Als eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt der Schwangerschaftsabbruch, den das Gericht seit seiner Konstituierung 1951, als eine von 2250 Senatsentscheidungen getroffen hat. Seit mehreren Jahren wird die rechtliche Frage des Schwangerschaftsabbruchs in der Gesellschaft diskutiert. Natürlich wirft diese Frage des Soziallebens eine Reihe Probleme auf, die die Grundfragen der menschlichen Existenz berühren. Die Probleme sind: