Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 insbesondere zur Auseinandersetzung mit den Grundlagen ethischen Handelns sowie zur Gegenüberstellung philosophischer und religiöser Begründungen von Moral. Die Textauszüge ermöglichen es den Lernenden, zentrale Gedanken der kantischen Pflichtethik zu erschließen und diese mit Vorstellungen von Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft, Selbstlosigkeit und Verantwortung in Beziehung zu setzen. Aufgrund der historischen Sprache und der hohen begrifflichen Dichte sollte der Text abschnittsweise erschlossen werden. Begriffe wie Pflicht, Gesinnung, Maxime, Wohlwollen, Selbstzwang und Achtung sollten vor oder während der Textarbeit geklärt werden.
Als problemorientierter Einstieg eignet sich die Frage, ob Menschen verpflichtet sein können, eine Person zu unterstützen, die sie nicht mögen. Die Lernenden können zunächst spontan Position beziehen und Gründe für ihre Entscheidung formulieren. Dadurch wird eine lebensweltliche Ausgangssituation geschaffen, die unmittelbar zu Kants Unterscheidung zwischen Gefühl und moralischer Verpflichtung führt. Eine weitere mögliche Einstiegsfrage lautet, ob eine gute Tat weniger wertvoll ist, wenn sie nur deshalb vollzogen wird, weil man die betreffende Person gernhat. Die unterschiedlichen Antworten können gesammelt und nach den Kategorien Gefühl, Eigeninteresse, Mitgefühl und Pflicht geordnet werden.
Bei der anschließenden Textarbeit empfiehlt sich eine Gliederung in vier thematische Bereiche. Der erste Bereich behandelt das Handeln aus Pflicht und Kants Zweifel daran, dass Menschen ihre eigenen Motive vollständig erkennen können. Die Lernenden arbeiten heraus, dass eine äußerlich richtige Handlung noch keinen sicheren Schluss auf eine moralisch gute Gesinnung erlaubt. Dabei kann der Begriff der Legalität von der moralischen Motivation unterschieden werden.
Der zweite Bereich beschäftigt sich mit der Hilfe für andere Menschen. Hier sollte besonders Kants Gedanke der weiten Pflicht erschlossen werden. Die Lernenden können untersuchen, weshalb Kant einerseits eine Verpflichtung zur Förderung der Wohlfahrt anderer annimmt, andererseits aber keine genaue Menge oder Form der Hilfe vorschreibt. An konkreten Situationen lässt sich diskutieren, welche Bedeutung der von Kant angenommene Spielraum besitzt. Beispielsweise kann gefragt werden, ob eine Person ihr gesamtes verfügbares Geld für Bedürftige einsetzen müsste. Die Lernenden erkennen dabei, dass Kant keine vollständige Selbstaufgabe fordert und auch die eigenen grundlegenden Bedürfnisse berücksichtigt.
Der dritte Bereich bietet einen besonders geeigneten Zugang zur religiösen Bildung, da Kant ausdrücklich zwischen Liebe als Gefühl und praktischem Wohlwollen unterscheidet. Die Lernenden können zunächst Kants Aussage untersuchen, dass man nicht auf Befehl lieben könne. Anschließend kann diese Position mit dem christlichen Gebot der Nächstenliebe verglichen werden. Dabei ist eine begriffliche Differenzierung besonders wichtig. Die Lernenden können prüfen, ob Nächstenliebe zwingend ein positives Gefühl gegenüber einer anderen Person bezeichnet oder ebenfalls als tätige Zuwendung verstanden werden kann. Als Vergleichstexte eignen sich beispielsweise das Gebot der Nächstenliebe und die Erzählung vom barmherzigen Samariter. Dadurch kann herausgearbeitet werden, dass Hilfe auch einer Person zukommen kann, zu der keine persönliche emotionale Beziehung besteht.
Der vierte Bereich konzentriert sich auf den Begriff der Achtung. Dieser Textabschnitt stellt aufgrund seiner abstrakten Argumentation erhöhte Anforderungen an die Lernenden. Deshalb sollte zunächst zwischen Achtung vor einer konkreten Person und Kants Verständnis der Achtung vor dem moralischen Gesetz unterschieden werden. Die Lernenden können Kants Gedankengang in eigenen Worten formulieren und anschließend erläutern, warum Achtung bei Kant für die Wahrnehmung moralischer Verpflichtung von grundlegender Bedeutung ist.
