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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Kant: Freiheit und Autonomie des Willens

Veröffentlichung:1.1.1787

Das Medium enthält einen Auszug aus Immanuel Kants Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, in dem Kant den Zusammenhang von Freiheit, Autonomie und moralischem Handeln entwickelt. Kant versteht den Willen vernünftiger Wesen als eine Form von Kausalität. Freiheit bedeutet zunächst negativ, dass dieser Wille nicht vollständig durch fremde Ursachen bestimmt wird. Dieser negative Freiheitsbegriff wird von Kant durch einen positiven ergänzt: Freiheit bedeutet nicht Gesetzlosigkeit oder beliebiges Handeln, sondern Autonomie. Ein autonomer Wille gibt sich durch Vernunft selbst das Gesetz seines Handelns. Dem stellt Kant die Heteronomie gegenüber, bei der der Wille durch äußere Ursachen, Bedürfnisse oder andere Einflüsse bestimmt wird. Die Autonomie des Willens führt Kant zum kategorischen Imperativ. Frei handelt ein Mensch demnach, wenn er nach einer Maxime handelt, die er zugleich als allgemeines Gesetz anerkennen kann. Freiheit und moralische Selbstbestimmung gehören damit unmittelbar zusammen. Kant überträgt die Idee der Freiheit schließlich auf alle vernünftigen Wesen. Wer sich selbst als vernünftig Handelnden versteht, muss sich nach Kant zugleich als Urheber seiner Handlungsgrundsätze und damit in praktischer Hinsicht als frei begreifen.

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders für die Themen Freiheit und Verantwortung, Gewissen, Menschenbild, moralische Entscheidungen, Autonomie, Pflicht und Grundlagen ethischen Handelns. Für den Religionsunterricht ist der Text besonders ergiebig, weil er ein anspruchsvolles Verständnis von Freiheit entwickelt, das sich deutlich von einem alltäglichen Verständnis unterscheidet. Freiheit bedeutet bei Kant nicht einfach, tun zu können, was man möchte. Wirkliche Freiheit besteht vielmehr darin, sich selbst durch Vernunft Regeln für das eigene Handeln zu geben und diese Regeln auf ihre allgemeine moralische Geltung zu prüfen.

Als Einstieg eignet sich deshalb die Aussage „Frei sein bedeutet, tun zu können, was man will“. Die Lernenden können zunächst Position beziehen und ihre Auffassung von Freiheit anhand konkreter Beispiele erläutern. Anschließend kann gefragt werden, ob ein Mensch tatsächlich frei ist, wenn er jedem Wunsch und jedem Bedürfnis unmittelbar folgt. Ein Mensch, der beispielsweise unbedingt ein bestimmtes Produkt besitzen möchte und diesem Wunsch nicht widerstehen kann, tut zwar möglicherweise das, was er möchte, ist aber nach Kants Verständnis gerade nicht vollständig selbstbestimmt. Diese Irritation bietet einen geeigneten Zugang zu Kants anspruchsvollerem Freiheitsbegriff.

Die Erarbeitung sollte zunächst zwischen negativer und positiver Freiheit unterscheiden. Negative Freiheit bedeutet im vorliegenden Text zunächst Unabhängigkeit von fremden bestimmenden Ursachen. Diese Bestimmung reicht Kant jedoch nicht aus. Würde Freiheit lediglich bedeuten, keinerlei Gesetz zu unterliegen, wäre freies Handeln mit Willkür oder Zufälligkeit gleichzusetzen. Deshalb entwickelt Kant einen positiven Freiheitsbegriff. Ein freier Wille unterliegt Regeln, aber diesen Regeln kann er aufgrund seiner Vernunft selbst zustimmen. Diese Selbstgesetzgebung bezeichnet Kant als Autonomie.

Für die Lernenden sollte der Unterschied zwischen Autonomie und Heteronomie durch konkrete Situationen verdeutlicht werden. Ein Mensch kann beispielsweise ehrlich sein, weil er Angst vor einer Strafe hat. Er kann ehrlich sein, weil er von anderen gelobt werden möchte. Er kann aber auch ehrlich sein, weil er aufgrund vernünftiger Überlegung die Wahrhaftigkeit seines Handelns als moralisch richtig anerkennt. Die äußere Handlung kann in allen drei Fällen gleich aussehen, ihre Begründung unterscheidet sich jedoch. Dadurch können die Lernenden nachvollziehen, weshalb Kant der Motivation und der Selbstbestimmung durch Vernunft eine besondere Bedeutung beimisst.

