandelt der Text vor allem das Verhältnis von Staat und Religion, die Reichweite kirchlicher Selbstbestimmung, die Grenzen religiöser Rechtssetzung sowie die Frage, ob öffentliche Gewalt religiös oder nur säkular begründet werden kann.

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Der Artikel entwickelt eine rechtswissenschaftliche Perspektive auf die Frage, wie Recht in der Gesellschaft legitimiert werden kann. Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass diese Frage viele Disziplinen betrifft, etwa Theologie, Philosophie, Politikwissenschaft und Kulturwissenschaft. Der Verfasser konzentriert sich jedoch auf das öffentliche Recht, insbesondere auf das Völkerrecht und das vergleichende Verfassungsrecht. Im Mittelpunkt steht die Bedeutung des Rechts für die Organisation und Kontrolle öffentlicher Gewalt innerhalb von Staaten, aber auch auf europäischer und internationaler Ebene.

Zunächst klärt der Beitrag wichtige Begriffe. Er zeigt, dass Recht nicht mit Parlamentsgesetzen gleichgesetzt werden darf. Neben Gesetzen gibt es auch Verträge, Verwaltungsakte, Satzungen, Gewohnheitsrecht und Gerichtsurteile. Für den Autor ist aber vor allem der Bereich des öffentlichen Rechts entscheidend, also jener Teil des Rechts, der sich auf Hoheitsgewalt bezieht. Recht wird damit als Instrument verstanden, mit dem verbindliche Regeln des Zusammenlebens festgelegt und nötigenfalls auch durchgesetzt werden.

Ein zweiter begrifflicher Schwerpunkt betrifft das Verhältnis von Gesellschaft, Religion, Staat und Hoheitsgewalt. Der Autor betont, dass Religion nicht außerhalb der Gesellschaft steht, sondern Teil von ihr ist. Deshalb muss auch Religion grundsätzlich dem Geltungsanspruch öffentlicher Gewalt unterliegen. Daraus folgt die zentrale These, dass demokratische Herrschaft in modernen pluralen Gesellschaften nur dann legitim sein kann, wenn öffentliche Gewalt säkular begründet wird. Gemeint ist nicht, dass Religion aus der Gesellschaft verschwinden soll, sondern dass staatliche Herrschaft nicht religiös legitimiert werden darf.

Daran anschließend beschreibt der Artikel die Säkularisierung öffentlicher Gewalt als Grundbedingung demokratischer Legitimation. An die Stelle eines älteren Staatskirchenrechts tritt ein moderneres Religionsverfassungsrecht, das religiöse Gemeinschaften grundrechtlich schützt, sie aber zugleich in die allgemeine Rechtsordnung einbindet. Das zeigt sich besonders am kirchlichen Arbeitsrecht. Hier stellt sich die Frage, wie weit das Selbstbestimmungsrecht von Religionsgemeinschaften reicht und wie intensiv staatliche Gerichte religiös begründete Entscheidungen kontrollieren dürfen. Der Autor verweist dabei auf unterschiedliche Positionen von Europäischem Gerichtshof und Bundesverfassungsgericht, macht aber deutlich, dass beide Gerichte das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nur innerhalb des säkularen Rechtsrahmens anerkennen.

Ein weiterer Schwerpunkt des Textes liegt auf den Funktionen der Verfassung. Verfassungen begründen Herrschaft, organisieren Herrschaft und begrenzen Herrschaft. Sie schaffen staatliche Organe, regeln deren Zusammenspiel und sichern durch Grundrechte und rechtsstaatliche Prinzipien die Begrenzung politischer Macht. Außerdem verbinden Verfassungen Recht und Politik, indem sie manche Fragen verbindlich festlegen und andere dem politischen Prozess offenlassen. Der moderne Verfassungsstaat bündelt diese Funktionen in einer politischen Einheit und in einem rechtlichen Grunddokument.

Im nächsten Schritt beschreibt der Autor, warum diese klassische Legitimationsstruktur heute unter Druck geraten ist. Eine erste Herausforderung sieht er in der Europäisierung und Internationalisierung politischer Entscheidungen. Viele verbindliche Regelungen entstehen heute nicht mehr allein im Nationalstaat, sondern auf europäischer oder internationaler Ebene. Besonders die Europäische Union kann Rechtsakte erlassen, die für Mitgliedstaaten und Bürgerinnen und Bürger unmittelbar verbindlich sind. Dadurch wird die traditionelle Rückbindung von Herrschaft an den einzelnen Staat schwächer. Das Bundesverfassungsgericht reagiert darauf mit dem Gedanken einer doppelten Legitimation der Europäischen Union, nämlich durch die Mitgliedstaaten und durch die demokratische Legitimation der Union selbst, etwa über das Europäische Parlament.

Eine zweite Herausforderung besteht in Wanderungsbewegungen und der Veränderung der Bevölkerung. Der Autor zeigt, dass viele Menschen dauerhaft in Deutschland leben, aber keine deutsche Staatsangehörigkeit und damit auch kein Wahlrecht besitzen. Dadurch entsteht ein Legitimationsproblem, weil diese Personen der deutschen Staatsgewalt unterworfen sind, ohne an ihrer demokratischen Begründung mitwirken zu können. Der Beitrag diskutiert dieses Dilemma und plädiert dafür, über zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten nachzudenken, etwa auf kommunaler Ebene.

Eine dritte Herausforderung erkennt der Artikel in Gefährdungen der Rechtsstaatlichkeit. Während früher vor allem innerstaatliche Institutionen für die Kontrolle politischer Macht zuständig waren, spielen heute auch europäische Gerichte eine wichtige Rolle. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Gerichtshof der Europäischen Union überprüfen staatliches Handeln anhand gemeinsamer europäischer Maßstäbe. Das kann den Schutz von Grundrechten und rechtsstaatlichen Prinzipien stärken, wirft aber zugleich neue Legitimationsfragen auf, weil internationale Gerichte in innerstaatliche Konflikte eingreifen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel Polens, wo rechtsstaatlich problematische Justizreformen von europäischen Gerichten kontrolliert werden.

Im Fazit betont der Autor, dass Recht nur dann legitim bleibt, wenn Herrschaftsbegründung, Herrschaftsausübung und Machtbegrenzung in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Dieses Gleichgewicht wird durch Europäisierung, Migration und Gefährdungen der Rechtsstaatlichkeit zunehmend schwieriger herzustellen. Gerade deshalb gewinnt das europäische und internationale öffentliche Recht an Bedeutung. Seine Aufgabe besteht darin, dieses Gleichgewicht immer wieder neu zu sichern.

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