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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Kant: Kritik der Urteilskraft

Veröffentlichung:1.1.1795

Das Medium enthält ausgewählte Abschnitte aus Immanuel Kants „Kritik der Urteilskraft“, in denen Kant grundlegende Merkmale des ästhetischen Urteils und des Schönen untersucht. Im Mittelpunkt steht die Frage, was geschieht, wenn ein Mensch einen Gegenstand als schön beurteilt. Kant unterscheidet zunächst zwischen einem Erkenntnisurteil, das sich auf Eigenschaften eines Gegenstandes bezieht, und einem Geschmacksurteil, das auf dem subjektiven Gefühl von Lust oder Unlust beruht. Schönheit ist für Kant deshalb keine Eigenschaft, die wie Größe, Material oder Form eines Gegenstandes objektiv festgestellt werden kann. Zugleich zeichnet sich ein reines Geschmacksurteil durch ein „uninteressiertes Wohlgefallen“ aus. Wer etwas als schön beurteilt, soll nach Kant kein persönliches Interesse an der Existenz oder dem Besitz des Gegenstandes haben. Dies verdeutlicht er am Beispiel eines Palastes, den ein Mensch schön finden kann, obwohl er ihn weder besitzen noch nutzen möchte und sogar seine gesellschaftliche Funktion ablehnt. In § 6 erweitert Kant diese Überlegung um den Anspruch auf allgemeine Zustimmung. Wer etwas als schön bezeichnet, äußert zwar ein subjektives Geschmacksurteil, erwartet aber zugleich, dass auch andere Menschen diesem Urteil grundsätzlich zustimmen können. Das Schöne bestimmt Kant entsprechend als das, „was ohne Begriffe als Object eines allgemeinen Wohlgefallens vorgestellt wird“.

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der 10. Klasse besonders zur Auseinandersetzung mit den Themen Schönheit, Wahrnehmung, Ästhetik, Subjektivität und menschliche Urteilskraft. Darüber hinaus kann der Text als philosophische Grundlage für die Beschäftigung mit religiöser Kunst, Kirchenräumen, religiösen Symbolen, Architektur und Vorstellungen von Schönheit dienen. Von besonderem didaktischem Wert ist die Spannung zwischen der verbreiteten Auffassung „Schönheit ist Geschmackssache“ und Kants These, dass ein Geschmacksurteil zwar subjektiv ist, gleichzeitig aber einen Anspruch auf allgemeine Zustimmung enthält.

Als Einstieg empfiehlt sich eine konkrete ästhetische Erfahrung. Den Lernenden können unterschiedliche Bilder von Kunstwerken, Kirchen, modernen Gebäuden, Landschaften oder Alltagsgegenständen präsentiert werden. Sie entscheiden zunächst individuell, welche Gegenstände sie als schön empfinden. Anschließend werden die Ergebnisse verglichen. Dabei wird voraussichtlich sichtbar, dass die Urteile unterschiedlich ausfallen. Daraus lässt sich die Leitfrage entwickeln, ob Schönheit ausschließlich eine persönliche Geschmackssache ist oder ob Menschen erwarten, dass andere ihre ästhetischen Urteile nachvollziehen können.

Für die Erschließung von § 1 sollte zunächst Kants Unterscheidung zwischen Erkenntnisurteil und Geschmacksurteil herausgearbeitet werden. Die Lernenden können einen Gegenstand zunächst sachlich beschreiben und anschließend ästhetisch beurteilen. Bei einem Kirchengebäude könnten beispielsweise Größe, Alter, Material und architektonische Form beschrieben werden. Davon wird die Aussage „Ich finde dieses Gebäude schön“ unterschieden. Die Lernenden erkennen auf diese Weise, dass sich die erste Gruppe von Aussagen auf Merkmale des Gegenstandes bezieht, während die zweite Aussage das Empfinden der betrachtenden Person ausdrückt. Damit wird Kants Unterscheidung zwischen objektbezogener Erkenntnis und subjektbezogenem ästhetischem Urteil anschaulich nachvollziehbar.

In einem zweiten Arbeitsschritt sollte der Begriff des „uninteressierten Wohlgefallens“ aus § 2 erschlossen werden. Der Ausdruck kann von Lernenden zunächst missverstanden werden, da „interesselos“ in der Alltagssprache häufig Gleichgültigkeit oder Langeweile bedeutet. Bei Kant bezeichnet er dagegen ein Wohlgefallen, das nicht vom Wunsch nach Besitz, Nutzen oder persönlichem Vorteil bestimmt wird. Das Beispiel des Palastes eignet sich hervorragend zur Verdeutlichung. Kant kann einen Palast als schön beurteilen, obwohl er ihn nicht besitzen möchte und sogar kritisch gegenüber dem gesellschaftlichen Aufwand für ein solches Gebäude eingestellt sein kann. Ästhetisches Gefallen und persönliches Interesse werden somit voneinander unterschieden.

