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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Martin Kriele: Das Erstarken des Naturrechts nach 1945

Veröffentlichung:1.1.1795

Der Textauszug von Martin Kriele beschäftigt sich mit dem Wiedererstarken des Naturrechts nach dem Ende des Nationalsozialismus. Ausgangspunkt ist die Erfahrung, dass staatlich gesetztes und formal gültiges Recht zu schwerstem Unrecht führen kann. Kriele stellt deshalb die Frage, ob Menschen verpflichtet sein können, staatlichen Gesetzen und Befehlen zu gehorchen, wenn diese fundamentalen moralischen Maßstäben und der Menschenwürde widersprechen. An den Beispielen der nationalsozialistischen Verbrechen, des Widerstands gegen den Nationalsozialismus und der Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze verdeutlicht er die Probleme einer konsequenten Trennung von Recht und Moral. Kritisch setzt er sich mit dem Rechtspositivismus auseinander, nach dem die rechtliche Geltung einer Norm zunächst unabhängig von ihrer moralischen Bewertung zu betrachten ist. Nach Kriele zeigen die historischen Erfahrungen, dass sich Recht und Gerechtigkeit nicht vollständig voneinander trennen lassen. Das Wiedererstarken naturrechtlicher Vorstellungen nach 1945 versteht er deshalb als Reaktion auf die Erfahrungen mit staatlich organisiertem Unrecht. Die Orientierung an Menschenwürde und grundlegenden Rechten des Menschen fand nach seiner Darstellung schließlich Eingang in die deutschen Landesverfassungen und das Grundgesetz.

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Der Text eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 insbesondere für die Auseinandersetzung mit Recht, Gerechtigkeit, Menschenwürde, Gewissen, Verantwortung, Schuld, Widerstand sowie dem Verhältnis von staatlicher Ordnung und moralischer Verpflichtung. Seine besondere didaktische Bedeutung liegt darin, dass abstrakte rechtsphilosophische Fragen anhand historischer Erfahrungen konkretisiert werden. Lernende werden mit der grundlegenden Frage konfrontiert, ob etwas bereits deshalb moralisch richtig ist, weil es gesetzlich vorgeschrieben wird. Umgekehrt stellt sich die Frage, ob Menschen unter bestimmten Voraussetzungen moralisch verpflichtet sein können, gegen staatliche Gesetze oder Befehle zu handeln.

Als Einstieg empfiehlt sich eine kurze Dilemmafrage. Die Lernenden können beispielsweise zu der Aussage Stellung nehmen: „Ein Gesetz muss befolgt werden, weil es ein Gesetz ist.“ Die unterschiedlichen Positionen werden zunächst gesammelt, ohne sie abschließend zu bewerten. Anschließend kann die Aussage durch eine zweite Frage zugespitzt werden: „Was soll ein Mensch tun, wenn ein Gesetz die Würde anderer Menschen verletzt?“ Auf diese Weise wird das Spannungsverhältnis zwischen Rechtsgehorsam, Gewissen und moralischer Verantwortung unmittelbar sichtbar.

Vor der eigentlichen Textarbeit sollten die Begriffe Rechtspositivismus und Naturrecht geklärt werden. Vereinfacht kann herausgestellt werden, dass rechtspositivistische Ansätze zwischen der Geltung des gesetzten Rechts und seiner moralischen Bewertung unterscheiden, während naturrechtliche Ansätze davon ausgehen, dass Recht an grundlegende, dem staatlichen Gesetz vorausliegende Maßstäbe gebunden sein kann. Dabei ist darauf zu achten, beide Positionen zunächst sachgerecht zu erschließen. Insbesondere sollte Rechtspositivismus nicht vereinfachend mit der Behauptung gleichgesetzt werden, jedes geltende Gesetz sei moralisch richtig.

