Der Artikel behandelt Bildungsgerechtigkeit als zentrale Herausforderung für die Religionspädagogik. Könemann zeigt zunächst, dass in Deutschland Bildung stark an soziale Herkunft gebunden ist, was durch PISA-Studien und OECD-Daten belegt wird. Sie argumentiert, dass Bildung ein Menschenrecht ist und für die Enkulturation, Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftliche Partizipation notwendig. Im ersten Hauptteil wird ein christliches Bildungsverständnis entwickelt. Bildung wird als Befähigung zur Freiheit und zur Selbstbestimmung verstanden, gründet theologisch in der Gottbildlichkeit aller Menschen und philosophisch in der Subjektivität des Menschen. Bildung zielt auf ganzheitliche Persönlichkeitsbildung, nicht nur Wissenserwerb. Die Autorin verweist auf die kirchlichen Dokumente (EKD, DBK, Caritasverband), die Bildungsgerechtigkeit erst in jüngerer Zeit stärker thematisieren. Im zweiten Teil werden verschiedene Gerechtigkeitsverständnisse diskutiert: distributive Gerechtigkeit (Chancengleichheit), deliberative Gerechtigkeit (Befähigung zur Teilhabe nach Amartya Sen) und Anerkennungsgerechtigkeit (Axel Honneth, Elisabeth Anderson). Könemann argumentiert, dass diese Perspektiven sich gegenseitig ergänzen und dass Bildung sowohl primäre als auch sekundäre Herkunftseffekte überwinden muss. Das „Prinzip der egalitären Autonomiestiftung" verbindet kognitive Entwicklung mit moralischem Respekt und sozialer Wertschätzung. Abschließend werden konkrete Herausforderungen für die Religionspädagogik formuliert: Sie muss die politische Dimension religiöser Bildung ernst nehmen, Bildung zur Gerechtigkeit ermöglichen und sich für Schulformen einsetzen, die nicht früh selektieren. Religionspädagogik wird als Bildung mit und für Arme und Ausgegrenzte verstanden, verankert in christlichen Traditionen der Gottbildlichkeit, des biblischen Gerechtigkeitsbegriffs und der Solidarität.