Die Gemeinsame Synode der Bistümer in Deutschland (1971–1975) war eine bedeutende kirchliche Versammlung zur Umsetzung der Beschlüsse des II. Vatikanischen Konzils. Einer ihrer Kernbeschlüsse betraf die grundlegende Reform des Religionsunterrichts, der sich in einer massiven Krise befand. Nach den gesellschaftlichen Umbrüchen von 1968 wurde der traditionale, kerygmatische Religionsunterricht als weltfremd, unwissenschaftlich und dogmatisch kritisiert; viele Schüler meldeten sich ab. Der Synodenbeschluss vom November 1974 entwickelte mit überwiegender Mehrheit (223 zu 8 Stimmen) ein fundamental neues Konzept, das Religionsunterricht als Teil des allgemeinbildenden Fächerkanons verstand und bei den realen Schülern mit ihrer pluralen Lebenswirklichkeit ansetzte. Das Dokument umfasst eine nüchterne Situationsanalyse, eine ausführliche Neukonzeption und einen Ausblick. Zentrale innovative Elemente sind das Konvergenzmodell zur Begründung des Religionsunterrichts, die didaktische Figur der Korrelation, die Bestimmung verbindlicher Ziele und ein neues Verständnis von Konfessionalität. Statt von einer einheitlich getauften Schülerschaft auszugehen, erkannte die Synode realistisch die innere Pluralität und unterschiedliche Haltungen der Kinder und Jugendlichen an. Der Beschluss war ein religionspädagogischer Befreiungsschlag und bestimmt die Theorie und Praxis des katholischen Religionsunterrichts bis heute nachhaltig.