Aufgrund der sprachlichen und argumentativen Dichte des Textes bietet sich eine abschnittsweise Erschließung an. Die Lernenden markieren zunächst zentrale Begriffe wie Naturrecht, Rechtspositivismus, Rechtspflicht, Moralpflicht, Menschenwürde, Widerstand, Rechtssicherheit und Gerechtigkeit. Anschließend formulieren sie die wesentlichen Aussagen der einzelnen Abschnitte in eigenen Worten. Dabei kann eine Leitfrage verwendet werden: „Warum hält Kriele eine vollständige Trennung von Recht und Gerechtigkeit für problematisch?“ Die Ergebnisse können zu einer Argumentationskette zusammengeführt werden.

Methodisch besonders geeignet ist eine Gegenüberstellung der beiden im Text behandelten Grundpositionen. Die Lernenden können herausarbeiten, welche Bedeutung positives Recht, moralische Normen, Rechtssicherheit, Gewissen und Widerstand jeweils erhalten. Anschließend untersuchen sie die von Kriele verwendeten historischen Beispiele. Dabei sollte zwischen der historischen Ebene und der rechtsphilosophischen Argumentation unterschieden werden. Die historischen Beispiele dienen Kriele dazu, ein grundsätzliches Problem sichtbar zu machen: Wie soll mit staatlichem Recht umgegangen werden, wenn dieses elementaren Vorstellungen von Gerechtigkeit widerspricht?

Für den Religionsunterricht bietet sich anschließend eine Verbindung zur christlichen Ethik an. Die Frage nach der Menschenwürde kann beispielsweise mit der Vorstellung der Gottebenbildlichkeit des Menschen verbunden werden. Ebenso können das Gebot der Nächstenliebe, die Goldene Regel, das Gewissen und die Verantwortung gegenüber anderen Menschen als mögliche Bezugspunkte herangezogen werden. Die Lernenden können untersuchen, ob religiös begründete Normen eine Grenze des Rechtsgehorsams markieren können. Dabei sollte deutlich werden, dass eine religiöse Begründung und eine rechtsphilosophische Begründung der Menschenwürde voneinander unterschieden werden können, auch wenn sie zu vergleichbaren Forderungen gelangen.

Eine vertiefende Unterrichtsphase kann sich mit dem Verhältnis von Gewissen und Gehorsam beschäftigen. Die Lernenden erhalten einen Fall, in dem eine staatliche Vorschrift und eine persönliche moralische Überzeugung miteinander in Konflikt geraten. Sie sollen zunächst die rechtliche und die moralische Ebene getrennt beschreiben. Erst danach entwickeln sie ein begründetes Urteil. Dieses Verfahren verhindert vorschnelle Bewertungen und fördert die Fähigkeit, unterschiedliche Argumentationsebenen wahrzunehmen.

Besonders gewinnbringend ist ein Vergleich mit Hans Kelsens Reiner Rechtslehre. Während Kelsen die wissenschaftliche Untersuchung des positiven Rechts von der Frage nach seiner moralischen Gerechtigkeit unterscheiden möchte, betont Kriele die Schwierigkeiten einer konsequenten Trennung von Recht und Gerechtigkeit angesichts historischen staatlichen Unrechts. Die Lernenden können Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeiten und anschließend diskutieren, welche Funktion moralische Maßstäbe für die Beurteilung staatlichen Rechts besitzen. Dabei sollte zwischen der Beschreibung der jeweiligen Position und der eigenen ethischen Bewertung deutlich unterschieden werden.

Auch die Beschäftigung mit dem Grundgesetz bietet sich als Weiterführung an. Die Lernenden können untersuchen, welche Bedeutung der Menschenwürde und den Grundrechten für die staatliche Ordnung zukommt. Dadurch wird deutlich, dass die Auseinandersetzung mit Recht und Gerechtigkeit keine ausschließlich historische Fragestellung ist. Vielmehr berührt sie die grundlegende Frage, nach welchen Maßstäben eine staatliche Rechtsordnung gestaltet und beurteilt werden soll.

