Das Medium eignet sich besonders für einen problemorientierten und urteilsorientierten Religionsunterricht, da es nicht von einem bereits feststehenden Urteil über die Kirchen im Nationalsozialismus ausgeht. Ausgangspunkt ist vielmehr die provokante These, die Kirchen hätten immer die Mächtigen unterstützt. Eine lebensweltlich gestaltete Herausforderung konfrontiert die Lernenden mit dieser Behauptung und fordert sie auf, zunächst ihr Vorwissen und ihre eigenen Einschätzungen einzubringen. Diese Ausgangssituation sollte im Unterricht bewusst zunächst offengehalten werden. Die Lernenden können sich spontan positionieren und ihre Vermutungen begründen. Die Aussagen können dokumentiert und am Ende der Unterrichtssequenz erneut aufgegriffen werden. Dadurch wird sichtbar, ob und wie sich Urteile durch die Beschäftigung mit historischen Quellen verändert oder ausdifferenziert haben.
Eine besondere Stärke des Mediums liegt in der konsequenten Arbeit mit historischen Quellen. Lernende begegnen nicht nur nachträglichen Darstellungen, sondern untersuchen unter anderem das Parteiprogramm der NSDAP, kirchliche Stellungnahmen, Fotografien, Wahlpropaganda, das Reichskonkordat und theologische Texte. Dabei sollte im Unterricht zwischen Beschreibung, Analyse, historischer Einordnung und Bewertung unterschieden werden. Bei Bildquellen bietet sich beispielsweise ein dreistufiges Vorgehen an. Zunächst beschreiben die Lernenden möglichst genau das Sichtbare, anschließend untersuchen sie Inszenierung und mögliche Aussageabsichten und schließlich ordnen sie die Darstellung mithilfe zusätzlicher Informationen historisch ein. Gerade das auf Seite 7 verwendete Bild Hitlers beim Verlassen der Marinekirche eignet sich dazu, die Wirkung politischer Bildinszenierung zu thematisieren. Das Material weist darauf hin, dass das Foto vor 1933 von der NSDAP für die Ansprache kirchentreuer Wähler verwendet wurde. Lernende können so erkennen, dass historische Bilder nicht lediglich Wirklichkeit abbilden, sondern in politischen Zusammenhängen gezielt mit Bedeutungen versehen werden können.
Für die Textarbeit empfiehlt sich eine arbeitsteilige Erschließung. Gruppen können unterschiedliche kirchliche Positionen untersuchen und anschließend miteinander vergleichen. Besonders geeignet ist hierfür das im Material dokumentierte breite Meinungsspektrum innerhalb der evangelischen Kirche. Es reicht von einer theologischen Annäherung der Deutschen Christen an den Nationalsozialismus über eine grundsätzliche Ablehnung bis zu Positionen, die Zustimmung zu bestimmten politischen Vorstellungen mit Kritik am nationalsozialistischen Rassedenken verbanden. Durch eine Gegenüberstellung können Lernende nachvollziehen, weshalb die pauschale Aussage „die Kirche“ habe sich auf eine bestimmte Weise verhalten, historisch problematisch ist. Wichtig ist dabei, zwischen Kirchenleitungen, kirchlichen Organisationen, Gemeinden und dem Handeln einzelner Christinnen und Christen zu unterscheiden.
Religionspädagogisch besonders ergiebig ist die Frage nach dem Verhältnis von christlichem Glauben und politischer Verantwortung. Die historischen Quellen sollten deshalb nicht ausschließlich im Sinne eines kirchengeschichtlichen Wissenserwerbs behandelt werden. Lernende können vielmehr untersuchen, welche theologischen Argumente für Zustimmung, Abgrenzung oder Widerstand verwendet wurden. Einen wichtigen Bezugspunkt bildet die erste These der Barmer Theologischen Erklärung, die Jesus Christus als maßgebliche Grundlage kirchlicher Verkündigung hervorhebt und die Anerkennung anderer Mächte als gleichrangige Offenbarungsquellen zurückweist. Von hier aus können Lernende diskutieren, wann Loyalität gegenüber staatlicher Autorität Grenzen haben muss und welche Kriterien christliches Handeln gegenüber staatlichem Unrecht bestimmen können.
