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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Kant. Meinen - Glauben - Wissen

Veröffentlichung:1.1.1787

Das Medium enthält einen zentralen Auszug aus der Einleitung zu Immanuel Kants Kritik der reinen Vernunft in der zweiten Auflage von 1787. Kant beschäftigt sich darin mit der grundlegenden Frage, woher menschliche Erkenntnis stammt und welche Rolle Erfahrung und Vernunft dabei spielen. Ausgangspunkt ist seine Feststellung, dass alle menschliche Erkenntnis zeitlich mit der Erfahrung beginnt, daraus aber nicht folgt, dass jede Erkenntnis vollständig aus Erfahrung hervorgeht. Kant unterscheidet deshalb zwischen Erkenntnissen a posteriori, die aus Erfahrung gewonnen werden, und Erkenntnissen a priori, die unabhängig von konkreten Erfahrungen Geltung beanspruchen. Als Kennzeichen einer Erkenntnis a priori nennt er Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit. Während Erfahrung lediglich zeigen kann, dass etwas bisher auf eine bestimmte Weise beobachtet wurde, beanspruchen Urteile a priori, dass etwas notwendig so sein muss und keine Ausnahme möglich ist. Kant verweist hierfür unter anderem auf mathematische Aussagen und auf den Gedanken, dass jede Veränderung eine Ursache haben müsse. Am Beispiel des Raumes und des Begriffs der Substanz verdeutlicht er zudem seine Auffassung, dass bestimmte grundlegende Strukturen der Erkenntnis nicht allein aus sinnlichen Erfahrungen hervorgehen. Das Medium eröffnet damit einen Zugang zu Kants Erkenntnistheorie und zu grundlegenden Fragen nach Erfahrung, Vernunft, Wahrheit und den Möglichkeiten menschlicher Erkenntnis.

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Der Text eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders im Zusammenhang mit den Themen Glaube und Vernunft, Religion und Wissenschaft, Gotteserkenntnis, Wahrheit sowie Möglichkeiten und Grenzen menschlicher Erkenntnis. Für den Religionsunterricht ist Kants Fragestellung deshalb von besonderer Bedeutung, weil religiöse Aussagen häufig mit der Frage verbunden sind, was Menschen überhaupt erkennen, erfahren und begründet für wahr halten können. Bevor Lernende beispielsweise diskutieren, ob Aussagen über Gott gewusst, geglaubt oder vernünftig begründet werden können, ist es hilfreich, grundlegend zu klären, wie menschliche Erkenntnis zustande kommt.

Aufgrund der historischen Sprache und der hohen begrifflichen Dichte sollte der Text für Lernende der Jahrgangsstufe 10 schrittweise erschlossen werden. Als Einstieg eignet sich eine lebensweltliche Frage wie „Woher weißt du, dass etwas wahr ist?“ Anschließend können unterschiedliche Aussagen betrachtet werden, beispielsweise „Heute ist es draußen kalt“, „Zwei plus zwei ergibt vier“, „Jedes Ereignis hat eine Ursache“ und „Gott existiert“. Die Lernenden überlegen, welche dieser Aussagen durch Erfahrung überprüft werden können und bei welchen Aussagen andere Formen der Begründung notwendig erscheinen. Dadurch wird Kants Problemstellung vorbereitet, ohne seine Begrifflichkeit bereits vorauszusetzen.

Bei der Textarbeit empfiehlt es sich, zunächst die zentrale These des ersten Abschnitts herauszuarbeiten. Die Lernenden sollten erkennen, dass Kant zwei Aussagen miteinander verbindet, die zunächst widersprüchlich erscheinen können: Alle Erkenntnis beginnt mit Erfahrung, aber nicht jede Erkenntnis stammt aus Erfahrung. Diese Unterscheidung sollte besonders sorgfältig behandelt werden. Lernende können die Aussagen zunächst in eigenen Worten formulieren und anschließend anhand selbst gewählter Beispiele erläutern. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Begriffe lediglich auswendig gelernt werden.