Als Abschluss eignet sich eine strukturierte Urteilsbildung zur Frage, ob es eine moralische Grenze des Rechtsgehorsams gibt. Die Lernenden sammeln Argumente, ordnen diese verschiedenen ethischen und rechtsphilosophischen Positionen zu und formulieren anschließend ein begründetes eigenes Urteil. Das Medium fördert damit Sachkompetenz, Deutungskompetenz, ethische Urteilskompetenz, Perspektivübernahme und Argumentationsfähigkeit. Zugleich ermöglicht es eine Verbindung von Religionsunterricht, Geschichte, Politik und Philosophie.


Prüfungsfragen für eine Klausur in der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1: Geben Sie die zentrale Aussage des Textes von Martin Kriele in eigenen Worten wieder. Operator: wiedergeben

Musterantwort: Kriele vertritt die Auffassung, dass die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die Grenzen einer konsequenten Trennung von Recht und Gerechtigkeit sichtbar gemacht haben. Staatlich gesetztes Recht kann nach seiner Argumentation zu schwerem Unrecht führen. Deshalb reicht es nicht aus, allein danach zu fragen, ob eine Vorschrift formal als Recht gilt. Die Erfahrung des Nationalsozialismus führte nach Kriele dazu, dass naturrechtliche Vorstellungen nach 1945 wieder größere Bedeutung erhielten. Recht sollte demnach auch an grundlegenden Maßstäben wie Menschenwürde und Gerechtigkeit gemessen werden.


Aufgabe 2: Erläutern Sie anhand des Textes den Konflikt zwischen Rechtspflicht und Moralpflicht. Operator: erläutern

Musterantwort: Mit Rechtspflicht bezeichnet Kriele eine Verpflichtung, die sich aus dem jeweils geltenden Recht ergibt. Eine Moralpflicht entsteht dagegen aus moralischen Überzeugungen und Wertvorstellungen. Beide können miteinander in Konflikt geraten. Ein staatlicher Befehl kann beispielsweise rechtlich verbindlich erscheinen, zugleich aber moralisch als falsch beurteilt werden. Ein Mensch steht dann vor der Frage, ob er dem staatlichen Recht gehorchen oder aus moralischen Gründen Widerstand leisten soll. Kriele zeigt, dass diese Unterscheidung erhebliche Probleme verursacht, wenn das geltende Recht selbst schweres Unrecht ermöglicht oder verlangt.


Aufgabe 3: Arbeiten Sie heraus, welche Probleme des Rechtspositivismus Kriele anhand der Erfahrungen des Nationalsozialismus aufzeigt. Operator: herausarbeiten

Musterantwort: Kriele problematisiert, dass bei einer konsequenten Trennung von Recht und Moral auch Vorschriften eines Unrechtsregimes zunächst als geltendes Recht betrachtet werden können. Daraus entsteht die schwierige Frage, wie Personen beurteilt werden sollen, die sich auf damals geltende Vorschriften oder Befehle berufen. Gleichzeitig hätten Menschen, die Widerstand leisteten, gegen geltende staatliche Vorschriften verstoßen. Kriele sieht darin ein grundlegendes Problem. Wenn allein die formale Geltung einer Norm darüber entscheidet, ob sie Recht ist, wird es schwierig, extremes staatliches Unrecht mit rechtlichen Maßstäben zu erfassen. Nach Kriele zeigen diese Schwierigkeiten, dass Recht und Gerechtigkeit nicht konsequent voneinander getrennt werden können.


Aufgabe 4: Vergleichen Sie Rechtspositivismus und Naturrechtsdenken anhand des Textes. Operator: vergleichen

Musterantwort: Rechtspositivismus und Naturrechtsdenken beschäftigen sich beide mit der Frage, was Recht ist und wodurch es Geltung erhält. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich der Bedeutung moralischer Maßstäbe. Rechtspositivistische Ansätze unterscheiden grundsätzlich zwischen der Frage, ob eine Norm rechtlich gilt, und der Frage, ob diese Norm moralisch gerecht ist. Ein Gesetz kann deshalb rechtlich gelten, obwohl es moralisch kritisiert wird.


