Wilhelm Rees beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen, innerhalb derer eine konfessionell-kooperative Gestaltung des Religionsunterrichts an oesterreichischen oeffentlichen Schulen moeglich ist. Ausgangspunkt ist die historische Entwicklung des oesterreichischen Religionsrechts, das den Religionsunterricht traditionell als konfessionelles Fach verankert, das von den jeweiligen anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften inhaltlich verantwortet wird. Rees analysiert die aktuellen religionsrechtlichen Vorgaben der Republik Oesterreich und zeigt, wie religioese Pluralisierung und Saekularisierung die schulische Realitaet veraendern. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl kommt in vielen Schulen - besonders bei kleinen Konfessionen - kein eigenstaendiger Religionsunterricht zustande. Dies betrifft nicht nur mitgliederschwache Religionsgemeinschaften, sondern zunehmend auch die roemisch-katholische Kirche in bestimmten Regionen. Aus roemisch-katholischer Perspektive lotet Rees die rechtlichen Spielraeume fuer interkonfessionelle und interreligioese Kooperationen im Religionsunterricht aus. Er prueft, welche Formen der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Kirchen und Religionsgemeinschaften rechtlich zulaessig sind und welche Anpassungen des bestehenden Rechtssystems notwendig waeren. Der Beitrag liefert eine unverzichtbare rechtliche Grundlage fuer die bildungspolitische Debatte um die Zukunft des Religionsunterrichts in Oesterreich.