Das Kinderkopftuch verbieten? In diesem Video aus der Reihe „Religion in 90 Sekunden“ spricht Wolfgang Reinbold mit dem Göttinger Juristen und Spezialisten für Religionsverfassungsrecht, Prof. Dr. Hans Michael Heinig, über die rechtlichen Grenzen staatlicher Eingriffe in die Religionsfreiheit – speziell im Hinblick auf ein mögliches Verbot des Kinderkopftuchs. Die Diskussion wirft zentrale Fragen auf: Darf der Staat in die religiöse Erziehung eingreifen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Heinig macht deutlich, dass nach der deutschen Verfassungsordnung ein Grundrechtseingriff immer einer hinreichend gewichtigen Begründung bedarf – etwa dem Schutz anderer Grundrechte. Gerade bei Kindern unter 14 Jahren liegt das Erziehungsrecht vor allem bei den Eltern, auch in religiösen Fragen. Zwar darf die Schule ein reflektiertes Verhältnis zur eigenen Herkunft fördern, doch ein pauschales Kopftuchverbot lässt sich juristisch kaum rechtfertigen. Das Gespräch warnt vor einer Überreaktion in öffentlichen Debatten und plädiert für einen besonnenen Umgang mit religiöser Vielfalt im Rechtsstaat.