Recht früh fiel die Entscheidung, bestärkt durch Papst Johannes XXIII., die modernen Zeitirrtümer nicht in Einzelsätzen durch das Konzil zu verurteilen, nicht einmal explizit den Kommunismus.
Das Verhältnis der Kirche zur Geisteshaltung der modernen Welt kam vor dem II. Vatikanum insbesondere in drei Dokumenten der Päpste eher defensiv zum Ausdruck: im mit der Enzyklika Quanta cura verbundenen Syllabus errorum Papst Pius IX. von 1864, in der Enzyklika Pascendi Pius X. und in der Enzyklika Humani generis Pius XII. von 1950. Während der Syllabus eindeutig und eindringlich auf politisch-gesellschaftliche Fragen übergreift, blieben die beiden anderen Mahnworte streng an theologischen Problemen der Moderne orientiert.
Denn Leo XIII., der erste Nachfolger Pius IX., hatte bereits die im engeren Sinne sozialen, gesellschaftlichen Fragen genauer von der dogmatischen Lehrverkündigung unterschieden, also die neuere Soziallehre der Kirche begründet. Mittelbar bedeuteten jedoch auch die Lehrverurteilungen durch Pius X. und die Mahnungen (ohne Verurteilungen) Pius XII. eine Maßnahme der Abgrenzung von modernen Daseinsauffassungen.
Obzwar durchweg um einen pastoralen, vielleicht sogar allzu werbenden Ton bemüht, fehlt jedoch auch in Gaudium et spes die kritische Distanznahme zu vielen modernen Erscheinungen nicht. Die vehementen Forderungen nach Gerechtigkeit und Frieden, die Bekräftigung der katholischen Ehelehre und die Erinnerung an die Erbsünde sind dafür Beispiele, nämlich einer notwendigen Intransigenz inmitten des pastoralen Dialogs.