Das Material bietet zugleich gute Möglichkeiten für eine binnendifferenzierte Unterrichtsgestaltung. Vorgesehen sind Aufgaben mit unterschiedlichen Anforderungsniveaus sowie verschiedene Formen von Einzelarbeit, Partnerarbeit und Gruppenarbeit. Selbstständige Quellenarbeit, Recherche und die Dokumentation der Ergebnisse in einer Mappe oder einem Portfolio spielen eine zentrale Rolle. Rund zwei Drittel der Arbeit sind als kooperative Lernformen vorgesehen. Diese Struktur kann übernommen oder an die jeweilige Lerngruppe angepasst werden. Lernende mit größerem Unterstützungsbedarf können beispielsweise Quellen mit Leitfragen, Begriffserklärungen und vorgegebenen Kategorien bearbeiten. Leistungsstärkere Lernende können Positionen eigenständig vergleichen, historische Widersprüche herausarbeiten oder Kriterien für ein begründetes theologisches Urteil entwickeln.
Besonders sinnvoll sind produktionsorientierte Verfahren, wenn sie auf einer vorherigen Quellenanalyse aufbauen. Das Material schlägt beispielsweise innere Monologe zu Personen des kirchlichen Widerstands vor. Lernende können sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Widerstand geleistet werden soll, und dabei das Liebesgebot Jesu berücksichtigen. Eine solche Perspektivübernahme fördert die Wahrnehmung historischer Entscheidungssituationen, darf aber nicht zu einer unkritischen Identifikation führen. Deshalb sollte anschließend geklärt werden, welche Aussagen durch Quellen belegt sind und welche Gedanken von den Lernenden im Rahmen der Aufgabe ergänzt wurden. Ebenso können fiktive Gespräche, Stellungnahmen, begründete Urteile oder kurze Redebeiträge für eine Diskussion erstellt werden.
Bei der Beschäftigung mit Widerstand ist darauf zu achten, nicht ausschließlich prominente Personen wie Dietrich Bonhoeffer oder Alfred Delp in den Mittelpunkt zu stellen. Das Medium weist ausdrücklich darauf hin, dass neben bekannten Persönlichkeiten auch weniger bekannte Formen der Hilfe und des Widerspruchs existierten. Die Quelle zu Katharina Staritz bietet hierfür einen anschaulichen Zugang. Ihre Bitte, als jüdisch gekennzeichnete christliche Gemeindemitglieder beim Gottesdienst zu unterstützen und vor Ausgrenzung zu schützen, ermöglicht die Diskussion darüber, wo Widerstand beginnt und welche Bedeutung konkrete Hilfe im Alltag besitzen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt sollte auf der Auseinandersetzung mit Schuld und Verantwortung nach 1945 liegen. Die Stuttgarter Schulderklärung eignet sich dazu, unterschiedliche Dimensionen von persönlicher, institutioneller und gesellschaftlicher Verantwortung zu unterscheiden. In ihr bekannte die evangelische Kirche, nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet und nicht stärker geliebt zu haben. Durch den Vergleich mit kritischen Reaktionen auf diese Erklärung können Lernende erkennen, dass auch die nachträgliche Auseinandersetzung mit kirchlicher Schuld konfliktreich verlief. Methodisch eignet sich hierzu eine strukturierte Diskussion, in der unterschiedliche Positionen zunächst quellenbezogen rekonstruiert und erst danach bewertet werden.
