Das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER) entwickelte sich aus Reformbemühungen in der DDR und wurde nach 1991 im Land Brandenburg als innovative Antwort auf die Frage nach weltanschaulich neutraler Bildung konzipiert. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport lehnte die ideologische Ausrichtung der DDR-Pädagogik ab und verfolgte das Ziel, durch gemeinsames Lernen aller Schüler Verständnis und Toleranz zu fördern. Ein Modellversuch (1992-1995) mit Integrations- und Differenzierungsphasen zeigte Probleme bei der inhaltlichen Kohärenz und der Neutralitätswahrung auf. Nach Überführung in einen Schulversuch wurde LER 1996 als Pflichtfach im Schulgesetz verankert, mit Befreiungsmöglichkeit für Schüler des konfessionellen Religionsunterrichts. Die «Bremer Klausel» (Art. 141 GG) führte zu Konflikten mit den Kirchen und einem Bundesverfassungsgerichtsvergleich von 2001, der die Regelungen bestätigte. Heute wird LER flächendeckend in den Jahrgangsstufen 5-10 unterrichtet, mit regionalen Unterschieden bei den Befreiungsquoten. Ein bedeutsames Problem ist der hohe Anteil fachfremder Lehrkräfte, besonders in Grundschulen (ca. 55%). Das Fach basiert auf drei «Basisstrukturen» (Lebensgestaltung, Ethik, Religionskunde), die jeweils durch dichotome Grundstrukturen definiert werden, um die inhaltliche Bandbreite und verschiedene Perspektiven abzubilden. Die Konzeption zielt darauf, Schüler zur Selbstbestimmung, Verantwortung und Urteilsfähigkeit in einer pluralistischen Gesellschaft zu befähigen.