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Religionspädagogische BeiträgeElisabeth Naurath

Religionspädagogische Beiträge,

Elisabeth Naurath

Islamischer Religionsunterricht im 'Süden'

Veröffentlichung:1.5.2019

Der Artikel analysiert die Situation des islamischen Religionsunterrichts in Bayern und Baden-Württemberg. Im Fokus stehen die auslaufenden Modellversuche, die fehlende Rechtsgrundlage für einen flächendeckenden konfessionellen Religionsunterricht sowie der Bedarf an qualifizierten Lehrkräften. Die Autorin argumentiert für die Fortsetzung und institutionelle Verankerung des islamischen Religionsunterrichts als vollwertiges Angebot.

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Elisabeth Naurath diskutiert in ihrem Beitrag die grundgesetzlich verankerte Forderung nach konfessionellem Religionsunterricht für alle Religionsgemeinschaften und zeigt auf, dass diese für muslimische Schüler/-innen in Bayern und Baden-Württemberg bislang nicht erfüllt wird. Der Artikel analysiert zunächst die demografische Ausgangslage: Ca. 100.000 muslimische Heranwachsende besuchen allgemeinbildende Schulen in diesen Bundesländern, aber nur etwa 15% haben Zugang zu islamischem Religionsunterricht. Naurath verweist auf die Schwierigkeit fehlender verlässlicher Statistiken zur muslimischen Bevölkerung, da – im Unterschied zu Kirchenmitgliedern – keine systematische Erfassung stattfindet. Sie stellt drei zentrale Thesen auf: (1) Modellversuche können nicht unbegrenzt verlängert werden – es bedarf des politischen Willens für ein flächendeckendes Regelangebot; (2) gut ausgebildete islamische Lehrkräfte erfordern intensiven Ausbau der wissenschaftlichen Lehramtsausbildung an den Universitäten Tübingen und Erlangen-Nürnberg; (3) islamischer Religionsunterricht muss konfessionell ausgerichtet sein und kann nicht durch Ethikunterricht ersetzt werden. Der Artikel begründet theologisch und pädagogisch, warum eine Reduktion auf Ethikunterricht weder den Anforderungen konfessioneller Religionspädagogik noch den Bedürfnissen muslimischer Schüler/-innen gerecht wird. Naurath argumentiert, dass religiöse Bildung nicht mit ethischer Bildung gleichzusetzen ist und dass muslimische Heranwachsende in einer Atmosphäre der Gleichberechtigung und Wertschätzung theologische Fragen und lebensrelevante Themen aus islamischer Perspektive behandeln müssen. Sie plädiert für institutionelle Lösungen wie Beiräte zur Repräsentation der muslimischen Glaubensgemeinschaften und warnt vor der unvollständigen Unterstützung durch fragmentierte islamische Organisationslandschaften. Abschließend betont sie, dass religiöse Bildung als Teil des verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechts allen Heranwachsenden – unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit – zusteht.

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