In einem zweiten Arbeitsschritt können die Begriffe a priori und a posteriori eingeführt und gesichert werden. A posteriori bezeichnet Erkenntnisse, deren Grundlage die Erfahrung bildet. A priori bezeichnet bei Kant Erkenntnisse, deren Geltung nicht von einzelnen Erfahrungen abhängig ist. Die Lernenden können Aussagen sammeln und begründet zuordnen. Dabei sollte deutlich werden, dass Kant nicht lediglich zwei zeitlich unterschiedliche Formen des Lernens beschreibt. Entscheidend ist vielmehr die Frage nach dem Geltungsgrund einer Erkenntnis.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen Kants Kriterien der Notwendigkeit und strengen Allgemeinheit. Diese können zunächst anhand einfacher Beispiele aus Mathematik und Alltag erschlossen werden. Eine empirische Aussage wie „Alle Schwäne, die ich bisher gesehen habe, waren weiß“ kann trotz zahlreicher Beobachtungen keine absolute Allgemeingültigkeit garantieren. Eine mathematische Aussage beansprucht dagegen unabhängig von der Anzahl beobachteter Einzelfälle notwendige Geltung. Durch solche Gegenüberstellungen können Lernende nachvollziehen, weshalb Kant Erfahrung allein nicht als ausreichende Grundlage für notwendige und streng allgemeine Aussagen betrachtet.

Für leistungsstärkere Lerngruppen bietet sich eine Auseinandersetzung mit Kants Bezug auf David Hume an. Dabei kann vereinfacht herausgearbeitet werden, dass Hume die Vorstellung notwendiger Zusammenhänge kritisch hinterfragt und die Erwartung bestimmter Ursache Wirkung Beziehungen wesentlich mit wiederholter Erfahrung und Gewohnheit verbindet. Kant wendet dagegen ein, dass der Begriff der Ursache einen Anspruch auf Notwendigkeit enthält, der nicht allein aus wiederholten Beobachtungen erklärt werden könne. Dadurch erhalten Lernende einen ersten Einblick in einen grundlegenden philosophischen Streit über die Herkunft menschlicher Erkenntnis.

Eine religionspädagogische Vertiefung sollte schließlich die erkenntnistheoretischen Überlegungen auf religiöse Fragestellungen beziehen. Die Lernenden können untersuchen, ob Aussagen über Gott in derselben Weise durch Erfahrung begründet werden können wie Aussagen über beobachtbare Gegenstände. Ebenso kann diskutiert werden, ob die Grenzen empirischer Erkenntnis automatisch bedeuten, dass religiöse Aussagen bedeutungslos sind. Dabei sollte zwischen der Frage nach der empirischen Überprüfbarkeit einer Aussage und der Frage nach ihrer religiösen, existenziellen oder philosophischen Bedeutung unterschieden werden. Persönliche Glaubensüberzeugungen der Lernenden müssen nicht offengelegt werden. Im Mittelpunkt stehen die Argumente und die unterschiedlichen Formen ihrer Begründung.

Methodisch bietet sich eine Abfolge aus Einzelarbeit, Austausch in Kleingruppen und gemeinsamer Ergebnissicherung an. Schwierige Textstellen können in heutige Sprache übertragen werden. Begriffe wie Erkenntnis, Erfahrung, empirisch, a priori, a posteriori, Notwendigkeit und Allgemeinheit sollten in einem Glossar festgehalten werden. Zur Ergebnissicherung können Lernende Kants Gedankengang mit eigenen Beispielen erklären. Eine abschließende Transferphase kann die Frage behandeln, welche Bedeutung Kants Unterscheidung für das Verhältnis von Wissen, Vernunft und religiösem Glauben besitzt. Damit fördert das Medium insbesondere Textkompetenz, Begriffsbildung, Argumentationsfähigkeit, Wahrnehmungskompetenz und religiöse Urteilskompetenz.


Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Beschreiben

Beschreiben Sie, wie Kant das Verhältnis von Erfahrung und Erkenntnis bestimmt.

Musterantwort:

Kant geht davon aus, dass alle menschliche Erkenntnis mit Erfahrung beginnt. Gegenstände wirken auf die menschlichen Sinne und erzeugen Eindrücke und Vorstellungen. Der Verstand verarbeitet diese Eindrücke, indem er sie beispielsweise miteinander vergleicht und verbindet. Kant betont jedoch, dass daraus nicht folgt, dass sämtliche Erkenntnis aus der Erfahrung stammt. An Erkenntnis sind nach Kant sowohl sinnliche Eindrücke als auch Leistungen des menschlichen Erkenntnisvermögens beteiligt.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich I, Operator: Wiedergeben

Geben Sie Kants Unterscheidung zwischen Erkenntnissen a priori und Erkenntnissen a posteriori in eigenen Worten wieder.