Das Naturrechtsdenken geht demgegenüber davon aus, dass staatliches Recht an grundlegenden Maßstäben gemessen werden kann, die nicht allein durch den Staat geschaffen werden. Dazu können Gerechtigkeit, Menschenwürde oder grundlegende Rechte des Menschen gehören. Kriele hebt insbesondere die Bedeutung dieser Position nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus hervor. Während der Rechtspositivismus die Rechtssicherheit und die Erkennbarkeit des geltenden Rechts betont, ermöglicht das Naturrechtsdenken eine grundsätzliche Kritik staatlichen Rechts anhand übergeordneter Maßstäbe.


Aufgabe 5: Vergleichen Sie Krieles Argumentation mit einer christlichen Begründung der Menschenwürde. Operator: vergleichen

Musterantwort: Kriele betont, dass eine staatliche Rechtsordnung Bedingungen schaffen und erhalten soll, unter denen Menschen in gegenseitigem Respekt und unter Achtung ihrer Menschenwürde zusammenleben können. Seine Argumentation entsteht vor allem aus der rechtsphilosophischen Auseinandersetzung mit historischem staatlichem Unrecht.

Eine christliche Begründung der Menschenwürde kann dagegen auf die besondere Beziehung zwischen Gott und Mensch verweisen. Nach dem biblischen Gedanken der Gottebenbildlichkeit besitzt jeder Mensch eine besondere Würde. Diese hängt nicht von Leistung, Herkunft, gesellschaftlichem Ansehen oder staatlicher Anerkennung ab. Auch das Gebot der Nächstenliebe unterstützt die Verpflichtung, andere Menschen zu achten.

Beide Positionen können somit die Forderung unterstützen, dass Menschen nicht beliebig behandelt werden dürfen. Sie unterscheiden sich jedoch in der Begründung. Krieles Text argumentiert rechtsphilosophisch und historisch, während eine christliche Begründung die Menschenwürde auf ein religiöses Menschenbild beziehen kann.


Aufgabe 6: Beurteilen Sie die Aussage: „Ein Mensch muss einem staatlichen Gesetz immer gehorchen.“ Beziehen Sie Krieles Argumentation und eine christlich ethische Perspektive in Ihr Urteil ein. Operator: beurteilen

Musterantwort: Für die Forderung nach Rechtsgehorsam spricht zunächst, dass eine Gesellschaft verbindliche Regeln benötigt. Wenn jeder Mensch nur diejenigen Gesetze beachten würde, die seinen persönlichen Vorstellungen entsprechen, könnten Rechtssicherheit und gesellschaftliche Ordnung gefährdet werden. Dieser Gesichtspunkt ist besonders wichtig, weil Menschen unterschiedliche moralische und religiöse Überzeugungen besitzen.

Krieles Argumentation macht jedoch deutlich, dass Rechtsgehorsam problematisch werden kann, wenn staatliche Vorschriften fundamentale Rechte und die Menschenwürde verletzen. Die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus zeigen für ihn, dass die formale Geltung einer Vorschrift allein nicht genügt, um die Frage nach Gerechtigkeit und persönlicher Verantwortung zu beantworten.

Auch aus christlich ethischer Perspektive kann staatliche Autorität nicht völlig unabhängig von moralischen Maßstäben betrachtet werden. Wenn jeder Mensch eine besondere Würde besitzt und Nächstenliebe eine Verpflichtung gegenüber anderen Menschen begründet, kann ein Konflikt entstehen, wenn staatliche Forderungen diesen Grundsätzen deutlich widersprechen.

Daher ist Rechtsgehorsam für ein geordnetes gesellschaftliches Zusammenleben von großer Bedeutung. Gleichzeitig zeigt Krieles Argumentation, weshalb die Frage nach der moralischen Verantwortung des Einzelnen nicht vollständig durch den Hinweis auf geltendes Recht beantwortet werden kann. Bei einem Konflikt müssen die rechtliche Verpflichtung, die Folgen des Handelns und die zugrunde gelegten moralischen Maßstäbe sorgfältig geprüft werden.