Zur Ergebnissicherung eignet sich eine Tabelle mit den Begriffen Pflicht, Liebe, Wohlwollen und Achtung. Die Lernenden formulieren zu jedem Begriff eine kurze Definition, eine zentrale Aussage Kants und ein eigenes Beispiel. Anschließend können die Begriffe in einem Begriffsnetz miteinander verbunden werden. Dadurch wird sichtbar, dass Kant Gefühl und moralische Verpflichtung unterscheidet, praktisches Wohlwollen jedoch als verpflichtendes Handeln versteht.
Für eine Vertiefung eignen sich Fallbeispiele aus der Lebenswelt der Lernenden. Denkbar sind Hilfe für eine unbeliebte Person, Unterstützung einer unbekannten Person, ehrenamtliches Engagement oder der Verzicht auf einen persönlichen Vorteil zugunsten eines anderen Menschen. Die Lernenden können jeweils untersuchen, welches Motiv vorliegt und wie die Handlung aus der Perspektive Kants beurteilt werden könnte. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen der Beschreibung von Kants Position und der eigenen ethischen Urteilsbildung.
Als abschließende Transferaufgabe bietet sich ein Vergleich von Kants Pflichtethik mit dem christlichen Verständnis der Nächstenliebe an. Die Lernenden können Gemeinsamkeiten darin erkennen, dass Hilfe nicht ausschließlich von persönlicher Sympathie abhängig gemacht werden soll. Zugleich können Unterschiede in der jeweiligen Begründung untersucht werden. Auf diese Weise verbindet das Medium philosophische Ethik, religiöse Tradition und lebensweltliche Urteilsbildung und fördert insbesondere die Fähigkeit, ethische Positionen zu analysieren, miteinander zu vergleichen und begründet zu beurteilen.
Prüfungsfragen für eine Klausur in Jahrgangsstufe 10 mit Musterlösungen
Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Wiedergeben
Gib Kants Verständnis des Handelns aus Pflicht in eigenen Worten wieder.
Musterlösung: Für Kant besteht eine besonders hohe Form moralischen Handelns darin, seine Pflicht zu erfüllen und dabei aus Pflicht zu handeln. Es reicht für die moralische Bewertung nicht aus, dass eine Handlung äußerlich mit moralischen Regeln übereinstimmt. Entscheidend ist auch die Gesinnung beziehungsweise das Motiv. Gleichzeitig betont Kant, dass Menschen ihre eigenen Motive nicht vollständig erkennen können. Deshalb kann eine Person niemals mit völliger Sicherheit wissen, ob sie ausschließlich aus Pflicht gehandelt hat.
Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern
Erläutere den Unterschied zwischen Liebe und Wohlwollen bei Kant.
Musterlösung: Kant versteht Liebe zunächst als ein Gefühl. Ein solches Gefühl kann nach seiner Auffassung nicht einfach durch einen Willensentschluss erzeugt werden. Deshalb kann niemand moralisch dazu verpflichtet werden, für eine bestimmte Person Liebe zu empfinden. Wohlwollen zeigt sich dagegen im Handeln. Menschen können sich dafür entscheiden, einer anderen Person zu helfen und ihre Wohlfahrt zu fördern. Deshalb kann Wohlwollen Gegenstand einer moralischen Pflicht sein. Eine Person kann somit verpflichtet sein, einem anderen Menschen Gutes zu tun, auch wenn sie ihn nicht liebt.
Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren
Analysiere Kants Argumentation in der Aussage, dass Menschen anderen nach ihrem Vermögen Gutes tun sollen, unabhängig davon, ob sie diese lieben.
Musterlösung: Kant trennt zunächst Gefühle vom willentlichen Handeln. Liebe kann seiner Auffassung nach nicht erzwungen werden, weil Gefühle nicht unmittelbar dem Willen unterstehen. Eine moralische Pflicht kann daher nicht verlangen, dass ein bestimmtes Gefühl entsteht. Anders verhält es sich beim Handeln. Menschen können sich entscheiden, einer anderen Person zu helfen. Deshalb kann das Wohlwollen in Form konkreter Handlungen Gegenstand einer Pflicht sein. Kant löst moralisches Handeln damit von persönlicher Sympathie. Entscheidend ist nicht, ob eine andere Person als liebenswert empfunden wird, sondern ob man die moralische Verpflichtung erkennt und entsprechend handelt.
Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Anwenden
Ein Lernender sieht, dass ein Mitschüler Hilfe bei einer schwierigen Aufgabe benötigt. Die beiden mögen sich nicht. Trotzdem nimmt er sich Zeit und hilft ihm. Wende Kants Unterscheidung zwischen Liebe und Wohlwollen auf das Beispiel an.
Musterlösung: Der Lernende muss nach Kant keine positiven Gefühle gegenüber dem Mitschüler entwickeln. Eine Pflicht zur Liebe wäre für Kant widersprüchlich, weil Gefühle nicht erzwungen werden können. Trotzdem kann der Lernende verpflichtet sein, dem Mitschüler zu helfen. Seine konkrete Unterstützung kann als Wohlwollen verstanden werden. Das Beispiel zeigt somit Kants Unterscheidung zwischen einem Gefühl und einer moralisch gebotenen Handlung. Gerade weil die Hilfe nicht von persönlicher Sympathie abhängig ist, lässt sich an diesem Beispiel die Bedeutung der Pflicht besonders deutlich erkennen.
Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen
Vergleiche Kants Verständnis des Wohlwollens mit dem christlichen Gebot der Nächstenliebe. Arbeite Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus.
Musterlösung: Eine Gemeinsamkeit besteht darin, dass sowohl Kants Vorstellung des Wohlwollens als auch die christliche Nächstenliebe dazu führen können, anderen Menschen unabhängig von persönlicher Sympathie zu helfen. Besonders die Erzählung vom barmherzigen Samariter verdeutlicht, dass tätige Hilfe nicht auf Menschen beschränkt bleiben soll, zu denen bereits eine enge persönliche Beziehung besteht. Ein Unterschied liegt insbesondere in der Begründung. Kant begründet moralische Verpflichtungen durch Vernunft und das moralische Gesetz. Christliche Nächstenliebe wird dagegen im religiösen Zusammenhang unter anderem aus der Beziehung zu Gott und der Hinwendung zum Mitmenschen verstanden. Beide Ansätze können somit zu ähnlichen Handlungen führen, diese aber unterschiedlich begründen.
Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen
Beurteile die Aussage: „Eine Hilfeleistung ist nur dann moralisch wertvoll, wenn sie aus Mitgefühl geschieht.“ Beziehe Kants Position ein.
Musterlösung: Aus Kants Perspektive ist Mitgefühl keine notwendige Voraussetzung für moralisch wertvolles Handeln. Gefühle können Menschen zwar zum Helfen bewegen, sie sind jedoch wechselhaft und nicht vollständig willentlich steuerbar. Würde moralisches Handeln ausschließlich von Mitgefühl abhängen, könnte die Verpflichtung zur Hilfe verschwinden, sobald dieses Gefühl fehlt. Kant betont deshalb die Pflicht und das praktische Wohlwollen. Für die Aussage spricht, dass Mitgefühl eine wichtige Motivation für menschliche Zuwendung sein kann. Gegen sie spricht jedoch, dass auch Menschen Hilfe verdienen, für die eine handelnde Person kein Mitgefühl oder keine Sympathie empfindet. Daher lässt sich begründet vertreten, dass Mitgefühl moralisches Handeln unterstützen kann, aber nicht die einzige Grundlage für die Verpflichtung zur Hilfe sein muss.
Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern
Erörtere die Frage: „Muss ein Mensch für andere auf die eigene Glückseligkeit verzichten?“ Beziehe Kants Gedanken zur Pflicht gegenüber anderen ein.
Musterlösung: Für einen weitgehenden Verzicht könnte sprechen, dass die Bedürfnisse anderer Menschen moralische Ansprüche an uns stellen und Hilfsbereitschaft auch persönliche Opfer verlangen kann. Kant geht tatsächlich davon aus, dass Menschen einen Teil ihrer eigenen Wohlfahrt zugunsten anderer einsetzen sollen, ohne dafür eine Gegenleistung erwarten zu können. Er fordert jedoch keine vollständige Selbstaufgabe. Die Förderung der Glückseligkeit anderer auf Kosten aller eigenen grundlegenden Bedürfnisse würde nach seiner Argumentation zu einem Widerspruch führen. Deshalb bezeichnet er die Hilfe für andere als eine weite Pflicht. Sie lässt einen Spielraum dafür, wie und in welchem Umfang Menschen helfen. Aus Kants Position folgt somit eine Verpflichtung zum Wohlwollen, jedoch keine unbegrenzte Verpflichtung zur Selbstaufgabe.