Diese Überlegung lässt sich auf die Lebenswelt der Lernenden übertragen. Sie können Gegenstände sammeln, die sie schön finden, obwohl sie diese weder besitzen noch benutzen möchten. Anschließend kann die Gegenprobe erfolgen: Gibt es Dinge, die man unbedingt besitzen möchte, obwohl man sie nicht schön findet? Dadurch wird deutlich, dass Schönheit, Nutzen, Begehren und persönlicher Vorteil unterschiedliche Kategorien darstellen. Diese Differenzierung fördert zugleich die Fähigkeit, philosophische Begriffe auf konkrete Erfahrungen anzuwenden.

In der weiteren Erarbeitung sollte § 6 in den Mittelpunkt gestellt werden. Kants Aussage, das Schöne sei Gegenstand eines allgemeinen Wohlgefallens, kann zunächst einen scheinbaren Widerspruch erzeugen. Wenn ein Geschmacksurteil subjektiv ist, weshalb beansprucht es dann Zustimmung von anderen? Diese Frage eignet sich besonders für eine Partnerarbeit. Die Lernenden können zunächst Kants Argumentationsgang rekonstruieren. Ein Geschmacksurteil beruht nicht auf einem objektiven Begriff. Es soll zugleich frei von individuellen Interessen sein. Weil die urteilende Person ihr Wohlgefallen nicht mit persönlichen Vorteilen oder individuellen Bedürfnissen begründet, erwartet sie nach Kant, dass auch andere Menschen grundsätzlich zu einem entsprechenden Wohlgefallen gelangen können.

Methodisch kann diese Besonderheit durch einen Vergleich verschiedener Aussagen verdeutlicht werden. Aussagen wie „Der Turm ist 80 Meter hoch“, „Ich möchte diesen Gegenstand besitzen“ und „Dieser Gegenstand ist schön“ können hinsichtlich ihrer jeweiligen Geltungsansprüche untersucht werden. Die erste Aussage lässt sich sachlich überprüfen. Die zweite beschreibt ein persönliches Interesse. Die dritte beruht auf einem subjektiven Gefühl, erhebt nach Kant aber dennoch einen Anspruch darauf, von anderen nachvollzogen werden zu können. Gerade diese Zwischenstellung des Geschmacksurteils bildet den Kern des Textes.

Für den Religionsunterricht bietet sich anschließend eine Anwendung auf religiöse Ästhetik an. Die Lernenden können beispielsweise einen Kirchenraum, ein religiöses Kunstwerk oder ein religiöses Symbol betrachten und zwischen Beschreibung, persönlichem Interesse, religiöser Bedeutung und ästhetischem Urteil unterscheiden. Weiterführend kann diskutiert werden, ob die Schönheit eines Kirchenraumes einen Zugang zu religiöser Erfahrung eröffnen kann oder ob ästhetisches Wohlgefallen und religiöse Erfahrung voneinander unterschieden werden müssen. Dabei sollte Kants Text als philosophische Grundlage dienen, ohne ihm Aussagen über Religion zuzuschreiben, die im vorliegenden Medium nicht enthalten sind.

Zur Ergebnissicherung können die Lernenden Kants Verständnis des Schönen anhand dreier zentraler Aussagen zusammenfassen: Das Geschmacksurteil ist ästhetisch und nicht auf Erkenntnis gerichtet. Das reine Wohlgefallen am Schönen ist ohne persönliches Interesse. Das Geschmacksurteil ist subjektiv und verbindet sich dennoch mit einem Anspruch auf allgemeine Zustimmung. Abschließend können die Lernenden zur Ausgangsfrage zurückkehren, ob Schönheit reine Geschmackssache ist. Dabei sollen sie nun zwischen einer spontanen persönlichen Vorliebe und einem Geschmacksurteil im Sinne Kants unterscheiden. Das Medium fördert damit philosophische Textkompetenz, Wahrnehmungskompetenz, Argumentationsfähigkeit und ästhetische Urteilskompetenz.


Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Zusammenfassen

Fassen Sie Kants Verständnis eines Geschmacksurteils in eigenen Worten zusammen.

