Dignitatis humanae (lat. für „Würde des Menschen“) heißt nach ihren Anfangsworten die Erklärung über die Religionsfreiheit, die vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert und am 7. Dezember 1965 von Papst Paul VI. promulgiert wurde.
Wesentlicher Inhalt der Erklärung ist die Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit als Menschenrecht durch die römisch-katholische Kirche: „Das Vatikanische Konzil erklärt, dass die menschliche Person das Recht auf religiöse Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen von jedem Zwang sowohl vonseiten einzelner und gesellschaftlicher Gruppen wie jeglicher menschlicher Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand gezwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, privat und öffentlich als einzelner oder in Verbindung mit anderen […] nach seinem Gewissen zu handeln.“ (DH 2)