Musterantwort:

Erkenntnisse a posteriori beruhen auf Erfahrung. Menschen gewinnen sie dadurch, dass sie etwas wahrnehmen und aus diesen Wahrnehmungen Erkenntnisse ableiten. Erkenntnisse a priori besitzen ihre Geltung dagegen unabhängig von konkreten Erfahrungen. Kant verbindet Erkenntnisse a priori insbesondere mit Notwendigkeit und strenger Allgemeinheit. Sie gelten nicht nur deshalb, weil etwas bisher immer so beobachtet worden ist, sondern beanspruchen, dass es notwendig und ohne Ausnahme gilt.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie die Aussage Kants, dass zwar alle Erkenntnis mit Erfahrung beginnt, aber nicht alle Erkenntnis aus Erfahrung entspringt.

Musterantwort:

Kant unterscheidet zwischen dem zeitlichen Beginn einer Erkenntnis und ihrer Grundlage. Ohne Wahrnehmungen würde das menschliche Erkenntnisvermögen zunächst nicht tätig werden. Deshalb beginnt Erkenntnis mit sinnlicher Erfahrung. Der Mensch nimmt jedoch nach Kant nicht lediglich passiv Informationen auf. Das eigene Erkenntnisvermögen verarbeitet und ordnet das Wahrgenommene. Deshalb kann Erfahrung ein Zusammenspiel aus sinnlichen Eindrücken und Leistungen des Erkenntnisvermögens sein. Kants Aussage bedeutet somit, dass Erfahrung zwar der Ausgangspunkt menschlicher Erkenntnis ist, aber nicht zwingend die einzige Quelle aller Bestandteile unserer Erkenntnis darstellt.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Herausarbeiten

Arbeiten Sie die beiden Merkmale heraus, anhand derer Kant Erkenntnisse a priori von empirischen Erkenntnissen unterscheidet.

Musterantwort:

Kant nennt Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit als wesentliche Kennzeichen einer Erkenntnis a priori. Notwendigkeit bedeutet, dass eine Aussage nicht nur tatsächlich gilt, sondern dass sie nicht anders sein kann. Erfahrung kann nach Kant lediglich zeigen, dass etwas bisher auf eine bestimmte Weise beobachtet wurde. Sie kann jedoch nicht allein beweisen, dass es notwendigerweise immer so sein muss.

Das zweite Kennzeichen ist die strenge Allgemeinheit. Eine streng allgemeine Aussage lässt keine Ausnahme zu. Empirische Beobachtungen können dagegen nur zu einer verallgemeinerten Aussage darüber führen, was bisher beobachtet worden ist. Deshalb betrachtet Kant Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit als Hinweise darauf, dass eine Erkenntnis nicht ausschließlich aus Erfahrung gewonnen worden sein kann.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren

Analysieren Sie, welche Funktion die Beispiele aus der Mathematik und der Kausalität für Kants Argumentation besitzen.

Musterantwort:

Die Beispiele sollen Kants Behauptung belegen, dass es tatsächlich Erkenntnisse gibt, die Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit beanspruchen. Mathematische Aussagen gelten nach Kant nicht lediglich deshalb, weil Menschen sie in vielen Fällen bestätigt gefunden haben. Sie beanspruchen notwendige und allgemeine Geltung.

Mit dem Beispiel der Kausalität verdeutlicht Kant einen ähnlichen Gedanken. Die Aussage, dass jede Veränderung eine Ursache haben müsse, soll nicht lediglich ausdrücken, dass Menschen bisher häufig beobachtet haben, dass auf ein Ereignis ein anderes folgt. Kant geht vielmehr davon aus, dass mit dem Begriff der Ursache eine notwendige Verbindung von Ursache und Wirkung verbunden ist. Beide Beispiele unterstützen somit seine These, dass menschliche Erkenntnis Bestandteile besitzt, die sich nicht allein aus einzelnen Erfahrungen erklären lassen.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen

Vergleichen Sie empirische Allgemeinheit und strenge Allgemeinheit bei Kant.

