Die Anregung "Leuenberger Konkordie" mit sechs Seiten stellt die Grundlage der Zusammenarbeit der evangelischen Kirchen in Europa: lutherische, reformierte und aus ihnen hervorgegangenen unierten Kirchen sowie die ihnen verwandten vorreformatorischen Kirchen der Waldenser und der Böhmischen Brüder stellen aufgrund ihrer Lehrgespräche unter sich das gemeinsame Verständnis des Evangeliums fest. Damit wurde sie zum Gründungsdokument der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa. Daraus entstand die Union evangelischer Kirchen (UEK) der Grundstein der heutigen Evangelische Kirche in Deutschland (EKD).
Die Leuenberger Konkordie von 1973 gehört zu den wichtigsten ökumenischen Dokumenten des Protestantismus in Europa. In ihr erklären lutherische, reformierte, unierte sowie einige verwandte Kirchen, dass sie trotz ihrer unterschiedlichen konfessionellen Traditionen ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums teilen und deshalb Kirchengemeinschaft verwirklichen können. Das Dokument zeigt, wie historische Konflikte, insbesondere um das Abendmahl, die Christologie und die Prädestinationslehre, durch intensive Lehrgespräche neu bewertet wurden. Die Konkordie hält fest, dass die früheren Lehrverurteilungen die beteiligten Kirchen heute nicht mehr treffen und daher kein Hindernis für Gemeinschaft darstellen. Im Zentrum steht die Überzeugung, dass die wahre Einheit der Kirche auf der gemeinsamen Verkündigung des Evangeliums und der gemeinsamen Feier der Sakramente beruht. Daraus entsteht ein Modell kirchlicher Gemeinschaft, das Einheit ermöglicht, ohne die Vielfalt unterschiedlicher Traditionen aufzuheben.