Der Religionsunterricht in der Schweiz zeichnet sich durch seine charakteristische Mehrgleisigkeit aus, die sich historisch aus der Kombination staatlicher Verantwortung und konfessioneller Eigenständigkeit entwickelt hat. Traditionell existierten zwei Schienen parallel: das staatliche Fach Biblische Geschichte und Lebenskunde an den Volksschulen und der von Kirchen verantwortete konfessionelle Religionsunterricht. Hinzu kam eine dritte Schiene mit außerschulischen gemeindekatechetischen Angeboten. Mit dem überkantonalen Lehrplan 21 erfährt das Schulfach eine grundlegende Neugestaltung: Das neue Fachgebiet Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) öffnet sich über das Christentum hinaus auf Mehrheitsreligionen und säkulare Perspektiven und wird als obligatorisches, bekenntnisunabhängiges Fach etabliert. Dies entspricht der schweizerischen Interpretation der Religionsfreiheit (Art. 15 Bundesverfassung) und dem Leitgedanken, dass weder ein religiöses Bekenntnis vorausgesetzt noch angestrebt werden soll. Der Unterricht folgt einem historisch-kulturwissenschaftlichen Fokus mit Bezügen zu existentiellen und ethischen Fragen. Parallel zu dieser schulischen Konsolidierung profilieren s