Anschließend kann der Zusammenhang von Autonomie und kategorischem Imperativ erschlossen werden. Die Formulierung Kants, nur nach einer Maxime zu handeln, die zugleich als allgemeines Gesetz gelten könne, sollte zunächst sprachlich vereinfacht werden. Die Lernenden können fragen: „Könnte ich vernünftigerweise wollen, dass alle Menschen in einer vergleichbaren Situation nach derselben Regel handeln?“ Dadurch wird deutlich, dass Autonomie gerade nicht bedeutet, individuelle Regeln nach persönlicher Vorliebe zu erfinden. Die selbst gegebenen Regeln müssen vielmehr den Anspruch besitzen, vernünftig verallgemeinert werden zu können.

Zur methodischen Umsetzung eignen sich Fallbeispiele aus der Lebenswelt der Lernenden. Beispiele können das Abschreiben bei einer Prüfung, das bewusste Verbreiten einer falschen Information, das Brechen eines Versprechens, das Ausgrenzen eines Menschen oder das Verschweigen eines Fehlers sein. Die Lernenden formulieren zunächst die jeweilige Maxime der Handlung. Anschließend prüfen sie, ob diese Maxime als allgemeines Gesetz gedacht werden könnte. Dadurch wird der Zusammenhang von Freiheit, Vernunft und moralischem Gesetz praktisch nachvollziehbar.

Ein weiterer Schwerpunkt sollte auf Kants zunächst überraschender Aussage liegen, dass ein freier Wille und ein Wille unter sittlichen Gesetzen letztlich zusammengehören. Im alltäglichen Verständnis werden Freiheit und Regeln häufig als Gegensätze betrachtet. Kant kehrt dieses Verhältnis teilweise um. Wer ausschließlich durch Bedürfnisse, gesellschaftlichen Druck oder andere äußere Faktoren bestimmt wird, handelt für ihn nicht vollständig autonom. Freiheit zeigt sich vielmehr darin, dass sich ein vernünftiges Wesen selbst an moralische Grundsätze bindet, deren Geltung es vernünftig anerkennen kann.

Für den Religionsunterricht bietet sich ein Vergleich mit religiösen Vorstellungen von Freiheit an. Die Lernenden können beispielsweise untersuchen, ob Gebote Freiheit grundsätzlich begrenzen oder ob Regeln auch Orientierung für ein gelingendes und verantwortliches Leben geben können. Kants Vorstellung der Selbstgesetzgebung kann dabei mit der Bedeutung religiöser Gebote, des Gewissens und der Verantwortung gegenüber Mitmenschen verglichen werden. Unterschiede sollten deutlich herausgearbeitet werden. Während Kant die Verbindlichkeit des moralischen Gesetzes aus der Vernunft begründet, können religiöse Ethiken moralische Orientierung zusätzlich auf ein Gottesverständnis, religiöse Traditionen oder ein bestimmtes Menschenbild beziehen.

Auch ein Vergleich zwischen Autonomie und Gewissen ist didaktisch ergiebig. Die Lernenden können diskutieren, ob eine Gewissensentscheidung bereits deshalb moralisch richtig ist, weil sie persönlich getroffen wurde. Aus kantischer Perspektive wäre dies nicht ausreichend. Entscheidend wäre vielmehr, ob die zugrunde liegende Handlungsregel vernünftig begründet und verallgemeinerbar ist. Dadurch lässt sich verhindern, dass Autonomie mit bloßer persönlicher Vorliebe verwechselt wird.

Methodisch empfiehlt sich eine Kombination aus Textarbeit, Begriffsarbeit, Fallanalyse und philosophischem Unterrichtsgespräch. Der Originaltext sollte in Sinnabschnitte gegliedert werden. Die Lernenden können zentrale Begriffe wie Freiheit, Autonomie, Heteronomie, Wille, Maxime, Vernunft und kategorischer Imperativ markieren und in eigenen Worten erklären. Anschließend können die Begriffe in einem Schaubild miteinander verbunden werden. Besonders geeignet ist die gedankliche Abfolge von Vernunft über Freiheit und Autonomie zum moralischen Gesetz.

Als Vertiefung können Lernende diskutieren, ob Selbstbestimmung tatsächlich immer eine Bindung an vernünftige moralische Regeln voraussetzt. Leistungsstärkere Lernende können außerdem untersuchen, ob Kant mit seiner Argumentation die tatsächliche Existenz der Freiheit beweist oder ob er zeigt, dass sich vernünftige Wesen für ihr praktisches Handeln unter der Idee der Freiheit verstehen müssen. Das Medium fördert damit philosophische Textkompetenz, ethische Begriffsbildung, Argumentationsfähigkeit, Deutungskompetenz und religiöse Urteilskompetenz.


Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Beschreiben

Beschreiben Sie Kants Verständnis von Freiheit und Autonomie.

Musterantwort:

Kant versteht Freiheit zunächst als die Fähigkeit des Willens, nicht vollständig durch fremde Ursachen bestimmt zu werden. Diese negative Bestimmung reicht ihm jedoch nicht aus. Freiheit darf nicht bedeuten, ohne Regeln oder beliebig zu handeln.

Deshalb bestimmt Kant Freiheit positiv als Autonomie. Autonomie bedeutet, dass sich ein vernünftiger Wille selbst ein Gesetz gibt. Der Mensch handelt frei, wenn er sich durch seine Vernunft bestimmt und nach Grundsätzen handelt, die er zugleich als allgemeine Gesetze anerkennen kann. Freiheit bedeutet für Kant somit vernünftige Selbstbestimmung.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich I, Operator: Wiedergeben

Geben Sie den Unterschied zwischen Autonomie und Heteronomie nach Kant in eigenen Worten wieder.

Musterantwort:

Autonomie bedeutet Selbstgesetzgebung. Ein autonomer Mensch richtet sein Handeln an Grundsätzen aus, die er aufgrund seiner Vernunft selbst als moralisch verbindlich erkennt.

Heteronomie bedeutet dagegen Fremdbestimmung. Der Wille wird dabei durch etwas anderes bestimmt, beispielsweise durch Bedürfnisse, Wünsche, Vorteile, äußeren Druck oder andere Ursachen. Der wesentliche Unterschied besteht darin, wodurch die Entscheidung bestimmt wird. Bei der Autonomie bestimmt sich der vernünftige Wille selbst, bei der Heteronomie wird er durch andere Faktoren bestimmt.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie Kants Aussage, dass Freiheit nicht Gesetzlosigkeit bedeutet.

Musterantwort:

Auf den ersten Blick könnte Freiheit bedeuten, keinerlei Regeln zu befolgen. Kant lehnt dieses Verständnis ab. Ein völlig gesetzloser Wille wäre nicht vernünftig frei, sondern würde möglicherweise nur zufällig oder aufgrund wechselnder Wünsche handeln.

Freiheit bedeutet für Kant vielmehr, dass der Wille nicht durch fremde Ursachen bestimmt wird, sondern sich durch Vernunft selbst Regeln gibt. Diese Selbstgesetzgebung nennt Kant Autonomie. Ein freier Wille handelt deshalb nicht ohne Gesetz, sondern nach einem Gesetz, das er als vernünftiger Wille selbst anerkennen kann.

Freiheit und Gesetz stehen bei Kant somit nicht grundsätzlich im Widerspruch. Moralische Selbstbindung kann vielmehr Ausdruck von Freiheit sein.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren

Analysieren Sie den Zusammenhang zwischen Freiheit, Autonomie und kategorischem Imperativ in Kants Argumentation.

Musterantwort:

Kant beginnt mit der Annahme, dass Freiheit Unabhängigkeit von fremden bestimmenden Ursachen bedeutet. Ein freier Wille kann jedoch nicht vollständig gesetzlos sein. Deshalb muss er sich selbst ein Gesetz geben. Diese Selbstgesetzgebung bezeichnet Kant als Autonomie.

Das Gesetz eines autonomen Willens muss vernünftig und allgemein gelten können. Eine Person soll deshalb nur nach einer Maxime handeln, die sie zugleich als allgemeines Gesetz anerkennen kann. Genau darin erkennt Kant das Prinzip des kategorischen Imperativs.


Damit ergibt sich eine gedankliche Verbindung: Freiheit führt zur Autonomie, Autonomie bedeutet vernünftige Selbstgesetzgebung und diese Selbstgesetzgebung orientiert sich am Prinzip des kategorischen Imperativs. Deshalb gehören für Kant Freiheit und moralisches Handeln eng zusammen.

Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen


Vergleichen Sie ein alltägliches Verständnis von Freiheit mit Kants Verständnis von Freiheit.

Musterantwort:

Im Alltag wird Freiheit häufig als Möglichkeit verstanden, das tun zu können, was man möchte. Ein Mensch erscheint dann frei, wenn niemand ihn daran hindert, seine Wünsche zu verwirklichen.

Kants Verständnis geht darüber hinaus. Wer lediglich seinen Wünschen folgt, handelt für Kant nicht automatisch frei. Wünsche und Bedürfnisse können den Menschen bestimmen und dadurch eine Form der Fremdbestimmung darstellen. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob eine Person tun kann, was sie möchte.