Für den Abschluss der Sequenz bietet sich die Rückkehr zur Ausgangsthese an. Die Lernenden können Argumente für und gegen die Behauptung sammeln, die Kirchen hätten die Mächtigen unterstützt, diese nach ihrer historischen Tragfähigkeit gewichten und anschließend ein begründetes eigenes Urteil formulieren. Entscheidend ist nicht ein einheitliches Ergebnis der Lerngruppe, sondern die Fähigkeit, zwischen Anpassung, Zustimmung, Schweigen, institutionellem Eigeninteresse, Hilfe und Widerstand zu differenzieren. Zugleich sollte der Gegenwartsbezug ausdrücklich hergestellt werden: Welche Verantwortung haben Kirchen heute gegenüber Staat und Gesellschaft? Wann müssen sie widersprechen? Welche Bedeutung haben Menschenwürde, Nächstenliebe und der Schutz verfolgter Menschen für kirchliches Handeln? Damit verbindet das Medium historische Bildung mit theologischer Reflexion und ethischer Urteilsbildung. Eine Kooperation mit dem Geschichtsunterricht ist besonders sinnvoll, da das Material grundlegende Kenntnisse über den Nationalsozialismus voraussetzt und selbst ausdrücklich eine fächerübergreifende beziehungsweise parallele Behandlung empfiehlt.
Der Einstieg gelingt über ein Bild zu Hitlers Kirchenbesuch. Die Wirkung des Bildes wird diskutiert. Hitler erscheint als gläubiger Katholik und es kann angenommen werden, er würde sich für die Kirche einsetzen oder ihr zumindest nicht schaden. Das volle Ausmaß dieses Schadens wird in den nächsten vierzehn Stunden aufgedeckt und untersucht.
Anschließend werden die Begriffe „Staatsbürger“, „Volksgenosse“ und „deutsches Blut“ sowie der Begriff „positives Christentum“ beschrieben. Quellen dazu liegen bei. In einem weiteren Schritt wird die Veränderung des Verhältnisses zwischen NS-Staat und Kirchen in Gruppen erarbeitet. Dazu werden Wahlaufrufe für die evangelische Reichskirche und weitere Quellen untersucht. Die Wahlmöglichkeiten der Christen werden ebenfalls untersucht. Es zeigt sich, dass nationalistische Amtsträger in die Kirchenvorstände der evangelischen Kirchen gewählt werden und gerne mit dem NS-Staat zusammenarbeiten. Ebenfalls in Quellenarbeit wird die sich entwickelnde Gegenbewegung dazu die „Bekennende Kirche“ und ihre Ziele untersucht.
In einem weiteren Schritt wird untersucht, ob und inwiefern die Kirchen Widerstand leisten. Dabei wird Dietrich Bonhoeffer und Alfred Delp besonders hervorgehoben. Ein innerer Monolog zu ihrem Denken wird auf Basis von Quellen verfasst. Auch eine erweiterte Webrecherche ist möglich. Auch die Stuttgarter Schulderklärung nach dem Ende des NS-Staates sowie die Gegenposition von Präses Halfmann werden erarbeitet. Die Aufarbeitung der Kirchengeschichte während des Nationalsozialismus wird abschließend bewertet. Inwiefern haben die Kirchen mit den NS-Machthabern kollaboriert und zusammengearbeitet und inwiefern kann von Widerstand gesprochen werden?
Auch der Umgang mit dieser Selbstanalyse der Kirchen wird bewertet. Welche Behauptungen sind haltbar und welche nicht? Auch eine Podiumsdiskussion zwischen Historikern die Widerstands als Verhalten erkennen und Historikern die Kollaboration als bedeutendste Verhaltensweise sehen, wäre möglich. Der Titel der Unterrichtseinheit „die Kirche hat doch immer die mächtigen unterstützt…“? wird zum Schluss diskutiert. Pro- und Kontra-Argumente aus der Einheit werden als Tabelle gesammelt. Ein Urteil wird im Plenum gebildet.