Die päpstliche Unfehlbarkeit
Am 20. September wurde im Glaubenskompass mit dem katholischen Priester und Buchautor Ulrich Willer über das Dogma der päpstlichen Unfehlbarkeit gesprochen, das 1870 auf dem Ersten Vatikanischen Konzil definiert wurde.
1. Was bedeutet "päpstliche Unfehlbarkeit"?
Unfehlbar ist der Papst nur unter ganz bestimmten Bedingungen:
Er muss ex cathedra, also offiziell in seiner Funktion als Lehrer aller Gläubigen sprechen.
Es muss um eine Frage des Glaubens oder der Sittenlehre gehen.
Seine Entscheidung muss endgültig und feierlich verkündet werden.
Diese Voraussetzungen gelten selten; das letzte Mal wurde 1950 ein solcher Akt vollzogen (Mariä Himmelfahrt).
2. Der Papst als Diener des überlieferten Glaubens
Der Papst kann nicht beliebig Dogmen definieren. Er ist an den überlieferten Glauben der Kirche gebunden und führt diesen weiter. In der Praxis bedeutet das: Der Papst untersteht auch selbst dem Glauben der Kirche – es handelt sich also nicht um eine diktatorische Machtfülle.
3. Kontext der Dogmatisierung 1870
Die Dogmatisierung erfolgte im historischen Kontext des 19. Jahrhunderts:
Zeit gesellschaftlicher Umbrüche (Industrialisierung, politische Modernisierung).
Innerkirchlich sollte der Zusammenhalt gestärkt werden, z. B. im Kulturkampf unter Bismarck.
Es war auch eine Reaktion auf Glaubenszweifel und Autoritätsverlust.
4. Reaktionen und Konsequenzen
Das Dogma stieß inner- wie außerkirchlich auf Kritik:
Es kam zur Abspaltung der Altkatholiken in Deutschland.
Manche Staaten sahen darin einen bedrohlichen Machtanspruch Roms.
Dennoch blieb es ein innerkirchlicher Akt, der sich nur auf Glaubensfragen bezieht.
5. Demokratie und Kirche
Willer betont: Die Kirche sei keine Demokratie, sondern berufe sich auf göttlichen Ursprung (Hierarchie = „heilige Ordnung“). Mitbestimmung durch Laien (z. B. Pfarrgemeinderäte) sei möglich, aber in Glaubensfragen habe die Kirche ihre eigene, nicht-demokratische Struktur.
6. Bilanz und heutige Bedeutung
Das Dogma habe die Kirche in einer unruhigen Zeit gestärkt, so Willer. In der Praxis spiele es heute nur eine untergeordnete Rolle, da der Großteil päpstlicher Aussagen (z. B. Enzykliken) nicht unter Unfehlbarkeitsanspruch steht.