Freiheit besteht für Kant vielmehr in vernünftiger Selbstbestimmung. Der Mensch muss seine Handlungsgrundsätze prüfen und sich fragen, ob sie als allgemeine Gesetze gelten könnten. Während das alltägliche Verständnis Freiheit häufig mit der Verwirklichung eigener Wünsche verbindet, verbindet Kant Freiheit mit Autonomie und moralischer Vernunft.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie anhand eines selbst gewählten Beispiels, wie sich Autonomie und Heteronomie in einer moralischen Entscheidung unterscheiden können.

Musterantwort:

Ein Lernender entdeckt vor einer Prüfung die Lösungen zu den Aufgaben. Er entscheidet sich, sie nicht zu verwenden.

Diese Entscheidung kann heteronom begründet sein, wenn er ausschließlich deshalb nicht betrügt, weil er Angst vor einer Strafe hat. Sein Verhalten wird dann wesentlich durch eine mögliche äußere Folge bestimmt. Ebenso könnte er auf den Betrug verzichten, weil er von anderen als ehrlich angesehen werden möchte.

Autonom wäre die Entscheidung im kantischen Sinn, wenn der Lernende aufgrund vernünftiger Überlegung erkennt, dass Betrug moralisch nicht als allgemeine Handlungsregel gelten kann. Er verzichtet dann nicht nur aus Angst oder aufgrund eines persönlichen Vorteils, sondern weil er den entsprechenden moralischen Grundsatz selbst als vernünftig anerkennt.

Das Beispiel zeigt, dass bei Kant nicht allein die sichtbare Handlung entscheidend ist. Auch die Grundlage der Willensbestimmung ist für die moralische Beurteilung von Bedeutung.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen

Beurteilen Sie mithilfe von Kants Freiheitsverständnis die Aussage: „Ich bin frei, wenn ich tun kann, was ich will.“

Musterantwort:

Aus kantischer Perspektive beschreibt die Aussage Freiheit nur unzureichend. Wenn ein Mensch einfach das tut, was er gerade möchte, kann sein Verhalten vollständig von seinen Bedürfnissen, Neigungen und Wünschen bestimmt sein. Er wäre dann zwar möglicherweise frei von äußerem Zwang, aber noch nicht autonom im kantischen Sinn.

Kant verbindet Freiheit mit der Fähigkeit, die eigenen Wünsche und Handlungsgrundsätze vernünftig zu prüfen. Ein Mensch zeigt Freiheit gerade auch dann, wenn er sich gegen einen unmittelbaren Wunsch entscheidet, weil er einen moralischen Grundsatz als vernünftig und allgemein gültig anerkennt.

Die Aussage müsste aus kantischer Perspektive deshalb erweitert werden. Freiheit besteht nicht nur darin, eigene Wünsche verwirklichen zu können, sondern vor allem darin, sich selbst aufgrund vernünftiger Grundsätze bestimmen zu können.


Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern

Erörtern Sie die Aussage: „Regeln schränken Freiheit ein.“ Beziehen Sie Kants Verständnis von Autonomie sowie ein Beispiel aus dem Bereich religiöser oder moralischer Regeln in Ihre Überlegungen ein.

Musterantwort:

Für die Aussage spricht zunächst, dass Regeln bestimmte Handlungsmöglichkeiten ausschließen können. Ein Gebot, nicht zu lügen, begrenzt beispielsweise die Möglichkeit, durch eine Lüge einen persönlichen Vorteil zu erreichen. Regeln können deshalb zunächst als Einschränkung individueller Freiheit wahrgenommen werden.

Kants Freiheitsverständnis eröffnet jedoch eine andere Perspektive. Entscheidend ist für ihn, woher die Regel ihre Verbindlichkeit erhält. Wird ein Mensch ausschließlich von außen zu einem Verhalten gezwungen, liegt Heteronomie vor. Erkennt der Mensch dagegen aufgrund seiner Vernunft selbst, dass ein bestimmter Grundsatz moralisch richtig und verallgemeinerbar ist, kann die Bindung an diesen Grundsatz Ausdruck seiner Autonomie sein.

Dies lässt sich auch auf religiöse Gebote beziehen. Ein Mensch kann beispielsweise ein Gebot nur aus Angst vor einer Strafe befolgen. Dann wäre sein Verhalten aus kantischer Perspektive nicht allein deshalb autonom, weil es mit einer moralischen Regel übereinstimmt. Ein Mensch kann eine entsprechende moralische Forderung aber auch vernünftig prüfen und selbst als richtig anerkennen.

Regeln und Freiheit müssen daher nicht grundsätzlich Gegensätze sein. Entscheidend ist, ob Regeln lediglich als äußerer Zwang wirken oder ob ein Mensch ihnen aufgrund eigener vernünftiger Einsicht zustimmt. Kants Begriff der Autonomie macht deutlich, dass Selbstbestimmung auch darin bestehen kann, sich bewusst an moralische Grundsätze zu binden.

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