Aufgabe 7: Erörtern Sie, ob Recht ohne einen übergeordneten Maßstab von Gerechtigkeit auskommen kann. Operator: erörtern

Musterantwort: Für eine klare Trennung von Recht und Gerechtigkeit spricht zunächst die Rechtssicherheit. Vorstellungen von Gerechtigkeit können sich zwischen Menschen, Religionen, Kulturen und Weltanschauungen unterscheiden. Würde die Gültigkeit jedes Gesetzes davon abhängen, ob einzelne Menschen es persönlich für gerecht halten, könnte die Verbindlichkeit des Rechts gefährdet werden. Eine Unterscheidung zwischen geltendem Recht und persönlicher moralischer Bewertung besitzt daher eine wichtige Funktion.

Gegen eine vollständige Trennung spricht die Erfahrung, dass staatlich gesetztes Recht selbst schweres Unrecht ermöglichen kann. Genau hier setzt Krieles Argumentation an. Die Erfahrungen des Nationalsozialismus zeigen für ihn, dass die bloße Berufung auf geltendes Recht nicht ausreicht, um menschliches Handeln und staatliche Ordnungen angemessen zu beurteilen. Grundlegende Werte wie Menschenwürde und Menschenrechte können deshalb Maßstäbe darstellen, anhand derer staatliches Handeln beurteilt wird.

Aus christlicher Sicht kann ergänzend argumentiert werden, dass die Würde des Menschen nicht allein vom Staat verliehen wird. Die Vorstellung der Gottebenbildlichkeit kann einen Maßstab begründen, der staatlicher Verfügung entzogen ist.

Damit stehen zwei wichtige Anliegen in einem Spannungsverhältnis: Recht muss verlässlich und verbindlich sein, zugleich stellt sich die Frage nach Grenzen staatlicher Rechtsetzung. Krieles Text fordert dazu auf, beide Aspekte zu berücksichtigen und die Beziehung zwischen Recht, Gerechtigkeit und Menschenwürde zu reflektieren.


Aufgabe 8: Nehmen Sie begründet Stellung zu Krieles Aussage, dass sich die Trennung von Recht und Gerechtigkeit nicht konsequent durchhalten lasse. Operator: Stellung nehmen

Musterantwort: Krieles Aussage lässt sich mit dem Hinweis begründen, dass Gesetze nicht allein abstrakte Regeln darstellen, sondern konkrete Auswirkungen auf Menschen haben. Historische Erfahrungen zeigen, dass auch staatlich gesetzte Vorschriften Menschen diskriminieren, entrechten und ihrer Würde berauben können. Eine ausschließlich formale Betrachtung des Rechts kann deshalb Schwierigkeiten verursachen, wenn extremes staatliches Unrecht beurteilt werden soll.

Gleichzeitig ist die Unterscheidung zwischen Recht und moralischer Bewertung wichtig. Nicht jede persönlich als ungerecht empfundene Vorschrift verliert deshalb ihre rechtliche Gültigkeit. In einer pluralistischen Gesellschaft existieren unterschiedliche Vorstellungen von Gerechtigkeit. Deshalb werden verlässliche Verfahren und verbindliche Rechtsnormen benötigt.

Eine begründete Position kann daher zwischen beiden Ebenen unterscheiden. Es ist sinnvoll, feststellen zu können, welches Recht tatsächlich gilt. Diese Feststellung beantwortet jedoch noch nicht die ethische Frage, ob dieses Recht gerecht ist. Gerade der Schutz der Menschenwürde zeigt, weshalb geltendes Recht weiterhin einer moralischen und ethischen Reflexion bedarf.

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Sekundarstufe II | Q3 Ethik – die Frage nach Gut und Böse

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