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Aufgekreuzt: Tod und Sterbehilfe #29

Lebenswert und Selbstbestimmung

Veröffentlichung:18.10.2021

In einer Zeit, in der die Menschen immer älter werden, kommt es immer häufiger zu Situationen, in denen sich die Frage nach dem Tod und der Sterbehilfe stellt: Pflegebedürftig zu werden, zusehen zu müssen, wie die eigenen Körperfunktionen nachlassen. Ist das noch ein würdiges Leben? Ein lebenswertes Leben? Diese Frage beantwortet jeder anders. Genauso wie die: Darf man das Leben künstlich verkürzen, sich beim Sterben helfen lassen? Ist ein Leid vielleicht nur eine schwere Zeit, nach der man neuen Mut schöpfen kann?

Die Debatte um die Sterbehilfe ist immer emotional. Weil sie an das Innerste geht, was einen Menschen ausmacht, buchstäblich an die Existenz. Damit berührt sie auch religiöse Fragen. Wie viel das Leben wann wert ist – und wie weit die Verfügungsgewalt des Individuums geht. Im Februar 2020 entschied das Bundesverfassungsgericht: Jeder hat ein Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Dazu gehört auch, sich das Leben zu nehmen und sich von anderen dabei helfen zu lassen. Das bis dahin geltende Verbot des assistierten Suizids erklärte das Gericht für nichtig. Ausdrücklich ging es dabei nicht nur um Menschen mit schweren oder unheilbaren Krankheiten, sondern um alle. Der damalige Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte: "Wir mögen seinen Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren." Aus der katholischen und evangelischen Kirche in Deutschland kam viel Kritik an dem Urteil. In einer gemeinsamen Erklärung hieß es, das Urteil stelle "einen Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur dar." Die Kirche setzt sich für den Erhalt des Lebens ein, denn Leben sei auch in Leid und Krankheit wertvoll und lebenswert. In Einzelfällen könne der Abbruch einer Behandlung und ein Sterben-lassen aber vertretbar sein.

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