Musterantwort: Ein Geschmacksurteil entscheidet nach Kant darüber, ob ein Mensch etwas als schön empfindet. Dabei handelt es sich nicht um ein Erkenntnisurteil über objektiv feststellbare Eigenschaften eines Gegenstandes. Vielmehr wird die Vorstellung eines Gegenstandes auf das betrachtende Subjekt und dessen Gefühl von Lust oder Unlust bezogen. Das Geschmacksurteil ist deshalb ästhetisch und subjektiv. Dennoch unterscheidet Kant ein Geschmacksurteil von einer bloßen persönlichen Vorliebe, weil mit dem Urteil über Schönheit ein Anspruch auf allgemeine Zustimmung verbunden ist.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie Kants Unterscheidung zwischen einem Erkenntnisurteil und einem Geschmacksurteil anhand eines eigenen Beispiels.

Musterantwort: Ein Erkenntnisurteil bezieht sich auf Eigenschaften eines Gegenstandes, über die sachliche Aussagen gemacht werden können. Bei einer Kirche kann beispielsweise festgestellt werden, aus welchem Material sie gebaut wurde oder wie hoch ihr Turm ist. Ein Geschmacksurteil lautet dagegen: „Diese Kirche ist schön.“ Eine solche Aussage beschreibt nach Kant keine objektiv feststellbare Eigenschaft des Gebäudes. Sie bringt das Wohlgefallen des betrachtenden Subjekts zum Ausdruck. Während das Erkenntnisurteil auf Erkenntnis über einen Gegenstand gerichtet ist, bezieht sich das Geschmacksurteil auf das Gefühl der betrachtenden Person.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie anhand des Palastbeispiels, was Kant unter einem „uninteressierten Wohlgefallen“ versteht.

Musterantwort: Kant verdeutlicht mit dem Palastbeispiel, dass ein Mensch einen Gegenstand schön finden kann, ohne ihn besitzen oder benutzen zu wollen. Eine Person kann einen Palast betrachten und ihn schön finden, obwohl sie Prachtgebäude grundsätzlich ablehnt oder keinerlei Interesse daran besitzt, selbst in einem solchen Gebäude zu wohnen. Für die Frage nach der Schönheit ist nach Kant allein entscheidend, ob die Betrachtung des Gegenstandes mit Wohlgefallen verbunden ist. Persönlicher Nutzen, Besitzwünsche oder gesellschaftliche Bewertungen sollen dabei keine Rolle spielen. „Uninteressiert“ bedeutet bei Kant deshalb nicht gelangweilt oder gleichgültig, sondern frei von einem persönlichen Interesse an der Existenz oder Nutzung des Gegenstandes.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren

Analysieren Sie den scheinbaren Widerspruch zwischen der Subjektivität des Geschmacksurteils und Kants Forderung nach allgemeiner Zustimmung.

Musterantwort: Zunächst scheint ein Widerspruch vorzuliegen. Einerseits bezeichnet Kant das Geschmacksurteil als subjektiv, weil es auf dem persönlichen Gefühl von Lust oder Unlust beruht. Andererseits geht er davon aus, dass eine Person, die etwas als schön bezeichnet, auch von anderen eine entsprechende Zustimmung erwartet. Kant löst dieses Problem durch das uninteressierte Wohlgefallen. Wenn das Urteil nicht auf persönlichen Vorteilen, individuellen Bedürfnissen oder dem Wunsch nach Besitz beruht, sieht die urteilende Person ihr Wohlgefallen nicht lediglich durch ihre persönlichen Lebensumstände verursacht. Deshalb erwartet sie, dass auch andere Menschen grundsätzlich zu einem ähnlichen Urteil gelangen können. Diese Allgemeinheit beruht jedoch nicht auf objektiven Begriffen oder beweisbaren Eigenschaften des Gegenstandes. Kant spricht deshalb von einem Anspruch auf subjektive Allgemeinheit.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen

Vergleichen Sie die Aussagen „Das Gebäude ist groß“, „Ich möchte das Gebäude besitzen“ und „Das Gebäude ist schön“ ausgehend von Kants Überlegungen.

