Urteilskompetenz wird als Fähigkeit definiert, zu kontroversen Fragen eigenständig und begründet Position zu beziehen, dabei Wissen, Fähigkeiten und normative Haltungen einzubeziehen. Die Urteilsbildung setzt zwei konstitutive Voraussetzungen voraus: Die Fragestellung muss kontrovers sein (mindestens zwei vertretbare Positionen) und die Wahl muss für den Urteilenden offen bleiben. Eine wichtige Differenzierung ist die zwischen Sachurteilen (deskriptiv, mit Wahrheitsanspruch) und Werturteilen (normativ-evaluativ, ohne allgemeingültigen Wahrheitsanspruch). Im Religionsunterricht hat sich diese Unterscheidung nicht durchgesetzt, da religionspädagogische Diskurse von vornherein Werturteile im Blick haben. Die Bekenntnisorientierung des evangelischen und katholischen Religionsunterrichts darf die Offenheit der Urteilsbildung nicht einschränken; hier sind der Beutelsbacher Konsens und der Dresdner Konsens mit ihrem Überwältigungsverbot und Kontroversitätsgebot relevant. Urteilsfähigkeit ist eine Schlüsselkompetenz auch in anderen Fächern wie Geschichte, Ethik und Naturwissenschaften. Spezifisch für religiöse Bildung sind Reflexionskriterien, die durch religiöse Wirklichkeitsannahmen und in der Religion verwurzelte Werte bestimmt sind. Bei metaphysischen Urteilen (zu Gott, Jenseits) verändern sich die relevanten Kategorien; hier sind Qualitätsmerkmale wie inhaltliche Kohärenz, Perspektivübernahme und sachbezogene Angemessenheit zentral. Urteilsfähigkeit ist in den EPA ein Kernkompetenz-Bereich neben Wahrnehmungs-, Deutungs-, Dialog- und Gestaltungsfähigkeit.