Musterantwort:

Empirische Allgemeinheit entsteht durch wiederholte Erfahrungen. Wenn Menschen sehr häufig dieselbe Beobachtung machen, können sie daraus eine allgemeine Regel bilden. Diese bleibt jedoch grundsätzlich für Ausnahmen offen. Eigentlich kann eine solche Aussage nur bedeuten, dass nach allen bisherigen Beobachtungen keine Ausnahme festgestellt wurde.

Strenge Allgemeinheit besitzt dagegen einen anderen Anspruch. Eine streng allgemeine Aussage soll ausnahmslos gelten. Es soll nicht möglich sein, dass irgendwann ein widersprechender Einzelfall auftritt. Nach Kant kann eine solche Allgemeingültigkeit deshalb nicht allein auf Erfahrung beruhen. Strenge Allgemeinheit ist für ihn gemeinsam mit Notwendigkeit ein Kennzeichen von Erkenntnissen a priori.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen

Beurteilen Sie unter Bezugnahme auf Kant die Aussage: „Nur was durch Erfahrung überprüft werden kann, kann als Erkenntnis gelten.“

Musterantwort:

Aus der Perspektive des vorliegenden Kanttextes greift diese Aussage zu kurz. Kant misst der Erfahrung zwar eine grundlegende Bedeutung bei, da alle menschliche Erkenntnis mit Erfahrung beginnt. Dennoch bestreitet er, dass sämtliche Erkenntnis vollständig aus Erfahrung stammt.

Als Argument verweist Kant auf Aussagen, die Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit beanspruchen. Erfahrung kann immer nur zeigen, was bisher beobachtet wurde. Aus einer noch so großen Zahl einzelner Beobachtungen folgt nach Kant nicht ohne Weiteres, dass eine Aussage ausnahmslos und notwendig gelten muss. Gerade mathematische Aussagen dienen ihm deshalb als Beispiel für Erkenntnisse a priori.

Auf Grundlage von Kants Argumentation ist die Behauptung daher nicht überzeugend, wenn sie Erfahrung zur einzigen möglichen Grundlage jeder Erkenntnis erklärt. Kant versteht Erkenntnis vielmehr als ein Zusammenspiel dessen, was Menschen durch ihre Sinne erhalten, und dessen, was ihr Erkenntnisvermögen zur Verarbeitung des Erfahrenen beiträgt.


Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern

Erörtern Sie ausgehend von Kants Unterscheidung zwischen Erfahrung und Erkenntnis a priori, welche Bedeutung seine Überlegungen für die Frage nach religiöser Erkenntnis haben können.

Musterantwort:

Für die Diskussion religiöser Erkenntnis ist zunächst bedeutsam, dass Kant Erfahrung nicht zur alleinigen Quelle menschlicher Erkenntnis erklärt. Daraus lässt sich die Frage entwickeln, ob Aussagen, die nicht unmittelbar durch sinnliche Erfahrung überprüft werden können, deshalb automatisch ohne vernünftige Grundlage sind. Kants Text zeigt zunächst, dass eine solche Gleichsetzung von Erkenntnis und empirischer Beobachtung zu einfach wäre.

Gleichzeitig folgt daraus nicht, dass religiöse Aussagen automatisch Erkenntnisse a priori darstellen. Kants Kriterien sind anspruchsvoll. Eine Erkenntnis a priori zeichnet sich durch Notwendigkeit und strenge Allgemeinheit aus. Die bloße Tatsache, dass eine Aussage nicht empirisch überprüfbar ist, macht sie daher noch nicht zu einer Erkenntnis a priori.

Für religiöse Fragestellungen ergibt sich daraus eine wichtige Differenzierung. Bei Aussagen über Gott muss untersucht werden, welchen Erkenntnisanspruch sie überhaupt erheben und wie dieser begründet wird. Naturwissenschaftliche Aussagen, mathematische Aussagen und religiöse Aussagen können unterschiedliche Formen der Begründung besitzen. Kants Text liefert somit keine einfache Bestätigung religiöser Aussagen, eröffnet aber eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Frage, welche Möglichkeiten und Grenzen menschliche Erfahrung und Vernunft für Aussagen über Wirklichkeit besitzen.

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12.2 / 1. Grundzüge christlicher Moral im Kontext philosophischer Ethik.

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