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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Das ganze Web schaut zu

Veröffentlichung:1.1.2010

Das Medium „Das ganze Web schaut zu“ von Dirk von Gehlen, erschienen am 18. Dezember 2010 in der Süddeutschen Zeitung, thematisiert die Veröffentlichung von Bildern und Videos von Kindern im Internet und die damit verbundenen Folgen für Privatsphäre, Persönlichkeitsrechte und digitale Identität. Ausgangspunkt ist das Beispiel der vierjährigen Hannah, deren Mutter ein Video ihrer weinenden Tochter ins Internet stellt, damit die Großmutter es unkompliziert ansehen kann. Der ursprünglich für einen kleinen familiären Kreis gedachte Film erreicht jedoch mehrere hunderttausend Menschen und wird von fremden Personen angesehen und kommentiert. An diesem Beispiel erläutert der Autor den Begriff des „digitalen Fußabdrucks“ und macht deutlich, dass Informationen, Bilder und Videos im Internet langfristig auffindbar bleiben und Auswirkungen auf das spätere Leben eines Menschen haben können. Dabei richtet der Text den Blick nicht nur auf den häufig problematisierten Medienumgang Jugendlicher, sondern insbesondere auf die Verantwortung von Eltern, die bereits Bilder ihrer sehr jungen Kinder veröffentlichen. Studienergebnisse zur frühen digitalen Präsenz von Kindern erweitern das konkrete Beispiel und führen zu grundlegenden Fragen nach Selbstbestimmung, Verantwortung, Schutz der Privatsphäre und einem verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien.

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Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders zur Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung, Selbstbestimmung und dem Schutz der Persönlichkeit in einer digital geprägten Lebenswelt. Der Text ermöglicht es den Lernenden, ethische Fragestellungen an einem konkreten und lebensnahen Beispiel zu erschließen. Als Einstieg kann zunächst nur die Situation Hannahs vorgestellt werden. Die Lernenden können spontan beurteilen, welche Personen in dieser Situation Verantwortung tragen und wer darüber entscheiden sollte, ob ein solches Video veröffentlicht werden darf. Anschließend kann der vollständige Text gelesen und hinsichtlich der beteiligten Personen, ihrer Interessen und möglicher Folgen der Veröffentlichung erschlossen werden. Besonders ergiebig ist die Frage, ob Eltern grundsätzlich über die digitale Darstellung ihrer Kinder entscheiden dürfen und an welchem Punkt das Recht des Kindes auf Selbstbestimmung Vorrang erhalten muss. Dabei sollte nicht vorschnell eine eindeutige Bewertung vorgegeben werden. Vielmehr können die Lernenden unterschiedliche Perspektiven einnehmen und zwischen der ursprünglichen Absicht der Mutter, der möglichen Wahrnehmung des Kindes sowie den Reaktionen einer anonymen Öffentlichkeit unterscheiden. Methodisch bietet sich hierzu eine strukturierte Fallanalyse an, bei der zunächst die Situation beschrieben, anschließend das ethische Problem formuliert und schließlich unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten und deren Folgen untersucht werden. Eine Positionslinie im Unterricht kann sichtbar machen, wie unterschiedlich die Veröffentlichung privater Bilder bewertet wird. Aussagen wie „Eltern dürfen Bilder ihrer kleinen Kinder im Internet veröffentlichen“ oder „Was einmal im Internet steht, kann die eigene Zukunft beeinflussen“ bieten Gesprächsanlässe, die anschließend begründet diskutiert werden können. Ebenso eignet sich eine Perspektivübernahme, bei der die Lernenden die Situation aus Sicht des Kindes, der Mutter, der Großmutter und einer fremden Person im Internet betrachten. Für den Religionsunterricht lässt sich die Diskussion anschließend auf die Frage nach dem christlichen Menschenbild beziehen. Die Vorstellung von der besonderen und unverfügbaren Würde jedes Menschen eröffnet einen Zugang zu der Frage, ob Menschen zu Objekten öffentlicher Betrachtung gemacht werden dürfen, wenn sie einer Veröffentlichung nicht selbstbestimmt zustimmen können. Dazu können biblische Aussagen zur Gottebenbildlichkeit des Menschen und zur Verantwortung für den Mitmenschen herangezogen werden. Auch das Gebot der Nächstenliebe kann daraufhin untersucht werden, welche Verantwortung daraus für das eigene Verhalten in digitalen Räumen entsteht. Für ältere Lernende bietet sich darüber hinaus eine vertiefende ethische Urteilsbildung an. Sie können Kriterien wie Menschenwürde, Freiheit, Zustimmung, Fürsorge, Verantwortung, mögliche Folgen und Schutz der Privatsphäre entwickeln und auf den Fall anwenden. Da der Artikel aus dem Jahr 2010 stammt, ist zudem ein Vergleich mit der heutigen Medienwirklichkeit didaktisch besonders sinnvoll. Die Lernenden können untersuchen, inwiefern sich die im Text angesprochenen Probleme durch soziale Netzwerke, Messenger, Kurzvideos und die alltägliche Veröffentlichung von Kinderbildern verändert oder verstärkt haben. Dabei kann auch der heute verbreitete Begriff „Sharenting“ thematisiert werden. Als Transferaufgabe können die Lernenden Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildern anderer Menschen formulieren oder einen begründeten Leitfaden für Eltern entwickeln, der die Rechte und Interessen von Kindern berücksichtigt. Das Medium unterstützt damit sowohl die Förderung der Medienkompetenz als auch die religiös ethische Urteilskompetenz und regt dazu an, Verantwortung nicht nur als abstrakten moralischen Begriff, sondern als konkrete Aufgabe im digitalen Alltag zu verstehen.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

Sekundarstufe II | E1 Religion und Mensch in einer pluralen Welt

E1.2 Anthropologie und Religion.

E1.2 Anthropologie und Religion.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 11/1 Was ist der Mensch?

11.1 / 3. Der Mensch und seine Verantwortung.

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