Musterantwort: Die Aussage „Das Gebäude ist groß“ bezieht sich auf eine Eigenschaft des Gegenstandes und kann durch bestimmte Maßstäbe überprüft werden. Sie gehört damit grundsätzlich in den Bereich der Erkenntnis. Die Aussage „Ich möchte das Gebäude besitzen“ beschreibt dagegen ein persönliches Interesse und bezieht sich auf das Begehren der Person. Die Aussage „Das Gebäude ist schön“ stellt nach Kant ein ästhetisches Geschmacksurteil dar. Sie beruht auf dem Wohlgefallen des betrachtenden Subjekts. Anders als beim Besitzwunsch soll dieses Wohlgefallen jedoch frei von persönlichem Interesse sein. Zugleich unterscheidet sich das Geschmacksurteil von der ersten Aussage, weil Schönheit nach Kant nicht wie eine objektive Eigenschaft des Gebäudes erkannt oder bewiesen werden kann.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen

Beurteilen Sie ausgehend von Kants Überlegungen die Aussage: „Schönheit ist reine Geschmackssache.“

Musterantwort: Die Aussage stimmt teilweise mit Kants Überlegungen überein, weil Schönheit für ihn nicht einfach eine objektiv feststellbare Eigenschaft eines Gegenstandes ist. Das Geschmacksurteil beruht auf dem Gefühl des betrachtenden Subjekts. In diesem Sinne besitzt die Aussage einen subjektiven Charakter.

Die Formulierung „reine Geschmackssache“ kann jedoch den Eindruck erwecken, jedes Urteil über Schönheit sei lediglich eine private Vorliebe, die keinerlei Anspruch auf Zustimmung anderer Menschen erhebt. Genau dies entspricht Kant nicht. Wer einen Gegenstand als schön bezeichnet, erwartet nach Kant grundsätzlich, dass andere Menschen dieses Wohlgefallen teilen können. Schönheit ist daher weder eine gewöhnliche objektive Eigenschaft noch lediglich eine beliebige persönliche Vorliebe. Kants Position verbindet vielmehr die subjektive Grundlage des ästhetischen Urteils mit einem Anspruch auf allgemeine Zustimmung.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern

Erörtern Sie die Frage, ob ein Gegenstand schön sein kann, obwohl er keinen Nutzen besitzt und man ihn nicht besitzen möchte. Beziehen Sie Kants Begriff des uninteressierten Wohlgefallens in Ihre Argumentation ein.

Musterantwort: Für Kant ist gerade die Unabhängigkeit vom Nutzen und vom Wunsch nach Besitz ein wesentliches Merkmal eines reinen Geschmacksurteils. Ein Mensch kann beispielsweise ein Kunstwerk, ein Gebäude oder eine Landschaft schön finden, ohne daraus einen persönlichen Vorteil ziehen zu wollen. Das ästhetische Wohlgefallen richtet sich auf die Betrachtung des Gegenstandes und nicht auf seinen Nutzen.

Allerdings zeigt die Alltagserfahrung, dass ästhetisches Gefallen und persönliches Interesse häufig miteinander verbunden sind. Menschen können einen Gegenstand schön finden und ihn gerade deshalb besitzen wollen. Daraus folgt jedoch nicht, dass Schönheit und Nutzen dasselbe sind. Kants Unterscheidung ermöglicht vielmehr eine genauere Analyse der eigenen Wahrnehmung. Ein Gegenstand kann demnach als schön beurteilt werden, obwohl er für die betrachtende Person keinen praktischen Nutzen besitzt. Gerade diese Unabhängigkeit von Nutzen und Besitzinteresse bezeichnet Kant als wesentlich für ein reines Geschmacksurteil.


Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Stellung nehmen

Nehmen Sie begründet zu der Aussage Stellung: „Wenn Schönheit nicht objektiv beweisbar ist, kann man über Schönheit nicht sinnvoll diskutieren.“ Beziehen Sie Kants Verständnis des Geschmacksurteils ein.

Musterantwort: Aus Kants Überlegungen folgt nicht, dass Diskussionen über Schönheit sinnlos sind. Zwar kann Schönheit nicht wie eine messbare Eigenschaft eines Gegenstandes bewiesen werden. Das Geschmacksurteil beruht auf dem subjektiven Wohlgefallen. Dennoch erhebt die Person, die etwas als schön bezeichnet, nach Kant einen Anspruch auf Zustimmung anderer. Gerade deshalb können Menschen ihre ästhetischen Urteile miteinander vergleichen und versuchen, ihr Wohlgefallen nachvollziehbar zu machen. Eine Diskussion über Schönheit unterscheidet sich somit von einem sachlichen Beweis, ist aber dennoch sinnvoll. Sie ermöglicht es, unterschiedliche Wahrnehmungen zu begründen, miteinander zu vergleichen und die eigenen Urteile zu reflektieren.

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