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TheoWebTanja Gojny

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Tanja Gojny

Kirchlich berufen – persönlich gefragt. Religiöse Selbstpositionierung als Lehrkraft und die Vocatio

Veröffentlichung:1.5.2026

Welche Rolle spielt die kirchliche Bevollmächtigung (Vocatio) für die religiöse Identität von Religionslehrkräften? Ein Workshop diskutiert, ob sie Unterstützung oder Zumutung darstellt – und was das für die Positionierung im Klassenzimmer bedeutet.

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Der Artikel reflektiert zentrale Erkenntnisse eines Workshops zur religiösen Selbstpositionierung von Religionslehrkräften, der 2022 auf der Jahrestagung von GwR und AK Gemeindepädagogik stattfand. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Bedeutung die Vocatio – die kirchliche Bevollmächtigung evangelischer Religionslehrkräfte – für die professionelle Identität und religiöse Positionierung von Lehrkräften hat. Der Text skizziert zunächst die alltäglichen Situationen, in denen sich Religionslehrkräfte zur religiösen Selbstpositionierung aufgefordert sehen: Schüler*innen stellen direkte Fragen wie „Was denken Sie dazu?" oder „Glauben Sie das wirklich?", während Studierende an Hochschulen solche persönlichen Positionierungen deutlich seltener einfordern – zumindest nicht im formalen Lehrkontext. Neben expliziten Anforderungen durch Lernende werden Lehrkräfte auch durch politische Entscheidungen oder gesellschaftliche Debatten zur Positionierung aufgefordert. Religionspädagogisch werden unterschiedliche idealtypische Selbstverständigungen von Religionslehrkräften unterschieden: vom „kirchlich-konfessionellen Zeugen" über die „exemplarisch religiöse Person" bis hin zur „toleranten Moderatorin" oder dem „relevanten Begleiter bei der Identitätssuche". Diese Grundtypen prägen bis heute implizit das professionelle Selbstverständnis von Lehrkräften und verdeutlichen die Vielfalt möglicher Positionalitäten im Religionsunterricht. Der Kern des Artikels liegt in einer differenzierten Analyse der Vocatio. Diese kirchliche Bevollmächtigung, seit 1945 in allen Landeskirchen verankert, gründet auf der verfassungsrechtlichen Doppelzuständigkeit von Staat und Religionsgemeinschaften für den konfessionellen Religionsunterricht (Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz). Die Vocatio verpflichtet Lehrkräfte, den Unterricht „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen" der evangelischen Kirche zu erteilen und gewährleistet damit Transparenz gegenüber Schüler*innen, Eltern und Öffentlichkeit. Theologisch steht sie im Zusammenhang mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche und verbindet Religionsunterricht mit dem gemeinsamen kirchlichen Amt der Evangeliumsbezeugung. Historisch ist die Vocatio ein relativ junges Phänomen. Nach dem Zweiten Weltkrieg führten die Landeskirchen sie ein, um sich bewusst von älteren Modellen der geistlichen Schulaufsicht abzugrenzen. Dennoch gab es immer wieder kritische Stimmen gegen eine verpflichtende kirchliche Bevollmächtigung. In kirchlichen Publikationen wird daher betont, dass die Vocatio primär der Unterstützung und Begleitung von Religionslehrkräften dient – nicht der Kontrolle. Die Diskussion auf der Tagung zeigt, dass die Vocatio sowohl als Chance als auch als Herausforderung wahrgenommen wird. Sie ist rechtlich notwendig für konfessionellen Religionsunterricht, bietet aber auch konkrete Chancen für die religiöse Selbstpositionierung von Lehrkräften, die der Artikel in seinen abschließenden Überlegungen thematisiert.

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